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Susanne Schneider

FDP 25.05.2023 Sitzungen 18/34

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Mostofizadeh, ich habe Ihnen gerade sehr aufmerksam zugehört. Sie sagen, Sie möchten nicht, dass die Pflegenden Menschen zweiter Klasse sind. Aber Sie wollen anscheinend, dass diese Interessenvertretung der Pflegenden, die Pflegekammer, eine Kammer zweiter Klasse wird, und das möchte ich auf gar keinen Fall. (Beifall von der FDP und der SPD) Wenn wir von Respekt gegenüber Pflegenden reden und auch über Einladungen sprechen, die vonseiten der Pflegenden ausgesprochen werden, dann finde ich das auf jeden Fall als ein Zeichen von Respekt, diese Einladungen anzunehmen und diesen Respekt auch vor Ort zu zeigen. Frau Kapteinat hat es ausgeführt: Ich war bei der Veranstaltung entschuldigt, es war das Hochfest des Liberalismus, unser Bundesparteitag. Das hatte ich auch vorher gesagt. Auch von den Kollegen der CDU Landtag würde ich einfach erwarten, dass sie dahin gehen. Sie sind nicht allein im AGS wie ich, denn ich mache allein, was Sie zu neunt machen. Da hätte ich schon erwartet, dass sich bei so einer Veranstaltung einer blicken lässt. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Liebe Frau Kapteinat, Sie haben gesagt, Sie haben wegen dieser Pflegekammer viele wütende Mails bekommen. Ich kann Ihnen sagen, ich habe vorher viel, viel mehr wütende Mails von Leuten, die eine Pflegekammer haben wollten, bekommen. Auch die Petition zur Einführung einer Pflegekammer hatte deutlich mehr Unterschriften als hinterher die Zahl der Stimmen, die dagegen waren. Aber gut, wir schauen nach vorne, und die Pflegekammer hat jetzt am 16. Dezember ihre Arbeit aufgenommen. Die 60 gewählten Mitglieder kommen nun regelmäßig zusammen, um die Pflegeberufe zu stärken. Die Erarbeitung der gemeinsamen Arbeitsgrundlage war intensiv und auch kontrovers. Zum Entwurf der Hauptsatzung lagen sage und schreibe 188 Änderungsanträge vor. Schließlich wurde die Hauptsatzung aber mit 90 % Zustimmung verabschiedet. Auch der Vorstand ist mittlerweile gewählt, und all dies konnten die Kammermitglieder transparent verfolgen, denn der Stream war kammeröffentlich zu sehen. Der Auftakt der Kammer zeigt, wie vielfältig Meinungen und Ideen innerhalb dieses Gremiums sind. Das ist auch keine Überraschung. Bereits das Kandidatenfeld mit 66 Wahlvorschlägen und insgesamt 388 Kandidierenden deutete darauf hin. Es haben sich vier Fraktionen in der Pflegekammer gebildet. Manche Mitglieder sind positiver gegenüber der Kammer eingestellt, manche eher skeptisch, und das ist auch gut so. Die Vielfältigkeit in der Pflegekammer muss auch zukünftig abgesichert werden. Die überschaubare Wahlbeteiligung von nur 22 % der registrierten Mitglieder und der Umstand, dass sich bislang lediglich knapp die Hälfte der Pflegekräfte für die Kammer registriert haben, deuten auf eine skeptische Zurückhaltung der Pflegenden gegenüber der Kammer hin. Sähe es anders aus, hätte es womöglich ein noch breiteres Kandidatenfeld gegeben. Vielleicht waren aber manche Pflegekräfte nicht nur wegen einer skeptischen Haltung von einer Kandidatur abgeschreckt, sondern auch von dem Zweifel, diese zusätzlichen Aufgaben überhaupt stemmen zu können. Schließlich sind alle Tätigkeiten in der Pflegekammer bis hin zur Vorstandsarbeit ehrenamtlich. Für ein solches Ehrenamt muss man sich erst einmal Zeit nehmen können, wenn man einen Pflegeberuf aktiv ausübt. Da haben es Verbands- und Gewerkschaftsvertreter wahrscheinlich viel einfacher. 25.05.2023 Wenn die Vielfalt der Pflegekammer aber in der Praxis Bestand haben bzw. sogar fortentwickelt werden soll, müssen wir auch dafür sorgen, dass alle Kammermitglieder ihre Aufgaben wirklich erfüllen können. Wie man allen Mitgliedern der Pflegekammer die Übernahme der verantwortungsvollen Aufgabe leichter macht, zeigt das Beispiel Rheinland-Pfalz. Bei der dortigen Pflegekammer ist geregelt, dass Reise-, Übernachtungs- und Nebenkosten bei entsprechendem Nachweis den Kammermitgliedern erstattet werden. Zudem gibt es für die Kammertätigkeit noch eine Aufwandsentschädigung. Durch diesen Ausgleich setzt man auch das Zeichen, dass das Engagement für den Pflegeberuf wertgeschätzt wird. Eine Entschädigungsordnung für die Pflegekammer Nordrhein-Westfalen steht aber noch aus. Offen ist sowohl die Frage einer Freistellung von der beruflichen Tätigkeit für die Zeit einer Sitzung (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) als auch eine Aufwandsentschädigung für die Arbeit in der Kammer. Das Heilberufegesetz sieht eine ehrenamtliche Tätigkeit vor – bisher zumindest – und beinhaltet keine gesonderten Regelungen zur Freistellung und Entschädigung. Herr Schmitz führte hier aus, manche Arbeitgeber würden das schon freiwillig machen und dem würde er auch zustimmen. Es wäre ja noch schöner, wenn die Arbeitgeber sagen, wir schicken die Leute dahin, dann aber die Politik dem widersprechen würden. Die Verankerung der Kammer im Heilberufegesetz ist eben der entscheidende Punkt. Sie war von den Pflegenden im Sinne einer Stellung auf Augenhöhe mit anderen Heilberufen ausdrücklich gewünscht. Die damalige Landesregierung aus FDP und Union hat sie deshalb auch entsprechend umgesetzt. Allerdings zeichnen sich die anderen Heilberufe durch eine überwiegend freiberufliche Tätigkeit aus. Darauf ausgerichtete Regelungen können jedoch für Pflegekräfte nicht passend sein. Das Heilberufegesetz sollte bei der Einführung der nordrhein-westfälischen Pflegekammer aber nicht mit zu vielen Sonderregelungen überfrachtet werden. Dennoch zeigen sich jetzt in der Praxis Regelungslücken, die unbedingt gelöst werden müssen. Ansonsten besteht die Gefahr, dass der Pflegekammer insbesondere die Sichtweise derer abhandenkommt, die den Pflegeberuf aktiv ausüben. Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Freien Demokraten im Landtag von NRW finden diesen vorliegenden Antrag ausgesprochen charmant und werden diesem gerne zustimmen. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP und der SPD) Landtag

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