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Romina Plonsker

CDU 25.05.2023 Sitzungen 18/34

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Pfeil, ich freue mich, dass wir mit diesem Antrag noch einmal über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit sprechen. Das entwickelt sich hier zu unserem gemeinsamen Lieblingsthema. Vor allem in den Gesprächen in der Euregio, die wir als CDU-Fraktion, aber auch ich als Sprecherin regelmäßig führen, sind es stets die alltäglichen Angelegenheiten, die für die Menschen den größten Nutzen stiften und bei denen die Freizügigkeit, die einen der bedeutendsten Meilensteine in der EU-Geschichte darstellt, das wichtigste Thema für die Menschen an der Grenze ist. Die EU-Freizügigkeit ermöglicht das Leben und Arbeiten über die nationalen Grenzen hinweg und ist nicht nur für meine Generation eine absolute Selbstverständlichkeit. Unter den Aspekt Freizügigkeit kann man auch die Gesundheitsversorgung subsumieren. Sie haben es in Ihrem Antrag beschrieben, dass die Bürgerinnen und Bürger weitestgehend selbst bestimmen können, in welchem Land der EU sie sich ambulant oder stationär behandeln lassen. Insbesondere in den Grenzregionen, aber auch im Urlaub – beispielsweise in den jetzt anstehenden Sommerferien – stiftet diese Möglichkeit wirklich 25.05.2023 großen Nutzen und nimmt den Menschen die Sorge, nicht oder nicht ausreichend versorgt zu sein. Mein Feedback aus den Gesprächen in der Grenzregion und mit den Euregios ist allerdings, dass die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung weitestgehend gut funktioniert. Sie schreiben ja auch zu Recht, dass die EU-Richtlinie über die Ausübung der Patientenrechte die Gesundheitsversorgung seit 2011 regelt und man sich selbst aussuchen kann, wo man sich behandeln lassen möchte. Wir haben im Koalitionsvertrag – deshalb will ich auf das Thema „Gesundheit“ noch tiefer eingehen – beschlossen, dass wir eine wohnortnahe, qualitativ hochwertige medizinische Versorgung haben wollen. Wir betonen, dass das auch in den ländlichen Regionen gelten muss. Zu diesen Regionen zählt auch oft die Grenzregion. Deshalb ist es besonders wichtig, dass wir auch für diese Regionen beispielsweise die Landarztquote eingeführt haben und die Zahl der Studienplätze Medizinbereich um 20 Prozent steigern. Die Kosten für die Auslandsbehandlung werden grundsätzlich von der eigenen Krankenkasse bis zu der Höhe erstattet, die auch bei der entsprechenden Behandlung im Inland angefallen wäre. Das haben Sie in Ihrer Rede ausgeführt. Ebenso werden die Kosten einer Behandlung, für die es eine Vorabgenehmigung gab, in der genehmigten Höhe erstattet. Das heißt, das kann höher ausfallen, wenn es unterschiedliche Sätze gibt. Ich empfehle da immer – gerade bei größeren Behandlungen und generell grenzlandunabhängig –, sich mit der eigenen Krankenkasse auseinanderzusetzen. Ich möchte an dieser Stelle einen Aspekt in die Diskussion einbringen, bei dem ich finde, dass er ein bisschen zu kurz gekommen ist. Das grenzüberschreitende Angebot und die Nachfrage, die in der Grenzregion bestehen, können Bürgerinnen und Bürger dazu veranlassen, sich die jeweilige passende Gesundheitsleistung auszusuchen. Das fördert den Wettbewerb, den Wissensaustausch und die Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Region und auch die Investitionen in die Gesundheitstechnologie. Ich will ein Beispiel nennen, das ich total positiv und super wichtig finde und das generell von grundlegender Bedeutung ist. Es handelt sich um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit im Gesundheitswesen in der Notfallversorgung. Es ist heute selbstverständlich, dass Krankenwagen und Hubschrauber in der Grenzregion auch die Krankenhäuser auf der anderen Seite der Grenze ansteuern, um im Notfall eine schnellstmögliche und bestmögliche Versorgung der Betroffenen zu gewährleisten. Ich denke da an Kooperationen wie zwischen Enschede und Münster oder Aachen und Maastricht, Landtag wo es wirklich gelebte Zusammenarbeit gibt und wirklich positiv ist.

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