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Herbert Reul

24.05.2023 Sitzungen 18/33

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir als Landesregierung lehnen den Inhalt des Antrags ab. Denn die Voraussetzungen, die darin genannt werden, sind unzutreffend. Natürlich müssen Grundrechte bei staatlichen Maßnahmen geschützt werden; das ist doch klar. Aber das von Ihnen behauptete Regelungschaos gibt es nicht. Unbemannte Luftfahrzeuge, umgangssprachlich „Drohnen“, haben mit Grundrechten erst einmal nichts zu tun. Ein Grundrechtseingriff steht erst dann im Raum, wenn die Drohnen personenbezogene Daten erfassen, also vor allem Bilder. Dann gibt es aber keinen wirklichen Unterschied zu anderen Maßnahmen der Bildaufzeichnungen. Entscheidend ist allein, ob die Datenerhebung offen oder verdeckt geschieht. Für beide Fälle gibt es aber einschlägige Vorschriften. Bildaufzeichnungen durch Drohnen können ohne Schwierigkeiten auf diese allgemeine Regelung gestützt werden. Das überfordert im Einsatz niemanden, weder bei der Polizei noch bei den Feuerwehren oder bei den Hilfsorganisationen. Auch die luftverkehrsrechtliche Seite hat nichts mit Grundrechten zu tun. Im Antrag haben Sie mit dem Bundesverkehrsminister und den regierungstragenden Fraktionen im Bundestag die eigentliche Zuständigkeit benannt. Dorthin haben Sie gute Verbindungen. Die Landesregierung und der Landtag sind dafür nicht zuständig. (Dr. Werner Pfeil [FDP] schüttelt den Kopf.) Um es kurz zu machen: Was Sie in diesem Antrag von der Landesregierung fordern, nämlich Rechtsund Handlungssicherheit, ist nach unserer Auffassung längst gegeben. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)

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