Angela Erwin
Dies liegt insbesondere auch daran, dass der Drohneneinsatz keinen zusätzlichen Eingriff in die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger darstellt. Dies hat das Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss vom 9. Dezember 2022, also letzten Jahres, festgestellt. Liebe FDP, Sie können so viele Kleine Anfragen stellen, wie Sie wollen. Die Antworten werden auch keine anderen sein, wenn Sie jetzt einen Antrag ins Plenum einbringen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, Ihre Forderungen laufen ins Leere. Wir brauchen auch keine besondere Strategie zur Information der Bürgerinnen und Bürger über den Drohneneinsatz. Unsere Strategie bedeutet – nicht nur beim Einsatz von Drohnen –: Aufklärung und Transparenz. Regelmäßig veröffentlicht die Polizei NRW deswegen Updates im Zusammenhang mit dem Einsatz von Drohnen. Die Landesregierung geht da sehr offen und auch transparent vor. Wir schaffen nicht nur verbindliche Handlungsempfehlungen, wie Sie es fordern. Wir bilden sogar Hunderte Beamte zu Drohnenpiloten aus. Was glauben Sie eigentlich, wie da ausgebildet wird? Es bleibt nicht bei einer Handlungsempfehlung. Vielmehr werden konkrete Handlungsanweisungen vermittelt. Hierfür stellen wir übrigens hauptamtliche Trainer 24.05.2023 ein. Damit schaffen wir Expertise und bereiten unsere Beamtinnen und Beamten optimal auf ihren Dienst vor. Dies machen wir nicht nur, weil wir unseren Beamtinnen und Beamten helfen wollen – nein, es ist sogar unsere Pflicht, das zu tun. So arbeiten wir jeden Tag für die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Wir packen es an und machen, worauf es ankommt. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
