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Angela Erwin

CDU 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Einsatz von Drohnen ist im behördlichen Alltag nicht mehr wegzudenken. Drohnen schaffen mehr Sicherheit in Nordrhein-Westfalen. Sie unterstützen unsere Beamtinnen und Beamten bei der Erfüllung ihrer Aufgaben. Im Zukunftsvertrag der Regierungskoalition aus CDU und Bündnis 90/Die Grünen steht zu Beginn unseres Kapitels „Sicherheit in einer offenen Gesellschaft“ Folgendes: „Wir stehen für eine grundrechtsorientierte Sicherheitspolitik und die konsequente Durchsetzung des Rechts.“ Was bedeutet das? Erst gestern haben wir den 74. Geburtstag unseres Grundgesetzes gefeiert. Es ist ein Tag, an dem noch einmal besonders klar wird, wie wichtig Grundrechte für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sind. Gesellschaftlicher Zusammenhalt gelingt nämlich nur, wenn die Balance zwischen der Freiheit des Einzelnen und dem notwendigen Eingriff des Staates bei Bedrohung entscheidender Rechtsgüter stimmt. Innere Sicherheit in unserem Land kann nur funktionieren, wenn die beschriebene Balance gewahrt bleibt. Konkret heißt das, dass das Recht konsequent durchgesetzt werden muss. Was hier im Parlament von uns beschlossen wird, muss gelten. Daran darf kein Zweifel bestehen. Nur so kann Vertrauen in unseren Staat und seine Institutionen fortbestehen. Das schaffen wir im 21. Jahrhundert nur, wenn unsere Beamtinnen und Beamten technisch auf höchstem Niveau ausgestattet sind. Dazu gehören selbstverständlich auch Drohnen. Warum? Innenminister Reul und die gesamte Landesregierung verfolgen richtigerweise folgenden Grundsatz: Unsere Beamtinnen und Beamten dürfen nicht schlechter ausgestattet sein als diejenigen, die wir aufzuspüren versuchen. Nach der Durchführung eines Pilotprojekts haben wir in Nordrhein-Westfalen zunächst 76 Drohnen angeschafft und der Polizei zur Verfügung gestellt. Es folgten weitere 30 Drohnen für Verkehrsunfallaufnahmeteams. Diese Drohnen werden die Polizei in Nordrhein-Westfalen dabei unterstützen, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger weiterhin zu gewährleisten. Konkret werden die Drohnen unter anderem im Rahmen von Fußballbegegnungen, größeren Schadensereignissen und Katastrophen, Verkehrsflussbeobachtungen, Gefahrengut- und Schwerlastkon-Landtag trollen sowie zur Aufklärung, Observation und Dokumentation eingesetzt. Nicht nachvollziehbar und schlicht falsch ist die Behauptung der FDP, es existiere ein Regelungswirrwarr bei den Ermächtigungsgrundlagen zur Nutzung von Drohnen durch die nordrhein-westfälische Polizei. Richtig ist, dass es bei uns keine mit Art. 47 des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes – „Einsatz von unbemannten Luftfahrtsystemen“ – vergleichbare Ermächtigungsgrundlage gibt. Dies ist aber auch nicht notwendig. Ihre Behauptung wird auch nicht richtiger, wenn Sie, liebe FDP, sie dauernd wiederholen. Das Polizeigesetz Nordrhein-Westfalen und das Versammlungsgesetz NRW, welche Sie mit verabschiedet haben – vielleicht können Sie sich noch erinnern –, sowie die StPO bilden ein rechtssicheres Regelungsregime, um unsere Polizei zum Drohneneinsatz zu ermächtigen.

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