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Charlotte Quik

CDU 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bis heute gibt es keine Worte für das, was sich jahrelang auf einem Campingplatz in Lügde abgespielt hat, und für das unermessliche Leid der jungen Missbrauchsopfer. Die Wucht und das Ausmaß dieses dramatischen Falls dürfen uns aber auch niemals vergessen lassen, dass es sich hier nicht um ein abstraktes Grauen handelt, sondern dass diesem Missbrauchskomplex eine Summe einzelner Schicksale zugrunde liegt. Jedes dieser Schicksale müssen wir in unsere Herzen und Betrachtungen aufnehmen, denn jede gebrochene Seele ist eine zu viel. Landtag Fakt ist: Die gesamte Gesellschaft hat den sexuellen Missbrauch von Kindern über Jahrzehnte nicht ernst genug genommen. Sexualisierte Gewalt gegen Kinder muss auch zukünftig noch weiter enttabuisiert werden und stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gelangen. Wir alle haben als Gesellschaft die Verpflichtung, unsere Kinder bestmöglich zu schützen. Der PUA IV hat durch seine Untersuchungen, also durch die Ermittlungen der Sachverhalte und die Vernehmungen der Sachverständigen, dringenden Handlungsbedarf erkannt und diesen in seinem Zwischenbericht formuliert. Wir haben heute schon einiges dazu gehört, dass wir in Nordrhein-Westfalen gemeinsam reagiert und welche Maßnahmen wir auf den Weg gebracht haben. Die Polizeiarbeit in diesem Bereich hat einen Quantensprung gemacht. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich betonen. Ein wichtiger Baustein ist darüber hinaus sicherlich die Einrichtung der Stelle eines oder einer Landesbeauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte, die wir hier kürzlich gemeinsam auf den Weg gebracht haben. Diese Position soll sich in das bestehende System einfügen und dieses ergänzen und stärken. Sie soll sich auf neue Maßnahmen im Kinderschutz fokussieren, deren Umsetzung konstruktiv begleiten und in diesem Prozess mitberatend tätig sein. Mit dieser Position wird auch eine Schnittstelle für Fachkräfte und Experten geschaffen werden. Über sie soll der Austausch zusätzlich weiter gefördert und ausgebaut werden. Für einen zukünftigen erweiterten Austausch bedarf es aber auch einer stärkeren länderübergreifenden Arbeit. Nur so lassen sich bundesweite strukturelle Lücken im Kinderschutz ausmachen und schließen. Die bereits errichteten Strukturen im Kinderschutz sind gut und wegweisend. In diesem Zusammenhang sei die Opferschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen genannt. Eine der Kernaufgaben der Opferschutzbeauftragten ist es, Kriminalitätsopfern den ersten Zugang zu den bestehenden unterschiedlichen Hilfsangeboten zu erleichtern. Sie informiert Opfer und nimmt eine Lotsenfunktion hin zu den verschiedenen Angeboten der Opferhilfe wahr. Damit ermöglicht sie einen niedrigschwelligen und unbürokratischen Zugang zu Unterstützungsleistungen. Da die Beauftragte für den Opferschutz überregional agiert, kann sie im Bedarfsfall für eine Kooperation der verschiedenen Opferhilfeeinrichtungen untereinander und die Bündelung der Hilfsangebote sorgen. Sie trägt zudem dazu bei, dass die zahlreichen wertvollen Angebote der Opferhilfe und Opferunterstützung, die es in Nordrhein-Westfalen gibt, weiter zusammenwachsen und im Sinne der Opfer kooperieren. Zudem nimmt die Beauftragte eine grundsätzliche Rolle als kritische Wächterin der Opferrechte wahr. Die Wahrnehmung all dieser Aufgaben leistet ebenfalls einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz in unserem Land. 24.05.2023 Neben der Opferschutzbeauftragten und der oder dem zukünftigen Kinderschutzbeauftragten möchte ich auch unsere Kinderschutzkommission hier im Landtag als Bestandteil des gelingenden Kinderschutzes nicht außen vor lassen. Die Kinderschutzkommission hat Defizite im Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen offengelegt und ist diese angegangen. Durch ihre Arbeit werden zusätzliche Weichen für eine weitere parlamentarische Begleitung dieses Themas gestellt. Gut ist auch, dass der oder die Kinderschutzbeauftragte eng mit der Kinderschutzkommission zusammenarbeiten wird, um alle Ebenen zu vernetzen. Hier liegt der Fokus vor allem auf den Defiziten in gesetzlichen und wissenschaftlichen Themenfeldern im Bereich des Kinderschutzes. Diese gilt es zu erkennen und anzugehen. Dabei soll Beteiligungsformaten über Kinder in der Gesellschaft sowie zwischen Kindern und Staat ein größerer Raum geboten werden. Es schmerzt mich zu sagen, dass wir auch in Zukunft Kindeswohlgefährdungen und Kindesmissbrauch nicht in Gänze werden verhindern können. Jeder einzelne Fall ist ein Fall, den es eigentlich nicht geben darf. Umso wichtiger ist es, dass sich das öffentliche Bewusstsein verändert hat und es zu einem Umdenken gekommen ist. Wir alle müssen noch besser hinschauen und noch sensibler werden. Jedes Kind hat das Recht auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Diesem Anspruch gilt es gerecht zu werden. Auch wenn wir nicht alles verhindern können, so schaffen wir doch Frühwarnstrukturen, um Missbrauch schneller identifizieren und den Betroffenen helfen zu können. Wir haben bereits wichtige Lücken im Kinderschutz geschlossen. Vor uns liegt aber noch ein großer Aufgabenberg. Lassen Sie uns diesen gemeinsam angehen – gemeinsam und ehrlich miteinander. Wenn ich „ehrlich“ sage, dann spreche ich beispielhaft noch einmal die Qualitätsberatungsstelle an. Fakt ist, dass sie erst zum 01.07.2023 eingerichtet werden muss. Das haben wir hier gemeinsam so beschlossen. Also sind viele im Land schon vorausgegangen. Ich wiederhole: ehrlich und gemeinsam. – Vielen Dank fürs Zuhören. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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