Zacharias Schalley
Herr Präsident! Werte Damen und Herren! Kinderschutz ist und bleibt ein allgegenwärtiges Thema. Sich diesem fortwährend anzunehmen und die Standards verbessern zu wollen, ist richtig. Entsprechend groß war deshalb die Erwartungshaltung an den über 300 Seiten umfassenden Antwortenkatalog der Landesregierung auf die Große Anfrage, und eigentlich sollte man meinen, die Landesregierung hätte Antworten auf umfangreiche und drängende Fragen. Dem ist allerdings mitnichten der Fall. Liest man sich die Antworten durch, bekommt man des Öfteren ein Déjà-vu. So haben Sie über 30 Mal dieselbe Antwort gegeben. Entweder waren also die Fragen der SPD redundant oder – das wäre folgenschwerer – die Landesregierung hat keine wirklichen Antworten. Doch auch die Große Anfrage der SPD-Fraktion soll von unserer Seite nicht frei von Kritik bleiben. Wir verstehen selbstverständlich den Gedanken, wonach Jugendämter gesetzlich enger in die Pflicht genommen werden sollten, bei einem Verdacht auf Straftaten gegen Kinder frühzeitig die Polizei einzuschalten. Durch die Aufwendung von Druckertinte für einen Gesetzestext wird sich das grundlegende Problem aber nicht in Luft auflösen. Die Frage ist eher, was eine Kinderschutzfachkraft zur Einschätzung solcher Sachverhalte benötigt. Ein guter Kinderschützer braucht keinen Text, der ihm sagt, dass Straftaten wie sexueller Missbrauch angezeigt gehören. Ein guter Kinderschützer braucht Landtag genauso wenig eine Vorgabe, die ihm erklärt, dass Kinder nicht auf einem Campingplatz in einem dreckigen Wohnwagen untergebracht werden sollten. Ein guter Kinderschützer braucht kein Handbuch, in dem ausgeführt wird, dass der Satz: „Das kleine Mädchen macht mich heiß und macht für Süßigkeiten alles“ verdächtig klingt. Werte Damen und Herren, hier läuft etwas gehörig falsch, das sich durch Paragrafen nicht lösen lässt. Vielmehr benötigen wir eine Schärfung der Mentalität sämtlicher Jugendamtsmitarbeiter. Ich habe es in einer Debatte zu diesem Thema bereits einmal gesagt: Im ASD, der bei möglichen Kindeswohlgefährdungen als Erster in die Familie geht, arbeiten die Anfänger, die direkt aus dem Studium kommen. Dort wurde ihnen zwar allerhand von Erziehung zur Mündigkeit beigebracht, aber nicht, in welchen prekären Verhältnisse manche Menschen leben. Mit der rosaroten Brille will man vor allem helfen und Menschen befähigen. Doch leider wäre es allzu häufig besser, wenn die ASD-Mitarbeiter dort bohrende Nachfragen stellen würden, wie das die SPD im Untersuchungsausschuss richtigerweise immer wieder tut. Wir brauchen keine Kuschelpädagogen, die sich von möglichen Pädophilen um den Finger wickeln lassen – Stichwort: Täterstrategien. Wir brauchen auch keine sozialpädagogischen Familienhelfer, die außer ihren Stundenabrechnungen nichts über ihre Termine in den Familien verschriftlichen. Wenn die Hilfe zur Erziehung darin besteht, dass die Familienhilfe dem pädophilen Messie im Wohnwagen den Hartz-IV-Antrag ausfüllt und ihm erklärt, dass das Pflegekind zum Frühstück besser einen Obstsalat als einen Schokoriegel essen sollte, dann müssen wir zudem über die Qualitätsstandards bei den freien Trägern der Jugendhilfe reden. Sie können als Landesregierung noch so häufig schreiben, dass die Empfehlungen für Jugendämter durch das Landeskinderschutzgesetz in NRW zum Mindeststandard erhoben und ein internes Qualitätsentwicklungsverfahren eingeführt worden sei. Denn das beste Beispiel hierfür ist – die Mitglieder des Familienausschlusses werden sich daran erinnern – der fünfjährige Junge, der in Hagen im Februar mit einem Fäkalieneimer in seinem Zimmer eingesperrt wurde. Dieser Junge konnte nur fliehen, indem er auf das Dach des dreigeschossigen Hauses kletterte. Dort wurde er kurze Zeit später von den Nachbarn in der Dachrinne entdeckt. Was machte das zuständige Jugendamt? Es schickte das Kind nach gerade einmal einem Tag zurück in diese Drogenhölle. Da müssten doch bei jedem Familienpolitiker und bei jedem verantwortlichen Jugendamtsmitarbeiter die Alarmglocken klingeln. Doch was war die Antwort auf unsere Nachfrage? Zitat: Trotz dieses Vorfalls und nach verwaltungsin-24.05.2023 ternen Prüfungen sieht das Jugendamt keinen Anlass für strukturelle Veränderungen. – Wow. Diese Antwort zeigt die offenbar fehlende Bereitschaft seitens der Jugendämter, die Situation vor Ort auch nur ansatzweise verbessern zu wollen. So haben gerade einmal 88 von 186 Jugendämtern an der Onlineumfrage zur Großen Anfrage teilgenommen – nicht einmal die Hälfte. Von diesen 88 hat gerade einmal die Hälfte damit begonnen, die Maßnahmen des Landeskinderschutzgesetzes umzusetzen. Viele Jugendämter wissen noch nicht einmal, dass sie als Ansprechpartner für die Erstellung von sogenannten Schutzkonzepten verantwortlich sind. Und was macht die Landesregierung? Sie hat offensichtlich nicht einmal Interesse daran, zu prüfen, wie die Jugendämter überhaupt arbeiten. Eine unabhängige Fachaufsicht sei auch nicht vonnöten, da – ich zitiere –: Eine entsprechende Gewähr, Schaden für Kinder in allen Fällen zu verhindern, wäre auch im Falle einer Fachaufsicht nicht sicherzustellen. Ja, so kann man es auch machen: Wissen wir nicht, kann man nicht sagen, also versuchen wir es gar nicht erst. – Kinderschutz sieht anders aus, meine Damen und Herren! Aber lassen Sie mich zum Abschluss noch einmal auf die Große Anfrage zurückkommen. Auch hier wird wieder versucht, die Anwendung sexualpädagogischer Konzepte als Schutzmaßnahme gegen Missbrauch zu verkaufen. Erneut müssen wir von der AfD darauf hinweisen, dass es mehr als fraglich ist, Sexualpädagogik als Prävention gegen sexuellen Missbrauch anzuwenden. Nicht nur sind Konzepte wie „Sexualpädagogik der Vielfalt“ mit ihrem Bezug zur Queertheorie mehr als fragwürdig. Darüber hinaus muss es doch jedem normalen Menschen seltsam anmuten, Kinder im jüngsten Alter dabei zu helfen, „Sexualität selbstbestimmt, lustvoll, sinnlich und verantwortungsvoll zu leben“ – so der Wortlaut in der Definition von Sexualpädagogik von „pro familia“, der deutschen Gesellschaft für Sexualpädagogik. Inwiefern helfen frivol verkleidete Dragqueens, die Kindern etwas vorlesen, oder Tänzer, die sich gegenseitig ablecken wie jüngst in Köln, dabei, Kinder vor sexuellem Missbrauch zu schützen? Und nun erklären Sie mir außerdem mal Folgendes: Auf der einen Seite sehen wir ein weitreichendes institutionelles Versagen pädagogischer Fachkräfte im Jugendamt. Wir diskutieren im Untersuchungsausschuss regelmäßig darüber, dass den angehenden Fachkräften Wissen und Sensibilität im Bereich „Kinderschutz“ fehlt. Auf der anderen Seite wollen Sie, dass Familien denselben Fachkräften die sexuelle Erziehung ihrer Jüngsten anvertrauen. Was für ein makabrer Witz. Landtag Wir als AfD-Fraktion sagen ganz klar: Dieses ideologische Experiment muss beendet werden. Kinderschutz und die Sexualisierung von Kindern schließen sich aus. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
