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Nina Andrieshen

SPD 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Vielen Dank. – „Ernst Gruber“ wurde jahrelang durch Mario S. schwer sexuell missbraucht. Beim Lesen seiner Anhörungsprotokolle stockt einem regelmäßig der Atem. Sie geben Einblick in all das Grauen, das er durchlebt hat, und zeigen, wie sich dies auf sein späteres Leben ausgewirkt hat. Die siebenjährige „Daniela Wittfry“ verbrachte viel Zeit auf dem Campingplatz bei ihrem Patenonkel Mario S. Eine Sachbearbeiterin des Jugendamtes, zwei Personen der Familienhilfe und eine Umgangspflegerin erkannten auch hier trotz Hinweisen nicht, was sie jedes zweite Wochenende auf dem Campingplatz durchmachen musste. „Ramona“, „Ernst“ und „Daniela“ sind drei von rund 40 Kindern, die Zeug*innen wurden, wie der Staat in seinem Wächteramt durch Fehleinschätzungen, Versäumnisse, fehlende Standards, Kommunikationspannen und mangelhaftes fachliches Wissen beim Erkennen von sexuellem Missbrauch versagte. Der Zwischenbericht des PUA IV der 17. Wahlperiode zeigt deutlich, dass man hier nicht nur von einem Versagen einzelner handelnder Personen ausgehen Landtag kann, sondern vielmehr von strukturellen behördlichen Problemen ausgehen muss. Bemerkenswert ist, dass in diesem Bericht bereits 59 Schlussfolgerungen enthalten sind. Sie zeugen von Handlungsdruck und sind ein klarer Handlungsauftrag an uns Parlamentarier*innen, die Landesregierung und andere wichtige Akteure, im Bereich des Kindesschutzes schnellstmöglich Verbesserungen herbeizuführen. Dies ist nun mehr als ein Jahr her – Grund genug für uns als SPD, nachzufragen, was aus diesen Erkenntnissen eigentlich geworden ist. Unsere Große Anfrage umfasste 109 detaillierte Fragen, die teilweise auch durch die Jugendämter beantwortet werden mussten. Zur Beantwortung wurde eine Onlineabfrage bei den 186 Jugendämtern in NRW durchgeführt. Geantwortet haben lediglich 88. Das sind nur 47 %. Von mehr als der Hälfte der Jugendämter bekommen wir keine Antworten, wenn die Oberste Landesjugendbehörde Fragen stellt – und das beim Kinderschutz. Dies ist symptomatisch für genau das, was uns beim Thema „sexueller Missbrauch von Kindern“ immer wieder begegnet ist. Jedes Jugendamt interpretiert seine gesetzlichen Aufgaben selbst. Es gibt keine einheitlichen Vorgehensweisen, Strategien oder Standards. Die stärkste Waffe der oberen Jugendbehörden ist die Empfehlung. So war auch die in der Antwort erwähnte Broschüre nichts anderes als das – der Titel sagt es schon –: eine Empfehlung an die Jugendämter. Diese Jugendämter können die Empfehlung dann umsetzen oder auch nicht. Nun wurden die Empfehlungen glücklicherweise durch das Kinderschutzgesetz zu fachlichen Mindeststandards erhoben. Doch auch das reicht offensichtlich nicht aus. Denn das Land weiß bei mehr als der Hälfte der Jugendämter nicht, ob Gesetze umgesetzt werden und welche Wirkung sie haben. Daher war und ist es weiterhin eine zentrale Forderung unserer Fraktion, dass wir für die Jugendämter eine übergreifende Fachaufsicht bekommen. (Beifall von der SPD) Im Landtag Nordrhein-Westfalen wurde als eines der letzten Gesetze der vergangenen Wahlperiode das Landeskinderschutzgesetz NRW beschlossen. Dafür fand sich – auch unter Beteiligung unserer Fraktion – ein breiter Konsens. Das Gesetz sollte vor allem die Bearbeitung von Kindeswohlgefährdungen durch Jugendämter klarer regeln und Netzwerke für den Kinderschutz etablieren. In einer Frage haben wir auf dieses Gesetz explizit Bezug genommen. Frage 51 lautete: „In welchen Jugendamtsbezirken ist das nach § 9 Landeskinderschutzgesetz verpflichtende ,Netzwerk‘ geschaffen worden?“ 24.05.2023 Die Antwort der Landesregierung spricht Bände. Von 98 Jugendämtern wissen wir gar nichts. In 44 Jugendämtern gibt es keine Netzwerke, in 43 gibt es welche. 39 Jugendämter beabsichtigen, im Jahr 2023 ein Netzwerk einzurichten. Ein weiteres plant dies für das Jahr 2024. Es ist eine Sache, ob Jugendämter Empfehlungen umsetzen. Es ist aber erschreckend, dass der Interpretationsrahmen, ob und wann das Kinderschutzgesetz umgesetzt wird, durch die Jugendämter sehr weit – besser gesagt: zu weit – gefasst wird. (Beifall von der SPD) An 479 Stellen wird das Landeskinderschutzgesetz im Rahmen der Antwort auf die Große Anfrage erwähnt. Mit anderen Worten: Egal, was wir gefragt haben, die Antwort lautete fast immer „Kinderschutzgesetz“. Zum Beispiel schreibt die Landesregierung in der Antwort auf Frage 4 – ich zitiere –: „Dabei erfüllen die Jugendämter ihre Aufgaben nach dem Achten Sozialgesetzbuch SGB VIII sowie dem Landeskinderschutzgesetz NRW als pflichtige Selbstverwaltungsaufgaben im Rahmen der verfassungsrechtlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung in eigener Verantwortung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.“ Der eben zitierte Satz kommt in der Antwort achtmal vor. Wie ich gerade schon ausgeführt habe, ist das aber eher ein Wunsch als eine Feststellung. Ob und wie die Jugendämter ihre Aufgaben nach dem SGB VIII erfüllen, weiß die Landesregierung offensichtlich nicht so genau. Der Hinweis auf die verfassungsrechtlich garantierte kommunale Selbstverwaltung darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Land durchaus eine Fachaufsicht einrichten kann. Das Rechtsgutachten für den Landtag von Professor Dr. Stefan Huster hat die Regelungskompetenz des Landtags in dieser Sache eindeutig bejaht. Die blinden Flecken der Landesregierung in Bezug auf die Jugendämter machen wiederum deutlich, dass der Landtag sich dringend mit der Frage der Fachaufsicht auseinandersetzen muss. Nicht nur bei den Jugendämtern, sondern auch bei der Polizei stellt sich die Frage nach der Wirksamkeit von Maßnahmen. Im September 2020 trat die Kriminalhauptstellenverordnung in Kraft, nach der Sexualdelikte zum Nachteil von Kindern und Jugendlichen zentralisiert wurden. In einem Sachverständigengespräch mit Kerstin Claus, der Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, fragten wir nach der Sinnhaftigkeit dieser Maßnahmen. Die Antwort war eindeutig: Das könne man nur bewerten, wenn man die Wirkung der Maßnahme kenne. Mit der Frage 81 wollten wir daher mehr zur Evaluation der Verordnung erfahren, die übrigens auch Landtag Bestandteil der angesprochenen Schlussfolgerungen des PUA IV ist. Die Antwort war irritierend: Man habe zwar Erfahrungen erhoben und bewertet, könne aber eine formale Evaluation nicht liefern. Gleichwohl sei ein begleitender Erlass in Vorbereitung. In der Antwort auf Frage 85 heißt es dann, ein solcher Ergänzungserlass gehe den Polizeibehörden noch im ersten Quartal 2023 zu. Dieses Quartal endete allerdings vor mehreren Wochen. Dann heißt es weiter, eine weitere Anpassung sei derzeit nicht beabsichtigt. Kurzum: Man kennt die Wirkung nicht oder will sich dazu nicht äußern, hat aber einen Erlass vorbereitet, der noch kommen wird oder bereits gekommen sein könnte. Eine weitere Aktivität ist nicht geplant. (Heiterkeit und Beifall von der SPD) Diesen Antworten mangelt es an jeglicher Transparenz der Landesregierung gegenüber uns Parlamentarier*innen. Sie lassen einen mehr als rat- und fassungslos zurück. Noch ein kurzer Hinweis zum Justizbereich. Hierzu haben wir nur einige wenige Fragen gestellt, da sich der PUA damals noch nicht vertiefend damit auseinandergesetzt hatte. Im Zusammenhang mit der Frage, wie belastende, mitunter retraumatisierende Mehrfachvernehmungen von betroffenen Kindern vermieden werden können, schreibt die Landesregierung: „Dabei können die Beamtinnen und Beamten der Staatsanwaltschaft kraft ihrer Sachleitungsbefugnis unter Berücksichtigung des Kindeswohls im Einzelfall entscheiden, ob sie bei einer polizeilich durchgeführten Vernehmung anwesend sein möchten oder nicht, ob sie sogleich eine richterliche Vernehmung beantragen oder die Vernehmung selbst durchführen.“ Hierzu sagte uns eine in Anhörungen von Kindern versierte Bielefelder Kommissarin, man finde in ganz Bielefeld und vermutlich in ganz Ostwestfalen-Lippe keinen einzigen Richter, der Kindervernehmungen durchführen würde. Das ist ein Zeichen von vielen, dass im Bereich der Justiz Anspruch und Wirklichkeit weit auseinanderklaffen. Ich will das nicht weiter vertiefen, aber uns verblüfft, dass die Landesregierung hier offensichtlich keinen weiteren Handlungsbedarf sieht. Die Zeit reicht kaum aus, um noch auf weitere Sachverhalte tiefer einzugehen. Deswegen ist es mir wichtig, am Ende meiner Rede noch einmal unsere wichtigsten Schlussfolgerungen klar und deutlich zu formulieren. Das Kinderschutzgesetz ist in der vergangenen Wahlperiode unter erheblicher Mitarbeit des Parlaments verabschiedet worden. Wir stehen voll und ganz hinter diesem Gesetz, haben aber schon bei 24.05.2023 der Verabschiedung betont, dass dies nur ein erster Schritt hin zu einem verbesserten Kinderschutz in NRW sein kann. Während die Landesregierung bei der Vorbereitung weitere Schritte recht vage bleibt, fordern wir auch in den anderen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen wie Polizei, Justiz, Schule, Kita und Gesundheit, Regelungen zum Kinderschutz zu stärken und dies in weiteren Gesetzen zu konkretisieren. Eine Fachaufsicht über die Jugendämter ist dringendst geboten. Das hat die fehlende Mitarbeit der Jugendämter bei der Beantwortung der Großen Anfrage noch einmal sehr eindrücklich unter Beweis gestellt und sollte uns Parlamentarier*innen und die Landesregierung alarmieren. Es kann nicht sein, dass wir Gesetze verabschieden und Standards festlegen, aber nicht in der Lage sind, diese zu kontrollieren, zu evaluieren und dementsprechend weiter anzupassen. (Beifall von der SPD – Zuruf von der SPD: Hört, hört!) Dem klaren und eindringlichen Auftrag an uns alle, an die Parlamentarier*innen und die Landesregierung durch die Schlussfolgerungen des PUA IV müssen wir weiter gerecht werden. Denn es ist noch lange nicht alles umgesetzt. Wir dürfen jetzt nicht nachlassen, sondern müssen weiter daran arbeiten, dass der Kinderschutz nicht an Zeit, Finanzen oder Zuständigkeiten scheitert, dass er nicht nur auf dem Papier existiert, sondern in allen staatlichen und gesellschaftlichen Bereichen wirklich gelebt wird. – Vielen Dank. (Beifall von der SPD)

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