Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es mag eine Reihe von Gründen geben, warum sich Menschen von der Politik abwenden – also von dem, was wir hier machen und von dem wir behaupten, wir täten es im Interesse und im Auftrag der Bürger. Einen Vorwurf hört man immer wieder: Das sei alles nur großes Theater, ein Schauspiel, um zu verschleiern, dass die Entscheidungen in Wahrheit ganz woanders fallen. Dieses Stiftungsgesetz könnte als hervorragendes Beispiel für diese These herhalten. Wir haben hier einen Gesetzentwurf der Landesregierung, der sich mit Stiftungen befasst. Das ist grundsätzlich notwendig und richtig, weil der Bundesgesetzgeber zum 1. Juli sein Stiftungsrecht ändern wird und wir als Landesgesetzgeber entsprechende Änderungen vornehmen müssen. Das Gesetz wurde also eingebracht, in den Ausschuss überwiesen und dort fand dann eine Anhörung statt. Ein bunter Strauß an wirklich namhaften Sachverständigen und Verbandsvertretern hat sich dezidiert mit dem Entwurf auseinandergesetzt und einen mindestens genauso bunten Strauß an Mängeln aufgezeigt – wir haben das gerade schon gehört. In der Theorie ist das alles kein Problem. Es ist sogar gut, schließlich sind Ausschussanhörungen genau dafür da, Mängel und Änderungsbedarfe zu erkennen, zu analysieren, zu diskutieren und abzustellen. Die Praxis hingegen sieht eher so aus: Jeder lädt jemanden ein, der ihm erzählt, was er hören will und schon vorher wusste, und dann macht man genauso weiter wie bisher. Man hat aber wieder ein bisschen Staatstheater gespielt und kann sich dann als Musterdemokrat – wie man sich hier immer nennt – auf die Schulter klopfen. Es wird allenfalls – wie hier von der Regierungskoalition – eine kleine kosmetische Änderung vorgenommen, und dann wird das durchgewunken. Am Ende – das ist jetzt schon absehbar – wird das alles vor irgendeinem Gericht landen, das dann mal wieder ausbessern muss, was hier im Haus schiefgelaufen ist. Aber das macht ja nichts, denn die meisten Verantwortlichen sind bis dahin entweder pensioniert bzw. nicht mehr im Amt, und so genau erinnert sich bis dahin eh keiner mehr daran. Dabei sind die Fehler, die hier gemacht wurden, augenfällig. Das zieht sich durch die Stellungnahmen aller Sachverständigen. Den größten Patzer will ich kurz darlegen: Sie unterscheiden in Ihrem Gesetzentwurf zwischen gemeinnützigen, privaten und gemischten Stiftungen – eine Unterscheidung, die der Bundesgesetzgeber ausdrücklich nicht trifft und die dem Landesgesetzgeber demnach nicht zusteht. Landtag Vielmehr müssen alle Stiftungen einer einheitlichen Rechtsaufsicht unterliegen. Damit verbunden sind eine ganze Reihe von Folgeproblemen. Wer sich ein wenig mit dem Steuerrecht auskennt, weiß, dass man genauso wenig ein bisschen gemeinnützig sein kann, wie man ein bisschen schwanger sein kann – man ist es eben, oder man ist es nicht. Was CDU und Grüne sich von dieser äußerst wackligen juristischen Konstruktion versprechen, bleibt schleierhaft. Jedenfalls konnten sie es im Ausschuss und auch gerade nicht näher begründen. Man kann also nur mutmaßen, dass vielleicht irgendjemand, der Ihnen nahesteht, davon profitiert, vielleicht ein Trauzeuge, vielleicht ein Großspender – wir wissen es nicht. (Heiterkeit von Dr. Hartmut Beucker [AfD]) Aber wir sind realistisch und machen uns nichts vor: Dieses Theater könnte natürlich auch mit anderer Rollenverteilung gespielt werden. Trotzdem sind wir der SPD und der FDP in diesem Fall für den vorliegenden Änderungsantrag, der neben den von mir genannten auch eine Reihe weiterer Mängel abstellen würde, sehr dankbar. Wir werden ihm sehr gerne zustimmen. Den unveränderten Gesetzentwurf der Regierung lehnen wir hingegen ab. – Vielen Dank. (Beifall von der AfD)
