André Kuper
Danke, Herr Tritschler. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich werde meine Rede heute ein wenig kürzer fassen; Sie hören es. Liebe Angela Freimuth, das liegt nicht an eurem Antrag, aber wir können das an anderer Stelle gerne noch einmal vertiefen. Es hat eine Umstellung im Dashboard gegeben. Das haben wir heute schon mehrfach gehört. Deswegen ist der Vorwurf, der seitens der FDP-Fraktion gegenüber der Landesregierung erhoben wird, einfach falsch. Es wurde bisher so gezählt: Wenn jemand eine Leistung als „digitalisiert“ in die Verwaltungssuchmaschine eingetragen hat, dann war das gezählt. Wenn du, liebe Angela, Kleine Anfragen in der Beantwortung verfolgst, wirst du auch feststellen, dass die ersten Antworten in etwa waren: Wir haben 448 digitalisierte Leistungen im Dashboard. Das wird aber komischerweise immer weniger, weil mit der Verwaltungssuchmaschine irgendetwas nicht funktioniert hat. Die Bundesregierung hat das Zählen dann umgestellt. Hätte die Bundesregierung das Zählen schon früher umgestellt, hättet ihr gemerkt, dass dem Grunde nach auch aus dem früheren FDP-Digitalisierungsministerium der Roll-out in der Fläche nicht stattgefunden hat. Ich bitte die antragstellende Fraktion einfach darum, für sich Folgendes anzunehmen: In den vergangenen fünf Jahren wurde zwischen dem Land und den Kommunen bei der Digitalisierung eine Chinese Wall gezogen. Eine richtige Zusammenarbeit – eine Steuerung, ein Monitoring, ein Begleiten auf dem Weg – ist nicht erfolgt. Damit haben wir uns auseinanderzusetzen, und das machen wir jetzt auch, weil die Digitalisierung nur dann zum Erfolg geführt werden kann, wenn das mit einer Standardisierung und mit dem Verständnis für die Ebenen einhergeht. Das ist das eine. Das Zweite ist, und das richte ich auch einfach einmal an die Adresse der antragstellenden Fraktion: Es wurde hier eine Digitalisierung mit Medienbruch betrieben. Das ist für uns das zweite große Thema. Wir haben, offen gesagt, ganz viele Verfahren, bei denen in der Vergangenheit schön erzählt wurde, dass der Antrag jetzt voll digital sei. Die Anträge wurden dann aber ausgedruckt und per Hand wieder in 24.05.2023 ein Fachverfahren eingetippt. Das ist für eine Verwaltung kein Mehrwert, sondern das ist eine Belastung für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die sehr schnell merken, ob das wirklich etwas mit Effektivität und Effizienz in der Digitalisierung zu tun hat oder ob das einfach nur mehr Arbeit macht. Der Ansatz von CDU und Bündnis 90/Die Grünen als Landesregierung ist deshalb, zu sagen: Wir machen keine Digitalisierung mit Medienbruch wie in der Vergangenheit, sondern wir machen eine medienbruchfreie Digitalisierung. Darauf kommt es an, und davon wird es in der nächsten Zeit ziemlich viel geben. Was die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer anbetrifft, nenne ich zwei Aspekte. Ein Antrag kann manchmal nur so gut sein, wie ein Gesetz ist. Jetzt haben wir aber gerade im Besonderen im Bereich der Sozialleistungsgesetzgebung, die Bundesgesetzgebung ist, die Situation, dass im Gesetz viele Einzelfälle hinterlegt sind und die Menschen nicht mehr durchsteigen, was sie eigentlich wo für welchen Antrag in welcher Ausprägung brauchen. Die Sozialleistungsgesetzgebung ist wirklich für jeden eine Herausforderung, der versucht, einen Antrag zu stellen, um eine soziale Leistung in diesem Land zu beziehen. Deswegen sind natürlich auch manche Übersetzungen in die digitale Welt herausfordernd. Ich fordere nicht umsonst die ganze Zeit, insbesondere die Begrifflichkeiten zwischen den Leistungsgesetzen einmal zu harmonisieren, damit wir sie überhaupt digitalisieren können. Eines darf man auch zur Kenntnis nehmen. Sie haben in Ihrem Antrag den Ansatz: Wir zählen jetzt mal, wie viele Anträge digital reinkommen und stellen das ins Verhältnis zur Anzahl der Anträge, die auf Papier eingehen. – Was soll das bei Sozialleistungen bringen? Sozialleistungen bedingen auch, dass Menschen eine Beratung von Mensch zu Mensch haben wollen. Das ist richtig, und das wird immer so bleiben. Die Menschen sind unterschiedlich, und das ist gut so. Deswegen braucht der eine ein wenig mehr menschliche Beratung als der andere. Sozialleistungen können Sie deshalb nicht zu 100 % auf digitale Verfahren umstellen. Das gelingt nicht, weil es immer auch eine menschliche Komponente hat, wenn es um soziale Leistungen und um die Unterstützung von Menschen in Notlagen geht. Wenn Sie die Perspektive der Nutzerinnen und Nutzer bei Anträgen trotzdem hätten einbeziehen lassen wollen, wäre es gut gewesen, wenn Sie in der Vergangenheit einfach auch einmal die Leute die Anträge hätten schreiben lassen, statt sie von Softwarefirmen am Schreibtisch entwickeln zu lassen. Dann wären Anträge auch nachvollziehbar. Ich hoffe, dass Sie merken, dass wir hier schon einen Turnaround gemacht haben. Nehmen Sie das Antrags-Landtag verfahren zur Erstattung von Heizkosten und Ölpellets für Bürgerinnen und Bürger. Die Gestaltung dieses Antrags ist aus Bürgersicht gemacht worden. Ganz ehrlich, ich habe bis jetzt Gott sei Dank keine Beschwerden, dass dieser Antrag zu kompliziert sei, dass man ihn nicht verstünde oder dass er nicht selbsterklärend sei. Daran merken Sie, dass es ein anderer Ansatz ist, den CDU und Grüne in der Digitalisierung der Verwaltung fahren. Dieser Ansatz ist bürgerorientiert und bürgernah. Gleichzeitig nimmt er die kommunalen Verwaltungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
