Alexander Baer
Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Parteien! Sehr geehrte Damen und Herren! In der vergangenen Woche habe ich einen Tag lang bei der Arbeitsagentur in Detmold hospitiert. Neben vielen anderen Punkten ist mir dort positiv aufgefallen, wie weitreichend Angebote der Arbeitsagentur bereits digitalisiert sind: Die Kundinnen und Kunden bekommen einen eigenen Zugang, in dem sie die eigenen Unterlagen bearbeiten und einreichen können. Zugegeben, die Nutzeroberflächen sind oft noch etwas bedienungsunfreundlich, aber dieses Thema steht ja auch im FDP-Antrag. Es geht eben darum, sich zu kümmern. Das hohe Maß an elektronischer Zugänglichkeit gab es dort übrigens auch schon vor der Coronakrise. Ich wünschte mir das für die Verwaltung des Landes und der Kommunen in NRW genauso. Aber da wünsche ich mir viel zu viel, denn als wir im vergangenen November an dieser Stelle die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes diskutierten, stand unser Nordrhein-Westfalen im Dashboard des Bundes noch unter den oberen Plätzen, quasi kurz vor der Meisterschale. Ich mahnte damals an, dass die Kommunen dringend Unterstützung bei der Umsetzung in der Fläche brauchen und dass wir genau hinschauen sollten. Nun hat die FDP genau hingeschaut und spricht in ihrem Antrag davon, dass NRW abstiegsgefährdet ist. Das sehe ich genauso. (Beifall von der SPD) Ich bin ehrlich gesagt entsetzt, was hier schiefgegangen ist. Die Art der Darstellung wurde umgestellt. Dabei zeigt sich, was die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme vom Februar dieses Jahres bereits feststellen: Die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes in NRW ist weitgehend angehalten. Neben anderen Forderungen sehen die Spitzenverbände das Land in der Pflicht, die Kommunen ab 2023 bei der Übernahme der EfA-Projekte anderer Länder zu unterstützen. Insgesamt benötigen die Städte und Gemeinden nach wie vor dringend mehr Unterstützung vom Land. Im Antrag wird auch erläutert, dass auf dem Dashboard des Landes der Anteil der digital gestellten Landtag Anträge an den insgesamt gestellten Anträgen sowohl landesweit als auch pro Kommune kenntlich gemacht werden sollte. Nur so ließe sich der Erfolg der Verwaltungsdigitalisierung messen. Auch für das Dashboard des Bundes soll der Anteil der elektronischen Antragstellung aufgezeigt werden. Zudem sei es dringend notwendig, dass immer die aktuellsten Zahlen des Dashboards des Bundes geliefert werden. Das finde ich eine sehr sinnvolle Forderung. Wie sonst sollen wir wissen, wofür wir stehen, wenn wir die Erhebung nicht sinnvoll und gewissenhaft durchführen? An vielen Stellen hakt die Umsetzung des OZG. Wir müssen herausfinden, wo und wieso: ob es an mangelnder Finanzierung, unzureichender Organisation oder Koordination, fehlender Mitarbeit oder vielleicht der digitalen Kompetenz liegt. Ob es an den Kommunen, am Land oder auch am Bund liegt – es ist dringend nötig, Hemmnisse zu erkennen und zu beseitigen. Die Regierung scheint hier Vertriebsstärke vermissen zu lassen. Das theoretische Wissen war vorher da, aber die PS kommen leider nicht auf die Straße in der Fläche, und das ist der Punkt, warum wir da der FDP sehr zustimmen. Wir dürfen uns in Nordrhein-Westfalen auf keinen Fall weiterhin mit den hinteren Plätzen begnügen und uns von Ländern wie Bayern abhängen lassen; denn Bayern ist tatsächlich derzeit der aktuelle Spitzenreiter, zumindest auf dem Dashboard. Wir als Land müssen alle Maßnahmen ergreifen, die helfen können, das Onlinezugangsgesetz endlich erfolgreich flächendeckend umzusetzen. Dazu brauchen wir die Diskussion im Ausschuss und auf vielen anderen Ebenen. Wir stimmen der Überweisung deshalb gerne zu. – Danke schön. (Beifall von der SPD)
