André Kuper
Vielen Dank, Frau Seli-Zacharias. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Paul. Josefine Paul*), Ministerin für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Gehsteigbelästigungen haben gravierende Auswirkungen auf die Betroffenen. Sie sind ein ernst zu nehmendes Problem. Sie richten sich gegen die körperliche Selbstbestimmung von Frauen und sollen medizinisches Personal und Berater*innen einschüchtern. Das ist für die Frauen, die in einer absoluten Ausnahmesituation den Gang zu einer Beratungsstelle antreten, weil sie weder ein noch aus wissen, weil sie Hilfe suchen, weil sie Beratung und jemanden brauchen, der ihnen zuhört und mit der nötigen Sensibilität erklärt, welche Möglichkeiten sie haben, ohnehin schwer genug. Es ist nicht zumutbar, dass ihnen dieser Weg zusätzlich erschwert wird. Keine Frau macht sich die Entscheidung leicht. Umso wichtiger ist es, dass Frauen Zugang zu Informationen und Beratung haben. Denn nur so können sie eine informierte und selbstbestimmte Entscheidung treffen. Frauen, die in einer derartigen Konfliktsituation sind und ein Anrecht auf Beratung haben, verbal anzugehen und zu belästigen – ganz unjuristisch klingt das fast verharmlosend, weil es um Einschüchterung geht –, ist nicht zu akzeptieren. Dabei ist sogenannte Gehsteigbelästigung nur ein Aspekt, der im Zusammenhang mit reproduktiver Gesundheit und Selbstbestimmung zur Sprache kommen sollte. Ich finde, es ist insgesamt höchste Zeit, reproduktive Rechte von Frauen und insbesondere das Thema von Schwangerschaftsabbrüchen aus der Tabuzone herauszuholen. Der Staat muss sichere Schwangerschaftsabbrüche ebenso gewährleisten wie eine sichere Schwangerschaft und eine sichere und gut versorgte Geburt. Eine umfassende Gesundheitsversorgung ist der Grundpfeiler des Rechts auf reproduktive Selbstbestimmung. Wenn sich Frauen in derartigen Ausnahmesituationen, in Krisen oder in schwierigen Lebensrealitäten befinden, dann muss ihnen die Unterstützung der Gesellschaft zuteilwerden, und das heißt auch, dass sie keine Zielscheibe für Hass und Hetze sein dürfen. Weder schwangere Frauen in einer Konfliktsituation noch die Ärzt*innen und Berater*innen dürfen stigmatisiert werden. Die bisherige Stigmatisierung hat zur Folge, dass weniger Ärzt*innen Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Damit wird die Landtag Gesundheitsversorgung für Frauen geschwächt. Auch das ist aus meiner Sicht absolut nicht hinzunehmen. Deutschlandweit und auch in Nordrhein-Westfalen gibt es diese Gehsteigbelästigungen. Erst im Dezember letzten Jahres haben wir im Ausschuss für Frauen und Gleichstellung im Rahmen einer Aktuellen Viertelstunde darüber gesprochen. Anlass waren größere Kundgebungen vor einer neu eröffneten gynäkologischen Praxis in Dortmund, vor deren Tür seitdem regelmäßig diese Demonstrationen, diese Belästigungen stattfinden. Der ungehinderte Zugang zu Beratung und auch medizinischer Behandlung ist Teil des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Frau. Das bedarf eines besonderen Schutzes. Daher bin ich froh, dass die Bundesregierung dem Vernehmen nach in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen will, der zum Ziel hat, Gehsteigbelästigungen zu verhindern und den ungehinderten Zugang zu Beratung und medizinischer Behandlung für Frauen sicherzustellen. Mit Blick auf eine rechtssichere Lösung neben den bereits bestehenden Möglichkeiten, welche die Polizei und Ordnungsbehörden vor Ort auch jetzt schon haben, begrüße ich die bundesgesetzliche Initiative für eine rechtliche Klarstellung ausdrücklich. Selbstverständlich sind in unserer Demokratie die Meinungs- und Versammlungsfreiheit grundgesetzlich geschützte Rechtsgüter, die nur im Einzelfall und unter sorgfältiger Abwägung eingeschränkt werden dürfen. Die Erleichterung genau dieser Abwägung, welche die Polizei und Ordnungsbehörden vor Ort im Einzelfall treffen müssen, ist das erklärte Ziel dieser bundeseinheitlichen Regelung, die nun in Rede steht. Hierzu wird auch die Schaffung eines neuen Tatbestandes als Ordnungswidrigkeit im Schwangerschaftskonfliktgesetz erwogen. Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Weg, um für Rechtssicherheit zu sorgen – auch, weil eine bundeseinheitliche Lösung in den Fokus gerückt wird. (Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der CDU) Da wir aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht kennen – wir können ihn auch noch nicht kennen –, können wir zum jetzigen Zeitpunkt nicht konkret dazu Stellung nehmen. Sie können jedoch aus meiner Rede heraushören, dass es eine grundsätzliche Unterstützung für den richtigen Ansatz gibt, für Rechtssicherheit und eine bundeseinheitliche Ausgestaltung zu sorgen. Wir können dementsprechend aber noch keine Informationskampagne hierzu starten. Uns geht es jetzt darum, den Gesetzgebungsprozess gut zu begleiten, damit wir am Ende tatsächlich eine bundeseinheitliche, eine rechtssichere, aber vor allem – im Sinne der Frauen, im Sinne der Ärztinnen 24.05.2023 und Ärzte, im Sinne der Berater*innen – auch eine wirksame Rechtsgrundlage zur Verhinderung von Gehsteigbelästigungen haben, damit genau das ermöglicht wird, was wir möchten, nämlich dass Frauen in einer schwierigen Situation eine informierte Entscheidung treffen können. Dazu brauchen sie uneingeschränkten Zugang zu Beratungsstellen. Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, brauchen uneingeschränkten Zugang zu sicherer medizinischer Versorgung. Berater*innen und Ärzt*innen sowie weiteres Personal in Kliniken und Praxen müssen ohne Angst ihrer Tätigkeit nachgehen können. Dementsprechend besteht eine große Einigkeit, glaube ich, in diesem Hause, und es ist richtig, dass sich der Bund hier für eine gesetzliche Regelung auf den Weg macht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
