Anke Fuchs-Dreisbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Im SPD-Antrag heißt es: „Die Schwangerschaft ist für Schwangere eine höchstpersönliche Lebenssituation.“ Ja, genauso ist es. Ich glaube, dass es in diesem Punkt hier im Haus auch keinen Dissens gibt. Frauen, die sich für eine Beratung und infolgedessen für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, 24.05.2023 haben das Recht, dies unter den besten medizinischen Bedingungen anonym und ohne Einflussnahme von außen zu tun. Das Grundgesetz sichert jedem Persönlichkeitsrecht zu. Dass Abtreibungsgegner, sogenannte Lebensschützer, Frauen vor Beratungsstellen oder entsprechenden Arztpraxen abfangen, sie belästigen oder anprangern, ist furchtbar und nicht akzeptabel. Deshalb brauchen wir eine gesetzliche Regelung. Als CDU-Fraktion begrüßen wir die derzeitige Prüfung durch die Bundesregierung, mit welchen Maßnahmen Gehsteigbelästigungen zukünftig unterbunden werden können. Die Aufgabe des Bundesgesetzgebers ist es dabei, die Vereinbarkeit von freien Meinungsäußerungen und Versammlungsrecht mit den Rechten der betroffenen Frauen auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit abzuwägen. Im Gesetzgebungsverfahren sollte außerdem der Schutz von beteiligten Ärztinnen und Ärzten sowie Beraterinnen und Beratern mitgedacht werden. Da die Ausrichtung einer möglichen Bundesgesetzgebung bislang noch nicht vorliegt, können wir heute keine Blankounterstützung zusagen. Nordrhein-Westfalen wird sich aber im Rahmen der Möglichkeiten im Bundesrat beteiligen. Es besteht also Einigkeit in der Frage nach einem stärkeren Schutz von betroffenen Frauen. Eine Landesberatungsstelle, wie von Ihnen gefordert, halten wir aber nicht für hilfreich. Zunächst muss die Bundesregierung handeln und den Auftakt machen. Ihren Antrag lehnen wir daher heute ab. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. (Vereinzelt Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
