Christian Dahm
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Kollege, Sie haben das Sondervermögen in Höhe von 390 Millionen Euro angesprochen. Allein die Tatsache, dass die Mittel aus einem Sondertopf kommen, macht ja schon deutlich, dass es einen Sonderbedarf gibt. Ich will hier noch einmal die Landesregierung zitieren in ihrer Begründung: Landesmittel zur einmaligen Beteiligung des Landes an den Kosten der Kommunen für die Schaffung, Unterhaltung und Herrichtung von Unterbringungsmöglichkeiten für Geflüchtete. – Von einer Weiterleitung der Bundesmittel ist da überhaupt nicht die Rede gewesen. (Widerspruch von der CDU) Wenn Sie diese Mittel jetzt wirklich als Weiterleitung der Bundesmittel umdeuten wollen, dann stellt sich ja noch mehr – wir hatten die Diskussion ja eben schon in der Aktuellen Stunde – die Frage nach der Rechtfertigung des Sondervermögens, das Sie hier Ende des Jahres beschlossen haben. (Zuruf von Nadja Lüders [SPD]) Die Weiterleitung von Bundesmitteln ist übrigens ein normaler Haushaltsvorgang. Dafür brauchen wir gar kein Sondervermögen. Das sehen im Übrigen nicht nur wir, sondern auch die Städte und Gemeinden, die kommunalen Spitzenverbände so. Ich gehe davon aus, dass Sie auch die Münsteraner Erklärung des Städte- und Gemeindebunds kennen, der Ihre Kolleginnen und Kollegen – ich kann Ihnen ansonsten noch einmal sagen, wer von Ihrer Seite dabei gewesen ist – übrigens zugestimmt haben. Darin wird ausdrücklich darauf hingewiesen und die Landesregierung dazu aufgefordert, die Mittel vollumfänglich an die Kommunen weiterzuleiten. (Beifall von der SPD und der FDP)
