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Christian Dahm

SPD 24.05.2023 Sitzungen 18/33

Guten Morgen! Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Menschen vor Krieg, Gewalt oder Verfolgung fliehen, dann finden Sie in Nordrhein-Westfalen eine sichere Zuflucht. Ich bin sicher, dass wir uns bei dieser Frage unter den demokratischen Fraktionen in diesem Haus einig sind. Dafür bin ich allen sehr dankbar. Ich glaube auch, dass wir uns unter den demokratischen Fraktionen in diesem Haus auch darüber einig sind, dass Menschen, die auf der Suche nach einer sicheren Zuflucht zu uns kommen, menschenwürdig und angemessen untergebracht und versorgt werden müssen. In diesem Haus nehme ich auch Einigkeit wahr, dass die Unterbringung und Versorgung dieser Menschen bisher weitgehend funktioniert. Das ist insbesondere eine Leistung unserer Städte und Gemeinden. Dafür gebühren den Menschen in den Rat- und Kreishäusern, in vielen Hilfsorganisationen und -einrichtungen und ganz besonders den Ehrenamtlichen unser aller Dank und Anerkennung. (Beifall von der SPD und der FDP) Wenn wir uns einig sind, dass wir menschenwürdige Zuflucht gewährleisten wollen und diese vor allem durch die Kommunen geleistet wird, dann müssen wir auch unsere Städten und Gemeinden dazu in die Lage versetzen. Welche Aufgaben das Land in Landtag seiner eigenen Zuständigkeit hat, das werden wir morgen noch einmal diskutieren, ich sage aber an dieser Stelle: Das Land tut hier zu wenig. (Beifall von der SPD und der FDP) Es ist gut, und es ist richtig, dass sich der Bund an den Kosten beteiligt. Wichtig ist es auch, dass zwischen dem Bund und den Ländern jetzt über eine Pauschale gesprochen wird, die sich dem Zugang anpasst. Aber ich glaube, hier hört in diesem Haus die Gemeinsamkeit anscheinend auf. Ich will mit Genehmigung des Präsidenten einige Aussagen der Landesregierung zitieren. So schreibt der Finanzminister in einer Vorlage für den Haushalts- und Finanzausschuss: Die Hälfte der Bundesmittel leitet das Land an die Kommunen in pauschalisierter Form weiter. – Dann geht es weiter: Die andere Hälfte der Bundesbeteiligung verbleibt im Landeshaushalt. – Auch die zuständige Flüchtlingsministerin hat sich zur Weiterleitung der Bundesmittel an die Kommunen geäußert. Demnach wird das Land – ich zitiere – die Städte, Gemeinden und Kreise auch an den vom Bund für 2022 und 2023 zusätzlich zugesagten Mittel im Umfang von 50 % teilhaben lassen. – Ja, wie gönnerhaft ist das denn, Frau Ministerin Paul! Das ist doch keine Wohltat des Landes. Wir erwarten von Ihnen, dass Sie diese Bundesmittel entsprechend weiterleiten. (Beifall von der SPD und der FDP) Vor gut einem Jahr – im April 2022 – hat der Bund den Ländern 2 Milliarden Euro zugesagt. Das sind übrigens 430 Millionen Euro für Nordrhein-Westfalen gewesen. Damals hat die Landesregierung aus CDU und FDP diese Mittel eins zu eins an die Kommunen weitergereicht. Das war gut, und das war richtig. Ganz anders handelt die Landesregierung aus CDU und Grünen, die die Bundesmittel nicht weiterleitet, sondern im Landeshaushalt beibehält. Davon wollen Sie, insbesondere die Flüchtlingsministerin, die Hälfte im Landeshaushalt einbehalten. Im November hat der Bund zusätzliche Mittel in Höhe von 1,5 Milliarden Euro zugesagt, das entspricht für Nordrhein-Westfalen 323 Millionen Euro. Davon wollen Sie, Ministerin Paul, die Hälfte im Landeshaushalt belassen. In der Sitzung im November hat der Bund zusätzliche Mittel für das Jahr 2022 zugesagt, und zwar in Höhe von 2,8 Milliarden Euro für dieses Jahr. Und auch hier haben Sie angekündigt, von den 592 Millionen Euro, die auf das Land Nordrhein-Westfalen entfallen, die Hälfte einzubehalten. In den letzten Wochen sind Vertreter der Landesregierung, aber auch von CDU und Grünen, unterwegs und sagen, das stimme alles so nicht, die Mittel würden weitergeleitet. (Zuruf von Dietmar Panske [CDU]) 24.05.2023 – Sie haben gleich Gelegenheit, Herr Kollege Panske, das hier richtigzustellen, aber ich frage mich, was an den Aussagen, die ich eben zitiert habe, falsch ist. Was ist missverständlich? Ich finde, diese Aussagen, die ich vorhin vorgestellt habe, lassen keinen Interpretationsspielraum zu. Ich habe es so verstanden, dass die Mittel nicht weitergeleitet werden, die Städte und Gemeinden haben es so verstanden, und die kommunalen Spitzenverbände haben es auch so verstanden. Fest steht doch: Es hat bisher zur Weiterleitung und der Höhe keine Verständigung der Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Hier gibt es keine Vereinbarung. Was bedeutet das in diesem Augenblick konkret für unsere Städte und Gemeinden? Sie halten Mittel des Bundes vor. Das sind Mittel, die von den Städten und Gemeinden dringend benötigt werden.

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