Heinrich Frieling
Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Man ist doch etwas verwundert, wie diese Debatte verläuft. (Zurufe von der SPD: Ach!) Da stellt die Landesregierung 150 Millionen Euro zur Verfügung, um Menschen zu helfen, die das wirklich Landtag brauchen, und die SPD hat nichts Besseres zu tun, als alles erst mal schlechtzureden. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von der SPD: Jetzt müssen alle dankbar sein! – Zuruf von den GRÜNEN) Der Stärkungspakt NRW macht doch vor allem eines deutlich: Diese Landesregierung sieht die Probleme der Menschen, und diese Landesregierung hat ein Herz für die Menschen, vor allem für diejenigen, die von Armut betroffen sind. (Beifall von der CDU und Dr. Julia Höller [GRÜNE]) Diese Landesregierung hat nicht nur ein Herz, sie gibt auch Geld und das auch noch schnell. Schnelle Hilfen sind das, was gebraucht wird. Das fordert die SPD ja auch in ihrem Antrag. Allein fünfmal in den letzten beiden Absätzen ist von der Notwendigkeit schneller Hilfen zu lesen. Wir haben es getan. Die Landesregierung hat reagiert. Die Kommunen, insbesondere auch die kommunalen sozialen Einrichtungen, haben um schnelle Hilfe gebeten, und die Landesregierung hat zugehört und sofort reagiert. Knapp einen Monat nach der Ankündigung von Hilfen auf der Konferenz gegen Armut im Dezember 2022 sind die für den Abruf des Geldes notwendigen Bescheide in den 396 Städten und Gemeinden und 31 Landkreisen eingegangen. Das Geld wurde den Kommunen nach einem einfachen Schlüssel als Billigkeitsleistung zur Verfügung gestellt. Der Stärkungspakt ist bewusst mit einem sehr weiten Handlungsrahmen ausgestattet, um allen Kommunen möglichst große Freiheit zu geben, auf krisenbedingte Finanzierungsbedarfe reagieren zu können. Es sollen möglichst viele Initiativen und Träger die Möglichkeit haben, Fördermittel zu erhalten. Die Abwicklung ist nicht nur schnell, sie ist auch unkompliziert. Das Formular für den Mittelabruf hat eine Seite: Name, Kontonummer, Rechtsmittelverzicht – fertig. Die Förderrichtlinie hat nur drei Seiten. Der Verwendungsnachweis – ganz ohne geht es im Rahmen des Haushaltsrechts nicht – hat vier Seiten. Wer darüber meckern will, hat schon länger nach etwas gesucht, worüber er mal wieder meckern kann. Das passt zur SPD. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Wie sieht es mit den Fristen aus? Ja, wir müssen uns innerhalb dieses Jahres bewegen. Das soll ja insbesondere in Duisburg das Problem sein. Der Stichtag 30. Juni ist lediglich der Stichtag für einen einfachen Bericht über den Einsatz der Mittel; Umfang des Formulars: zwei Seiten – das kann nicht das Problem sein. Der wichtige Stichtag ist der 30. September. Bis dahin muss die finale Meldung abgegeben werden, 24.05.2023 und nur die bis dahin verausgabten oder bis zum Jahresende fest verplanten Mittel können behalten werden, der Rest muss an das Land überwiesen werden. Aber das sind noch mehr als vier Monate. Diese Zeit sollten die Kommunen, sollten wir alle gemeinsam nutzen, um zu überlegen, wie das Geld den bedürftigen Menschen zur Verfügung gestellt werden kann, bevor man über eine Rückzahlung oder anderes nachdenkt oder redet. Wenn es um die Verwendungsmöglichkeiten geht – dabei hilft das Sozialministerium gerne; Karl-Josef Laumann hat es gerade betont. Mir wurde von kommunaler Seite immer wieder bestätigt, dass das Ministerium für Fragen und um zu helfen zur Verfügung steht. Auf der Internetseite wird ausdrücklich ausgeführt – ich darf zitieren –: „Bei krisenbedingten Finanzierungsbedarfen außerhalb dieser drei Säulen sprechen Sie uns aber gerne an. Grundsätzlich soll jeder wirklich krisenbedingte Finanzierungsbedarf im Bereich der sozialen Infrastruktur, der erforderliche Angebote gefährdet, förderfähig sein.“ Es gibt also ein Angebot an alle Kommunen, auch hier im Gespräch zu bleiben, um sich auszutauschen. Es gibt auch viele gute Möglichkeiten der Förderung, die erfolgreich sind – angefangen von den Zuschüssen für Tafeln und Lebensmittelverteiler über Zuschüsse für Beratungsstellen bis hin zu Einzelfallhilfen. Die Kommunen vor Ort wissen doch, wo das Geld gebraucht wird – manchmal noch viel besser als wir hier, weit weg von dem einen oder anderen. Ins Auge gefallen sind mir bei mir im Wahlkreis zwei Beispiele aus einer kleinen Kommune. Wir haben eben über Düsseldorf gesprochen. Bei mir ist es Bad Sassendorf. Diese Gemeinde unterstützt Kinder aus einkommensschwachen Familien, die nicht bereits aus anderen Mitteln Zuschüsse erhalten, bei den Kosten für gemeinsame Mittagessen in OGS und Kita. Im Rahmen eines sehr schlanken Antragsverfahrens wird ein einmaliger Zuschuss für die inflationsbedingt entstandenen Mehraufwendungen gezahlt. In dieser kleinen Kommune hat man festgestellt, dass allein 396 Kinder in diesen Bereich fallen. In jedem einzelnen Fall ist das eine sehr konkrete Hilfe. Die gleiche Kommune ermöglicht im Rahmen des Projekts „Rentner mit geringen Bezügen“ die Teilnahme an einem gemeinschaftlichen Mittagessen im örtlichen Mehrgenerationenhaus. Dafür werden Essensgutscheine ausgestellt. Diese können online beantragt werden. Wer das nicht kann, bekommt auch direkt im Mehrgenerationenhaus die Hilfe dafür. Das ist eine ganz praktische Hilfe, die vor Ort da wirkt, wo Not herrscht. Landtag Andere Kommunen öffnen über die Ferien das Freibad für Kinder, die sich das sonst nicht leisten könnten, oder gestalten Sommerfreizeiten, die vielleicht dem einen oder anderen und auch der Familie helfen. Das zeigt: Die Landesregierung hört zu, und sie handelt. Sie hilft Menschen – ganz ohne Ansehen der Person und ganz gleich, aus welchem Grund jemand arm ist. Das hat auch unser Ministerpräsident unlängst noch einmal bekräftigt. Deswegen ist in dieser Debatte vor allem eines deutlich geworden, nämlich, wie wichtig unserem Minister Karl-Josef Laumann und der gesamten Landesregierung die Bekämpfung von Armut in unserem Land ist. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN)
