André Kuper
Vielen Dank, Herr Dr. Vinzentz. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Laumann. Karl-Josef Laumann, Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales: Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Gerne berichte ich heute im Rahmen dieser Aktuellen Stunde über die Umsetzung des Stärkungspakts. Wir hatten uns eigentlich vorgenommen, dem Arbeits- und Sozialausschuss zur nächsten Sitzung einen umfangreichen Bericht zu diesem Thema vorzulegen. Das werden wir, wenn Sie wollen, natürlich trotzdem machen, damit wir auch im Ausschuss darüber reden können. Wir müssen im Übrigen auch darstellen, was wir tun, damit dieser Stärkungspakt, der viele Chancen eröffnen soll, in Nordrhein-Westfalen umgesetzt wird. Erst einmal gibt die Debatte heute mir die Gelegenheit, zu sagen, dass wir als Landesregierung schon am 17. Januar – also 17 Tage, nachdem der Haushalt in Kraft getreten war – dieses Geld an 426 Kommunen verteilt haben. Das ist, wie ich finde, eine Leistung des Ministeriums und macht deutlich, wie ernst wir die Umsetzungsfragen bei diesem anspruchsvollen Paket nehmen. Zum anderen wissen wir in der Tat, dass sich einige Kommunen mit der Verwendung der Mittel schwertun. Andere tun sich vielleicht nicht so schwer. Es ist sicherlich gut, dass wir von dieser Stelle aus gemeinsam noch einmal dafür werben, die Möglichkeiten des Stärkungspakts kreativ und engagiert zu nutzen, damit wir den Menschen, denen es ohnehin finanziell nicht gut geht, gerade jetzt über die Krisenfolgen möglichst gut hinweghelfen. Bevor ich das noch weiter schildere, möchte ich eines sagen: Wenn man die Debatte heute, vor allem die Rede der SPD, verfolgt hat, passt sie nun wirklich nicht zu ihrer Klage. Sie bemängeln in der Klage, es gebe überhaupt keine Notlage, weshalb man diesen Stärkungspakt gar nicht hätte machen dürfen. Hier Landtag stellen Sie die Situation so dar, als gebe es große Probleme. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Lisa-Kristin Kapteinat [SPD]: Das können Sie doch besser! – Zuruf von Sven Wolf [SPD]) Da muss man schon sagen, dass der Inhalt dieser Debatte überhaupt nicht zur Intention Ihrer Klage passt. (Henning Höne [FDP]: Sie müssen auf Details achten, nämlich auf Ihre Begründung der Not- lage! – Sven Wolf [SPD]: Genau, die Begründung!) Beim Stärkungspakt geht es wie bei allen anderen Maßnahmen aus dem Sondervermögen um die Bewältigung besonderer Notlagen aufgrund des Ukraine-Kriegs, der Energiekrise und der nachfolgenden hohen Inflation. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Dialektik wahrscheinlich! – Henning Höne [FDP]: Nein, keine Dialektik!) Es geht nicht um die allgemeine soziale Situation in unserem Land und die Bekämpfung der allgemeinen negativen Auswirkungen von Armut. Noch einmal: Der Stärkungspakt hat mit den Folgen des Ukraine-Kriegs, der Energiekrise, der hohen Inflation und nicht damit, was wir in der allgemeinen Armutsdebatte diskutieren, zu tun. Es geht – anders geht es mit dem Stärkungspakt nicht – um diese Fragen. § 18b der Landeshaushaltsordnung und die dortige Regelung zum Sondervermögen macht sehr deutlich, dass das so ist. Deswegen sollten wir uns auf die Frage, wofür wir das Geld überhaupt ausgeben können, konzentrieren. Die anderen Fragen müssen wir in der regulären Haushaltsberatung besprechen, etwa, was wir da noch besser machen können als bisher. Ich will dazu nur sagen, dass viele Initiativen, die auf Bundesebene ergriffen worden sind, im Bundesrat durch unsere Landesregierung möglich gemacht wurden. Dabei verkennen wir, wie gesagt, nicht, dass das für die Kommunen eine Herausforderung ist. Die kommunalen Spitzenverbände haben sich gefreut, dass endlich mal eine Landesregierung darauf vertraut, dass die Kommunen es schon richtig machen werden und die soziale Situation vor Ort am besten kennen. Der Umgang mit den von uns bewusst eingeräumten weiten Gestaltungsmöglichkeiten bei der Krisenreaktion erfordert natürlich auch Kreativität, manchmal auch Pragmatismus und etwas zupackenden Mut. Es gibt eben rechtliche Rahmenbedingungen wie etwa die Vorgabe, die Mittel im Jahr 2023 auszugeben. Vor diesem Hintergrund tun wir als MAGS alles, um die Kommunen, die noch Fragen haben und sich schwertun, bestmöglich zu unterstützen. 24.05.2023 Wir haben frühestmöglich, wie gesagt, am 17. Januar, durch die Zuweisungsbescheide für Planungssicherheit gesorgt. Wir haben in vielen Gesprächen mit kommunalen Vertretern Fragen beantwortet und Umsetzungsmöglichkeiten diskutiert. Wir haben unzählige Einzelfragen der 426 Kommunen beantwortet. Wir haben Handlungshilfen online für alle Kommunen und Träger zugänglich gemacht und möglichst einfache Nachweisformulare entwickelt. Wir haben dabei immer auch noch Verbesserungsmöglichkeiten gesucht und so zum Beispiel durch eine Änderung der Richtlinie bestimmte Personalausgaben förderfähig gemacht, was zunächst ausgeschlossen war. Natürlich ist es dann manchmal so: Was sich die eine Kommune als Klarstellung erbittet, sieht die andere Kommune als Einschränkung ihrer Handlungsfreiheit. Diesen Spagat erlebe ich zurzeit wöchentlich oder täglich in der Frage der Umsetzung dieses Pakets. Wir haben in Deutschland natürlich auch eine starke Bürokratie. Da kann man nicht einfach einer Grundsicherungsbezieherin, die ihren plötzlich doppelt so teuren Einkauf nicht mehr bezahlen kann, unter die Arme greifen, denn dann müsste das wieder mit dem Jobcenter abgesprochen werden, und dann sind die Richtlinien so, dass es angerechnet werden müsste. Das ist ein ganz anderer Rechtskreis, den ich nicht einfach so durchbrechen kann, sondern das ist eben diese Bürokratie, weil alles geregelt ist, dass auch in solchen Fragen Einzelspielräume äußerst schwierig sind. (Vereinzelt Beifall von der CDU – Zurufe von der SPD) Mit den bisherigen Unterstützungen, die wir fortsetzen, ist es aber aus meiner Sicht gut möglich, dass das Geld wirklich in allen Kommunen sachgerecht ausgegeben werden kann. Es kommt darauf an, dass die Kommunen das Selbstbewusstsein in der Umsetzung zeigen, über das man in den Stellungnahmen ihrer Verbände immer viel lesen kann. Viele Kommunen machen das auch, und ich bin sicher: Gemeinsam schaffen wir das in allen Kommunen. Meine Bitte ist auf jeden Fall: Lassen Sie uns dabei die aktuelle Notlage der Menschen im Blick haben und keine politischen Streitigkeiten! Wenn man aus Düsseldorf hört, dass man dort ein Konzept hat, die Mittel sinnvoll und umfassend auszugeben, dann müsste das doch auch in Duisburg möglich sein; die sozialen Probleme in Duisburg sind doch sicherlich nicht kleiner als in Düsseldorf. Gute Beispiele gibt es: von einer besseren Öffentlichkeitsarbeit über bestehende Angebote, um gerade Zielgruppen in Not besser zu erreichen, über zusätzliche Förderung für Suppenküchen, Schuldnerberatung, Kleiderkammern, Tafeln, die ihre Angebote erweitern, Aufstockung bereits bestehender Einzelfonds, Abwendung von Kostensteigerungen bei Ferienmaßnahmen und vieles mehr. Landtag Alles das ist möglich mit diesem Geld, und deswegen sollten wir uns gemeinsam dafür einsetzen, dass dieses Geld in den nächsten Monaten für die bedürftigen Menschen ausgegeben wird. – Schönen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
