Katharina Gebauer
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eine hohe 05.05.2023 Zahl an Frauen in Deutschland entscheidet sich jedes Jahr für eine Abtreibung. Abgesehen von medizinischen Gründen ist eine Abtreibung in Deutschland ein Straftatbestand, der aber unter drei Bedingungen straffrei ist. Erstens. Der Abbruch muss innerhalb der ersten zwölf Wochen nach der Empfängnis stattfinden. Zweitens. Die Frau muss mindestens drei Tage vorher an einem Beratungsgespräch teilgenommen haben. Drittens. Der Eingriff muss von einem Arzt durchgeführt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat deutlich gemacht, dass der Staat verpflichtet ist, menschliches Leben – auch das ungeborene – zu schützen. Auch ungeborenes menschliches Leben hat laut Urteil Anspruch auf Menschenwürde, und ihm gebührt rechtlicher Schutz gegenüber seiner Mutter. Das Beratungskonzept muss sicherstellen, dass sich die Schwangere dieser Rechtspflicht jederzeit bewusst ist. Das Gericht hat es wie folgt zusammengefasst: Das Ungeborene entwickelt sich von Anfang an als Mensch und nicht erst zum Menschen. – Als CDU fühlen wir uns dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts verpflichtet. Für uns ist auch das ungeborene Leben schützenswert. Zwei Grundrechte prallen hier aufeinander, und zwar das grundrechtlich geschützte Selbstbestimmungsrecht der Schwangeren und das Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit des Ungeborenen. Der Gesetzgeber hat versucht, dieses Dilemma durch das Recht auf Beendigung der Schwangerschaft in den ersten zwölf Wochen unter den oben genannten Bedingungen zu lösen. Sie stellen in Ihrem Antrag Forderungen, die nicht in der Kompetenz des Landtags Nordrhein-Westfalen liegen. Dieses Thema liegt allein im Kompetenzbereich des Bundesgesetzgebers. Der heutige Antrag ist damit abzulehnen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
