Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zunächst freue ich mich darüber, dass hier ein Antrag in Leichter Sprache veröffentlicht wurde. Das ist ein wichtiger Schritt für die politische Beteiligung von Menschen mit einer geistigen Behinderung. Unabhängig davon möchte ich aber vor allem auf die Inhalte eingehen. Da bietet der Antrag leider recht wenig Substanz. Inklusion in der Arbeitswelt ist ein wesentlicher Baustein, damit Menschen mit Behinderung ihr Leben selbstbestimmt gestalten können und Chancen auf gesellschaftliche Teilhabe erhalten. Auch angesichts des Fachkräftemangels ist es wichtig, dass wir Menschen mit Behinderung den Weg in eine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt noch besser eröffnen. Ich selbst rede hier nicht nur von Theorie, sondern lebe das Ganze auch praktisch; denn ein Mitglied meines wunderbaren Büroteams hier im Landtag ist schwerbehindert. Also gerne nachmachen! In der letzten Legislaturperiode haben wir über einen inklusiven Arbeitsmarkt intensiv diskutiert und wesentlich konkretere und zielführendere Beschlüsse gefasst, als sie der vorliegende Antrag in seinem Forderungskatalog bietet. 05.05.2023 Als ein Beispiel nenne ich die stärkere Ausrichtung des Angebots der Werkstätten für behinderte Menschen auf Qualifizierung. Beschäftigte in den Werkstätten sollen näher an die betriebliche Realität herangeführt werden, soweit dies abhängig von den individuellen Fähigkeiten möglich ist. Werkstätten, die mit Unternehmen kooperieren und somit einen fließenden Übergang von der Werkstatt in den Arbeitsmarkt ermöglichen, haben in dieser Hinsicht für uns Modellcharakter. Wir brauchen ebenso eine Stärkung des Budgets für Arbeit, des Budgets für Ausbildung und von Inklusionsunternehmen. Der Erfolg bei der Inklusion von Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt ist stark abhängig von den handelnden Personen und bestehenden regionalen Netzwerken sowie der Identifizierung von geeigneten Arbeitsplätzen. Dabei sind vor allem einzelfallbezogene Lösungen und Angebote sowie Überzeugungsarbeit bei den Betrieben zielführend. (Beifall von Angela Freimuth [FDP]) Eine wichtige Rolle spielen dabei die Fachberater „Inklusion“, die bei den Kammern beschäftigt sind. Diese beraten Betriebe aus der Perspektive der Arbeitgeber und finden über ihre Netzwerke Zuständigkeiten und Ansprechpartner in den Behörden für die jeweiligen Unternehmen heraus. Wir hätten uns gewünscht, die Fachberater „Inklusion“ bei der vorgesehenen Aufklärung von Arbeitgebern stärker einzubinden. (Beifall von der FDP und Josef Neumann [SPD]) Die im Antrag vorgeschlagene landesweite Kampagne wird hingegen ihr Ziel verfehlen, wenn die vorhandenen regionalen Netzwerke nicht einbezogen werden. Die Fortschrittskoalition in Berlin hat mit dem gerade erst im April im Bundestag verabschiedeten Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts bereits einen entscheidenden Schritt für mehr Beschäftigung von Menschen mit Behinderung auf den Weg gebracht. Für Arbeitgeber, die trotz Beschäftigungspflicht keinen einzigen schwerbehinderten Menschen beschäftigen, wird die bisherige wenig effektive Bußgeldregelung durch eine vierte Staffel bei der Ausgleichsabgabe ersetzt. Für kleinere Arbeitgeber sollen natürlich wie bisher Sonderregelungen gelten, die geringere Beträge der Ausgleichsabgabe vorsehen. Die Mittel aus der Ausgleichsabgabe sollen dann künftig vollständig auf die Förderung der Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt konzentriert werden. Mit der vierten Staffel der Ausgleichsabgabe werden dafür Landtag bundesweit voraussichtlich über 400 Millionen Euro zusätzlich zur Verfügung gestellt. Zudem werden für Leistungen des Integrationsamtes eine Genehmigungsfiktion nach Ablauf von sechs Wochen eingeführt und der Deckel für den Lohnkostenzuschuss beim Budget für Arbeit aufgehoben. Für Arbeitgeber wird es aufgrund des nicht mehr gedeckelten Zuschusses somit deutlich attraktiver, Menschen mit Behinderung mithilfe des Budgets für Arbeit einzustellen. Dieser Antrag bleibt hinter früheren Initiativen weit zurück – und hinter der Gesetzgebung im Bund ebenso. Er ist für mich letztlich ein Schaufensterantrag zum Europäischen Protesttag der Menschen mit Behinderung. Die FDP-Landtagsfraktion wird diesen Antrag daher ablehnen. – Ich danke Ihnen. (Beifall von der FDP)
