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Dr. Benjamin Limbach

03.05.2023 Sitzungen 18/30

Liebe Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass die Justiz heute so wichtig ist, dass ich dreimal reden darf. Ich freue mich auch, dass zu so später Uhrzeit noch genügend Kolleginnen und Kollegen zuhören. Die Landesregierung begrüßt den Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und stimmt insbesondere den darin enthaltenen Aufträgen voll und ganz zu. Die Gewinnung von mehr Prüferinnen für die juristische Staatsprüfung ist richtig, und sie ist vor allem wichtig, denn das ist ein wesentlicher Baustein für die Diversität der Prüfungskommissionen und die Akzeptanz ihrer Entscheidungen. Weit mehr als in Studiengängen, die ausschließlich mit einem universitären Abschluss enden, spielt die Abschlussnote der juristischen Staatsprüfung eine zentrale Rolle für den späteren beruflichen Werdegang. Eine gute Note in den juristischen Staatsprüfungen ist ein Türöffner für den Staatsdienst. Aber auch die Notarkammern, Rechtsanwaltskanzleien und Wirtschaftsunternehmen schätzen ihre hohe Aussagekraft im Hinblick auf die Fachkompetenz der Bewerberinnen und Bewerber. Leider erreichen Frauen in den juristischen Staatsprüfungen im Durchschnitt eine geringere Punktzahl als Männer. In der Öffentlichkeit fällt das vielleicht nicht auf, weil wir bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften so viele hervorragende Frauen haben; die besten Frauen finden den Weg in die Justiz und prägen das Bild unserer nordrhein-westfälischen Justiz nachhaltig in der Öffentlichkeit. Das ändert aber leider nichts daran, dass Frauen statistisch gesehen weniger gute Ergebnisse als Männer in den juristischen Staatsprüfungen erzielen. Dies war auch das Ergebnis einer wissenschaftlichen Untersuchung aus 2017 bezogen auf die Abschlüsse von 2006 bis 2016, die schon mehrmals benannt worden ist. Zu den Ursachen verhielt sich diese Untersuchung allerdings nicht. In dieser Untersuchung wurde jedoch ein interessanter und von mir als Schwelleneffekt bezeichneter Einzelaspekt herausgearbeitet. Die Wahrscheinlichkeit, mit einer guten mündlichen Prüfung die relevante Schwelle zu einer besseren Gesamtnote zu überschreiten, war statistisch gesehen bei Frauen geringer, wenn die Prüfungskommission rein männlich besetzt war. War die Kommission mit mindestens einer Frau besetzt, entfiel dieser Unterschied. Dieser Effekt war zahlenmäßig sehr gering, aber statistisch signifikant. Es versteht sich, dass in den juristischen Staatsprüfungen nach Möglichkeit auch der oben 03.05.2023 genannte Schwelleneffekt ausgeschlossen sein sollte und, ich meine, ausgeschlossen sein muss. Mein Ansatz geht aber viel weiter. Ich mache mich für eine insgesamt diverse Justiz stark, denn nur eine Justiz, die sich in allen Bereichen und auf allen Stufen der Hierarchie aus allen Teilen der Gesellschaft zusammensetzt, kann dauerhaft Akzeptanz in dieser Gesellschaft erzielen. Es ist ein Wert an sich, die Prüfungskommissionen vielfältig zu besetzen und in ihnen die Gesellschaft möglichst breit abzubilden. Meine Damen und Herren, mir ist es wichtig, dass Prüfungskommissionen die Gesellschaft und die Palette juristischer Berufe möglichst breit abbilden. Je vielfältiger die Prüfungskommissionen besetzt sind, umso eher werden ihre Entscheidungen von allen akzeptiert, und zwar auch dann, wenn das angestrebte Ergebnis nicht erreicht wurde. Der Auftrag, möglichst jede Prüfungskommission mit einer Frau zu besetzten, wird bei den Justizprüfungsämtern und bei dem Landesjustizprüfungsamt auf fruchtbaren Boden fallen. Seit Langem bemühen sich diese durchaus mit Erfolg darum, mehr Prüferinnen zu gewinnen. So konnten allein seit Oktober 2022 in einer Kampagne für die zweite juristische Staatsprüfung 27 neue Prüferinnen gewonnen werden. Dadurch konnte der Anteil der Frauen am Prüferpool auf 31 % erhöht werden. Um jede Prüfungskommission der zweiten juristischen Staatsprüfung mit mindestens einer Frau besetzen zu können, brauchen wir aber einen Frauenanteil von mindestens 40 %. Es ist also noch viel zu tun. Bei den Justizprüfungsämtern ist die Situation ähnlich. Trotz Werbung ist vor allem in den großen Prüfungsämtern Hamm und Köln der Anteil an Prüferinnen noch zu gering, um jede Prüfungskommission mit mindestens einer Frau zu besetzen. Ich bin überzeugt, dass die Formulierung eines ausdrücklichen Auftrags an die Landesregierung einen starken Impuls an potenzielle Prüferinnen aussendet, sich an den juristischen Staatsprüfungen zu beteiligen. Gleichzeitig unterstreicht das die hohe Bedeutung, die dieser Landtag dieser anspruchsvollen und wertvollen Tätigkeit beimisst. Diversität in der Justiz hat für mich, wie gesagt, einen hohen Stellenwert. Aber bei allem Respekt, lieber Herr Abgeordneter Dr. Pfeil: Wenn Sie diesen Antrag heute ernsthaft mit uns hätten diskutieren wollen, dann hätten Sie ihn doch deutlich früher gestellt. Für eine Diskussion dieser Thematik zum Beispiel im Rechtsausschuss stehe ich gerne zur Verfügung. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗