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Angela Erwin

CDU 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir alle sind uns einig, dass Nachwuchsgewinnung eine der größten Herausforderungen auch in der Justiz ist. So haben wir viel getan und dies mehrheitlich bzw. zuletzt sogar einstimmig hier im Parlament auf den Weg gebracht. Wir haben uns gemeinsam für eine effiziente und produktive Justiz in einer modernen, digitaleren und flexibleren Arbeitswelt ausgesprochen. Außerdem haben wir das Gerüst der wettbewerbsfähigen Justiz durch ein neues Rahmenkonzept für den richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Probedienst durch wichtige Bausteine erweitert. Heute geht es nun darum, noch einen bedeutenden Schritt früher anzufangen und werdende Juristinnen und Juristen noch besser zu unterstützen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige von uns sind selbst Juristen. Diejenigen, die die Erfahrungen einer Prüfung im deutschen Staatsexamen gemacht haben, denken mit Sicherheit mit Respekt an die Zeit der anstrengenden Prüfung und der hoch intensiven Vorbereitungszeit zurück. Wir wissen: Die Note des Staatsexamens ist der entscheidende Faktor für die zukünftige Karriere von Juristen. Anders als in anderen Studiengängen ist die Note im Staatsexamen von zentraler Bedeutung für das spätere Berufsleben und die Karrieremöglichkeiten. Die Note entscheidet nämlich maßgeblich über den Zugang zu bestimmten Berufsfeldern. Umso wichtiger ist es, dass bei dieser Prüfung Chancengleichheit bestmöglich gewährleistet ist. Chancengleichheit wird heute auch durch die Zusammensetzung der Kommission in der mündlichen Examensprüfung beeinflusst. Die im Jahre 2018 vom Ministerium der Justiz beauftragte Studie zum Thema „Geschlechts- und Herkunftseffekte bei der Benotung juristischer Staatsexamen“ bringt dieses Ergebnis 03.05.2023 jedenfalls so zum Vorschein. Den Ergebnissen der Studie nach fallen die Benotungen von Frauen im Durchschnitt schlechter aus als für Männer. Aufgrund der vorangeschrittenen Uhrzeit verweise für weitere Details auf die Studie selbst. Ergebnis der Studie ist aber auch: Wenn Frauen mitprüfen, verschwindet zumindest der Geschlechterunterschied in der mündlichen Prüfung. Daher wollen wir die Prüfungskommission in den mündlichen Prüfungen mit mindestens einer weiblichen Prüferin besetzen. Mit dem Ziel, dies zu erreichen, haben wir bereits in der letzten Legislaturperiode begonnen. Derzeit sind … (Beifall von Dr. Werner Pfeil [FDP]) – Vielen Dank für den Applaus, Herr Kollege Dr. Pfeil. Derzeit sind 54 % der Prüfungskommissionen mit mindestens einer Prüferin besetzt. Den Weg gehen wir mit dem Antrag heute weiter. Damit dies gelingt, müssen wir – und ich meine, wir alle – weiterhin gemeinsam dafür werben. Dieser heutige Antrag soll ein erneutes Signal senden, dass sich mehr Frauen bereit erklären, auch in die Prüfungskommissionen zu gehen. Ich lade Sie alle ein: Lassen Sie uns den Weg gemeinsam gehen. Eben kam noch ein Entschließungsantrag rein. Ich muss ganz ehrlich sagen, leider hatte ich keine Gelegenheit, mir diesen Antrag im Detail anzuschauen. Schade, dass er so spät gekommen ist. Wir standen jetzt schon zweimal alle gemeinsam am Rednerpult, ich werbe aber dennoch um die Zustimmung für unseren Antrag. Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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