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Dr. Benjamin Limbach

03.05.2023 Sitzungen 18/30

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Was soll man danach noch sagen? (Zuruf von der AfD: Am besten nichts!) 03.05.2023 Ich erspare es mir und Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen, diesen Redebeitrag auch noch zu kommentieren. (Beifall von der CDU, der SPD, den GRÜNEN und Angela Freimuth [FDP]) Er disqualifiziert sich selbst, und ich versuche, zur Sache zurückzukommen. Der Antrag, das Konzept des Staatsanwalts oder der Staatsanwältin vor Ort unter Berücksichtigung der aktuellen Kriminalitätsentwicklung auf weitere Orte auszuweiten, greift ein wichtiges rechtspolitisches Ziel des Zukunftsvertrags für NRW auf. Wichtig ist es deshalb, weil Kriminalität eben nicht nur aus digitalem Cybercrime oder grenzüberschreitender Organisierter Kriminalität besteht. Wir sehen auch, dass an einzelnen räumlich begrenzten Orten Nordrhein-Westfalens unvorhergesehene lokale Kriminalitätsschwerpunkte entstehen. Sie sind zumeist von wiederholten Schlägereien, körperlichen Angriffen auf Unbeteiligte, Beleidigungen und Eigentumsdelikten gekennzeichnet. Die Bürgerinnen und Bürger, die an den betroffenen Orten wohnen oder sich dort aufhalten wollen, erwarten völlig zu Recht insbesondere dann eine nachhaltige und dauerhafte staatliche Reaktion, wenn eine verfestigte Entwicklung eines Ortes hin zu einem Kriminalitätsbrennpunkt zu erkennen ist. Der Rechtsstaat muss Präsenz zeigen, er muss möglichst schnell, auch mit Mitteln des Strafrechts, Abhilfe schaffen und sich des Problems annehmen – trotz aller Präventionsangebote. Eine zielgerichtete Bekämpfung dieser lokalen Kriminalitätsschwerpunkte erfordert bereits auf lokaler Ebene eine dauerhafte Vernetzung der Staatsanwaltschaft mit anderen Behörden, eine Bündelung der einschlägigen Verfahren in einer Hand und vor allen Dingen umfassende Kenntnisse der örtlichen sozialräumlichen Gegebenheiten. Dies gelingt meiner Überzeugung nach besonders gut, wenn die Kommunen, die Polizei, das örtliche Amtsgericht und nicht zuletzt die Vertreterinnen und Vertreter der Zivilgesellschaft eine feste Ansprechperson bei der Staatsanwaltschaft haben. All dies wird durch das Konzept des Staatsanwalts vor Ort in besonderer Weise ermöglicht. Zuständigkeitskonzentration, behördenübergreifender Austausch, die Bildung von Netzwerken und der Aufbau lokaler Expertise sind die Charakteristika des Konzepts. Zudem bekommt die Staatsanwaltschaft im wahrsten Sinne des Wortes ein Gesicht vor Ort. Kriminalität verändert sich stetig räumlich und inhaltlich. Das Konzept muss deshalb flexibel ausgestaltet sein, um passgenau auf örtliche Veränderungen reagieren zu können. Es muss dort zum Einsatz kommen, wo konkreter Handlungsbedarf besteht. Dem trägt der Antrag der Koalitionsfraktionen Rechnung, Landtag indem er aktuelle Kriminalitätsentwicklungen berücksichtigt wissen will. Das begrüße ich als Vertreter der Landesregierung ausdrücklich. Der Antrag nimmt auch die Entwicklung der Kriminalität in der Düsseldorfer Altstadt in den Blick. Wir beobachten dort mit Sorge das Phänomen des sogenannten Aggro Chilling. Ich werde daher die in meinem Haus bereits laufenden konzeptionellen Überlegungen zur Einrichtung einer Altstadtstaatsanwältin oder eines Altstadtstaatsanwaltes mit diesem Rückenwind aus dem Landtag alsbald in die Praxis umsetzen. Die Landesregierung sieht sich durch den Auftrag, die ressortübergreifende Kooperation der Staatsanwaltschaften auch über das thematisierte Projekt hinaus zu fördern und zu unterstützen, in ihrer bisherigen Politik bestätigt. Die Einrichtung weiterer Häuser des Jugendrechts für Intensivtäter und die Fortführung der ressortübergreifenden Taskforce zur Bekämpfung von Finanzierungsquellen Organisierter Kriminalität und Terrorismus zeigen beispielhaft, dass eine effektive behördenübergreifende Kooperation auch unter Beteiligung der Staatsanwaltschaften zur nachhaltigen Kriminalitätsbekämpfung ein ganz besonderes Anliegen dieser Landesregierung ist. (Beifall von Angela Erwin [CDU]) Wir bleiben bei dem Erreichten aber nicht stehen. Wir prüfen weitere Kooperationsfelder, ohne dabei allerdings die Aufgaben der Staatsanwaltschaft als Strafverfolgungsbehörde und daraus resultierende gesetzliche Grenzen aus dem Blick zu verlieren. Das Konzept der Staatsanwältin bzw. des Staatsanwaltes vor Ort ist ein sehr gelungenes Beispiel behördenübergreifender Zusammenarbeit unter Beteiligung der Staatsanwaltschaften. Seine Ausweitung auf weitere Orte, die Intensivierung der Kooperation der Staatsanwaltschaften mit den Kommunen, der Polizei, mit anderen Behörden und der Zivilgesellschaft führt fort – und das möchte ich an dieser Stelle betonen –, was in den zurückliegenden Legislaturperioden schon begonnen worden ist. Es ist dem Antrag daher zu wünschen, dass er fraktionsübergreifende Zustimmung erhält. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗