Angela Erwin
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Duisburg, Wuppertal, Essen, Jülich und Remscheid – diese fünf Städte sind die besten Beispiele für das erfolgreiche Konzept, um das es heute geht. Diese Städte haben örtliche Kriminalitätsschwerpunkte, in denen eine konzentrierte Strafverfolgung durch sogenannte Staatsanwälte vor Ort erfolgreich gelebt wird. In einer Stadt, in der dieses Konzept ebenfalls sinnvoll ist, befinden wir uns gerade: in unserer Landeshauptstadt und meiner Heimatstadt Düsseldorf. Die Sicherheitslage in der Landeshauptstadt, vor allem in unserer Altstadt, beschäftigt Kommune und Land immer wieder. Die gute Zusammenarbeit zwischen beiden Ebenen hat in den vergangenen Jahren bereits einen ganzen Instrumentenkasten an Maßnahmen hervorgebracht, der Erfolge zeigt. Der Aktionsplan für mehr Sicherheit in der Altstadt wurde ins Leben gerufen und aufgrund der bisherigen Erfolge auch verlängert. Zu den erfolgreichen Bestandteilen zählen die Waffenverbotszone, die Videoüberwachung, das Beleuchtungskonzept, die gemeinsamen Streifen von Ordnungsdienst und Polizei sowie gemeinsame Anlaufstellen, die mobile Wache und der Einsatz von Sozialarbeitern. Den Erfolg dieser Bestandteile könnte ich jetzt in ausführlichen Zahlen belegen. Darauf verzichte ich aber, denn im heutigen Antrag geht es ja bewusst um den Blick nach vorne und nicht um den zurück. Bevor Sie, liebe Oppositionsfraktionen, in Ihren Repliken nun doch zurückschauen werden, lassen Sie mich bereits etwas dazu sagen. Sie werden nämlich auf die Ereignisse des vergangenen Wochenendes blicken. Am Samstag wurde ein 29-jähriger Mann in der Altstadt lebensgefährlich verletzt und musste not-Landtag operiert werden. Die von der SPD eingereichte Aktuelle Stunde am Freitag wird sich damit beschäftigen. Der Angriff ist schrecklich und erschüttert mich sehr. Dem Opfer wünsche ich eine schnellstmögliche und vollständige Genesung. Unsere Gedanken sind natürlich bei seinen Angehörigen, denen wir genauso viel Kraft und Zuversicht wünschen. Angriffe wie dieser müssen bestmöglich verhindert werden. Dies zu schaffen, treibt uns alle an. Deshalb ist es auch Bestandteil dieses Antrags. Zur Wahrheit gehört aber auch eine harte Erkenntnis: Kein Maßnahmenkatalog dieser Welt wird es jemals schaffen, eine Garantie für Sicherheit, einen hundertprozentigen Schutz zu gewährleisten. Der Blick nach vorne bedeutet für die Altstadt Düsseldorfs eine zusätzliche Erweiterung des Instrumentenkastens: eine Erweiterung um einen Staatsanwalt, eine Staatsanwältin vor Ort. Lassen Sie mich kurz skizzieren, was sich dahinter verbirgt. Mit einem Staatsanwalt vor Ort bekommt die Strafverfolgung ganz konkret vor Ort ein Gesicht. Unser Rechtsstaat wird damit für die Bürgerinnen und Bürger greifbar. Zudem wird dadurch die Zuständigkeit gebündelt. Während bei der Geschäftsverteilung der Staatsanwaltschaften die Zuständigkeit grundsätzlich nach Buchstaben, also von A bis Z, oder Turnus verteilt wird, ist es hier anders. Die Zuständigkeit richtet sich nur nach der Örtlichkeit und ist auf ein bestimmtes Gebiet, in diesem Fall die Düsseldorfer Altstadt, begrenzt. Diese Konzentration schafft die Möglichkeit, lokale Expertise aufzubauen. Sie entsteht so nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, sondern vor allem auch durch intensive persönliche Zusammenarbeit aller weiteren Behörden. Durch die angestrebte noch stärkere Vernetzung soll es gelingen, verschiedene Erkenntnisse im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zusammenzuführen und – darum geht es auch – für die Strafverfolgung nutzbar zu machen. Das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ schafft es, örtliche und kriminologische Umstände in den Blick zu nehmen. Etwaige Zusammenhänge von Taten und Tätern sowie kriminelle Karrieren können so frühzeitig erkannt werden. Noch etwas ist ganz wichtig. Staatsanwälte vor Ort schaffen etwas, das für Staatsanwälte an sich eher ungewöhnlich erscheinen mag. Sie wirken nicht nur repressiv. Ihr Einsatz und die daraus entstehenden behördenübergreifenden Strukturen wirken mittelbar auch präventiv. Durch den behördenübergreifenden Austausch werden eben auch viele außerstrafrechtliche Maßnahmen ermöglicht und so Straftaten verhindert. Das Projekt „Staatsanwalt vor Ort“ ist deshalb quasi zwei in eins: Kriminalitätsverfolgung und Kriminalitätsverhütung. 03.05.2023 Unterstützen wir daher weiterhin die Projekte der Staatsanwälte vor Ort, wo wir sie schon haben, und erweitern wir das Projekt sinnvoll auch auf unsere Landeshauptstadt! Lassen Sie uns gemeinsam weiterhin alles dafür tun, unsere Sicherheitsbehörden zu stärken. Lassen Sie uns gemeinsam den Instrumentenkasten erweitern – auch und vor allem für unsere Landeshauptstadt. Ich lade Sie herzlich ein, mitzumachen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
