Dr. Benjamin Limbach
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Landesregierung lehnt den Inhalt des Antrags im Ergebnis ab. Selbstverständlich bedarf es für die Entwicklung einer Strategie für Legal Tech und KI in der Justiz eines breiten öffentlichen und interdisziplinären Dialogs. Dieser Dialog muss natürlich neben den rechtlichen – insbesondere verfassungsrechtlichen – Fragestellungen auch Fragen von Ethik und Technik aufgreifen. Diese von der Fraktion der FDP zu Recht geforderte breite öffentliche und interdisziplinäre Diskussion muss jedoch nicht neu angestoßen werden. Überraschung: Sie ist längst in vollem Gange, und ihre Ergebnisse werden von den Justizverwaltungen, die gemeinsam eine Strategie für Legal Tech und KI in der Justiz erarbeiten, gehört und berücksichtigt. Mein Ministerium verfolgt und begleitet die andauernde ethische Debatte innerhalb und außerhalb der Justiz bereits seit langer Zeit aufmerksam. Der Prozess der Formulierung einer Strategie bedeutet ja genau, die Diskussionen aufzugreifen, zu bewerten, zu strukturieren und einen möglichst breiten Konsens zu identifizieren. Genau das findet jetzt statt, wobei die geplante Strategie für Legal Tech und KI in der Justiz selbstverständlich sowohl auf die ethischen Fragestellungen eingehen wird, wofür ein eigenes Kapitel vorgesehen ist, als auch die technischen Rahmenbedingungen beleuchten wird. Zurückgreifen kann die Strategie unter anderem auf die Diskussionen, die beim Deutschen Juristentag, beim Richter- und Staatsanwaltstag sowie insbesondere beim interdisziplinären Forum der Tagungen des EDV-Gerichtstages geführt werden. An Letzterem nehmen jährlich bis zu 1.000 Interessierte aus unterschiedlichsten Branchen teil. Hier Landtag kommen Unternehmen aus den verschiedenen Sparten der IT-Branche sowie Personen aus der Wissenschaft, namentlich aus den Disziplinen „Rechtsinformatik“ und „Legal Tech“, aber auch aus den klassischen Rechtswissenschaften, sowie – das ist auch wichtig – Praktikerinnen und Praktiker aus der Justiz und der Justizverwaltung zusammen. Sie treten in einen breiten öffentlichen Dialog ein, der alle Facetten der Thematik beleuchtet. Darüber hinaus behalten wir selbstverständlich auch die Diskussion im Rahmen der europäischen Gesetzgebung zur Regulierung von KI im Blick, die ihrerseits die in der internationalen Öffentlichkeit geführten Debatten aufnimmt. In der zu erarbeitenden gemeinsamen Strategie wird auf unseren nordrhein-westfälischen Wunsch hin auch der geplanten europäischen KI-Verordnung ein eigenes Kapitel gewidmet. Ganz nebenbei: Natürlich finden auf europäischer Ebene auch über den eigentlichen Gesetzgebungsprozess hinaus intensive Debatten auf verschiedenen interdisziplinären Veranstaltungen statt, an denen auch unser Haus regelmäßig beteiligt ist. Meine Damen und Herren, ich kann Ihnen vor diesem Hintergrund versichern, dass wir die bereits laufenden Diskussionen über Legal Tech und KI nicht nur mit Blick auf die rechtlichen – insbesondere verfassungsrechtlichen –, sondern auch in Bezug auf die ethischen und technischen Gesichtspunkte intensiv verfolgen und begleiten und selbstverständlich auch durch unsere eigenen Ideen bereichern. Selbstverständlich fließen diese Reflexionen, die naturgemäß keine abschließenden und vermutlich auch weiterhin diskussionswürdige Ergebnisse produzieren, in sämtliche unserer Überlegungen und vor allem in die gemeinsame Strategie ein. Nach all dem ist weder die Feststellung nötig, dass es eines breiten öffentlichen und interdisziplinären Dialogs für die Festlegung der Strategie bedarf, noch die Initiierung eines neuen Diskurses über Fragestellungen in den Bereichen „Ethik“ und „Technik“. Denn lassen Sie es mich noch einmal deutlich aussprechen: Die Diskussionen haben nicht auf unser Startsignal gewartet, genauso wenig, wie wir darauf warten können, dass diese Debatte uns ein klares Startsignal gibt. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
