Franziska Müller-Rech
Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Ministerin, ich möchte genau an diese Frage anschließen: Es gibt im Netz Hinweise darauf, dass die sogenannte Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten betroffenen Personen nach Art. 34 Datenschutz-Grundverordnung nicht die darin geforderten Informationen enthalten hat, sondern die User zunächst – das haben Sie gerade gesagt – nur gebeten worden seien, ihr Passwort zu ändern. Ich frage deshalb: Welchen Inhalt hatte die Benachrichtigung an die betroffenen Personen – ich nehme an, am 27. April? War da die Frist noch eingehalten? 03.05.2023
