Serdar Yüksel
Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich, das Wort an Sie richten und Sie über die Arbeit des Petitionsausschusses informieren zu dürfen. Wir alle hier im Haus wissen, dass das Petitionswesen ein elementarer Bestandteil unserer parlamentarischen Demokratie ist, erstreckt sich seine Geschichte doch vom Römischen Reich bis zur Gegenwart. Ein kleiner Exkurs in die Geschichte: Im Jahr 44 vor Christus wurde bekanntlich Caesar in Rom ermordet. Den Quellen zufolge geschah dies während einer Sitzung des Senats, in der dieser sich mit einer Bürgereingabe und den Bürgerbittschriften befasst haben soll. Die Arbeit ist in der heutigen Zeit ungleich ungefährlicher. (Heiterkeit von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Diese kleine historische Erinnerung macht durchaus deutlich: Die Möglichkeit, eine Eingabe an die Landtag höchsten staatlichen Stellen richten zu können, ist ein sehr altes, ein bedeutendes und vor allem ein demokratisches Anliegen, und zwar mit der Idee, die einzelnen Bürgerinnen und Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Friedrich der Große beispielsweise richtete sich in einem Brief mit folgenden Worten an den französischen Aufklärer und Philosophen Voltaire: Ich für meinen Teil versuche in meinem Land bloß zu verhindern, dass der Mächtige den Schwachen unterdrückt. Jedermann hat Zutritt zu mir. Alle Klagen werden entweder von mir selbst oder von anderen untersucht. Dieser Gedanke wirkt über die Geschichte bis in unsere Gegenwart hinein und prägt auch heute noch unser Selbstverständnis als Abgeordnete im Petitionsausschuss. Im Landtag von Nordrhein-Westfalen ist der Petitionsausschuss der Adressat genau dieser Sorgen. Zu Recht wird er auch als Seismograf der Gesellschaft bezeichnet, denn die Menschen wenden sich nicht nur mit empfundenem Unrecht durch Behördenentscheidungen an uns. Oftmals sind es existenzielle Fragen, die hier hinter den Eingaben stehen. Die Bürgerinnen und Bürger dürfen sich dessen gewiss sein, dass die Mitglieder des Ausschusses diese Sorgen sehr ernst nehmen. Immerhin nehmen sie mit ihren Eingaben an den Landtag auch ein Grundrecht in Anspruch: ihr Grundrecht aus Art. 17 unseres Grundgesetzes, das Recht auf Petitionen. Da heißt es: „Jedermann hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen schriftlich mit Bitten und Beschwerden an die zuständigen Stellen und an die Volksvertretung zu wenden.“ Dieses Grundrecht der Bürgerinnen und Bürger greift die Landesverfassung Nordrhein-Westfalens nicht nur auf, sondern sie erweitert es zu einem weitgehenden Recht des Parlaments zur Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen. Die Rede ist von Art. 41 a unserer Landesverfassung, der dem Petitionsausschuss weitreichende und – das sage ich dazu – einzigartige Befugnisse einräumt wie das Recht auf umfassende Informationen, Akteneinsicht, Zeugenvernehmung und das jederzeitige Zutrittsrecht – unangemeldet, zu allen Einrichtungen der Landesverwaltung. Das Parlament hat vor fast 55 Jahren als Konsequenz aus der sogenannten Klingelpütz-Affäre in der Justizvollzugsanstalt in Köln die Notwendigkeit gesehen, den Petitionsausschuss mit diesen starken Rechten auszustatten. Aus jenem Art. 41 a der Landesverfassung hat sich mittlerweile auch ein Mediationsinstrument entwickelt, mit dem wir am runden Tisch oftmals erfolgreich versuchen, zwischen dem 03.05.2023 Anliegen der Petentinnen und Petenten und der Auffassung von Behörden und Ministerien zu vermitteln. Als wichtigstes Fazit möchte ich daher Folgendes nennen: Der Petitionsausschuss ist und bleibt gerade in Krisenzeiten besonders wichtig und ist ein zuverlässiger Ansprechpartner für die Beschwerden, Sorgen und Nöte der Menschen in unserem Land. Darauf können sich die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land verlassen. (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Blicken wir auf das Jahr 2022 zurück, zeigt sich, dass der Petitionsausschuss der 18. Wahlperiode seine Arbeit konsequent und mit hohem Einsatz fortsetzt. Auch in neuer Zusammensetzung hat sich der Ausschuss der Überparteilichkeit und Einstimmigkeit verpflichtet und nimmt sich der vielen Beschwerden und sonstigen Anliegen aus der Bevölkerung an. Noch direkt am Tag der konstituierenden Sitzung des Landtags hat auch der Ausschuss seine Arbeit aufgenommen. Im Wahljahr 2022 haben insgesamt über 5.500 Eingaben den Ausschuss erreicht. Über 5.300 Eingaben haben wir beraten und abgeschlossen. Davon haben wir in über 500 Fällen das Verfahren gemäß Art. 41 a der Landesverfassung durchgeführt und sind mit den Bürgerinnen und Bürgern in den direkten Austausch getreten. Wir haben Erörterungstermine mit Behörden oder auch Vor-Ort-Termine durchgeführt, wenn nötig auch mit Gummistiefeln. Schwerpunkte der Arbeit des Ausschusses waren das Sozialrecht und der Bereich „Bauen, Wohnen und Verkehr“, die gemeinsam die Hälfte aller Eingaben ausmachten. Zurückgegangen sind erfreulicherweise die Petitionen mit Bezug zur Coronapandemie. Waren es im ersten Halbjahr 2022 noch 14 % aller Petitionen, so sind die Eingaben auf gerade mal 2 % zurückgegangen. Dieser Trend setzt sich aktuell auch weiterhin fort. Während der Pandemie verzeichnete der Ausschuss auch einen Rückgang der Petitionen aus dem Ausländerrecht. Nur noch um die 10 % der Eingaben kamen aus diesem Rechtsgebiet, gleichwohl haben die an uns herangetragenen Fälle – das wissen die Kolleginnen und Kollegen, die sich mit solchen Problemen an uns gewandt haben – existenzielle Bedeutung für die Petentinnen und Petenten, wie ich gleich anhand von Fällen darlegen werde. Der Ausblick auf das aktuelle Jahr zeigt wieder einen Anstieg dieser Eingaben, allerdings mit einer Verlagerung zum Einbürgerungsrecht. Die Steigerung der Eingaben von Personen zum öffentlichen Dienstrecht geht leider auf eine verzögerte Bearbeitung von Anträgen und langen Wartezeiten bei Erstattungen beim Landesamt für Besoldung und Versorgung zurück – ein Problem, das besonders Landtag den Menschen in kleineren Gehaltsgruppen schon sehr zusetzt. Auch der Ausblick auf das laufende Jahr zeigt bereits über 1.700 Eingaben an den Petitionsausschuss. Damit haben Petitionen entgegen der oft unterstellten Politikverdrossenheit zumindest in Nordrhein-Westfalen nichts an ihrer Bedeutung und Aktualität eingebüßt. Eine ausführliche Statistik befindet sich in dem schriftlichen Bericht, der Ihnen nach meiner Rede zugehen und in Ihren Fächern liegen wird. Ich kann nicht oft genug auf die Erfolgsquote der Arbeit des Ausschusses hinweisen. Bei rund 30 % der Eingaben konnte der Ausschuss ein positives Ergebnis für die Petentinnen und Petenten erzielen. Bei etwa 20 % der Eingaben konnte der Ausschuss Rat erteilen oder die Eingabe auf andere Weise abschließen. Bei der Hälfte der Petitionen konnte der Ausschuss auf die Bitte oder Beschwerde hin zwar keine Abhilfe leisten, aber hoffentlich vermitteln, dass der Sachverhalt und die behördliche Entscheidung erneut umfassend geprüft wurden, oder dafür sorgen, dass sie für rechtmäßig empfunden werden, weil Raum für Kommunikation an einem Tisch geschaffen wurde. Immer wieder betonen muss man auch, dass ein Petitionsverfahren in einem Parlament nicht mit den Unterschriftensammlungen auf privaten Petitionsplattformen zu verwechseln ist. Das möchte ich unterstreichen und betonen. (Beifall von der SPD, der CDU und den GRÜNEN) Petitionsportale im Internet sorgen nicht für eine umfassende Prüfung der dort eingereichten Anliegen, denn sie sammeln nur virtuelle Mitzeichnungen. Dies mag als Ausdruck gesammelter Meinungsäußerungen durchaus seine Berechtigung haben, eine Prüfung hingegen wird nur erreicht, wenn das Anliegen seinen Weg auch zum Parlament nimmt. Dafür braucht es keine Mitzeichnungen, sondern nur die Eingabe eines einzelnen Bürgers oder einer einzelnen Bürgerin. Der Schwerpunkt der Arbeit des Petitionsausschusses Nordrhein-Westfalen ist und bleibt nämlich die persönliche Petition, das Einzelschicksal. Ich zitiere aus dem Brief eines Petenten, der uns nach Abschluss eines Petitionsverfahrens schrieb: Danke, dass Sie meine Petition bearbeiten. Auch wenn nicht immer alles zum Erfolg verholfen hat, ist der Petitionsausschuss eine tolle Einrichtung. Sie haben mir den Glauben an die Demokratie zurückgegeben. Dieses freundliche Lob ist für uns alle eine Verpflichtung. 03.05.2023 (Beifall von der SPD, der CDU, den GRÜNEN und der FDP) Im Namen meiner Kolleginnen und Kollegen danke ich allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich an uns gewandt haben, für ihr Vertrauen. Um Ihnen einen Eindruck von der vielfältigen Arbeit der Kolleginnen und Kollegen des Ausschusses zu verschaffen, möchte ich im Folgenden einige wenige ausgewählte Themen nennen, mit denen sich der Petitionsausschuss in den letzten Monaten befasst hat. Eine Petition aus dem Sozialbereich: Dem Petitionsausschuss ist durchaus bewusst, dass viele Kommunen am Rande der Belastbarkeit arbeiten. Dies darf allerdings nicht dazu führen, dass die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger unsachgemäß behandelt werden. Sehr verzweifelt und frustriert meldete sich ein betagtes Ehepaar beim Petitionsausschuss. Die Eheleute waren beide weit über 80 Jahre alt und jeweils zu 100 % schwerbehindert. So konnte sich der Petent außerhalb seines Autos nur unter größter Anstrengung oder mit Unterstützung durch eine andere Person und lediglich in sehr kleinem Radius fortbewegen. Zu schaffen machte dem Ehepaar die Pflege des Familiengrabes auf dem städtischen Friedhof. Das Familiengrab lag ca. 900 m vom Parkplatz entfernt und war daher ohne Auto für den Petenten nicht mehr erreichbar. Da Personen ab 80 Jahren in vielen Kommunen das Befahren eines Friedhofs grundsätzlich gestattet ist, beantragte der Petent bei der zuständigen Stadt eine Ausnahmegenehmigung. Sein Antrag wurde jedoch abgelehnt. Das Befahren des Friedhofs sei nach der städtischen Satzung verboten. Schließlich sei dies für spielende Kinder auf dem Friedhof zu gefährlich. Sie haben richtig gehört: spielende Kinder auf dem Friedhof. Die Petenten wurden an einen Sozialdienst und an die ehrenamtlichen Helfer verwiesen. Alternativ wurde den Petenten die Umbettung der Familiengrabstätte auf ein anderes Friedhofsgelände nahegelegt. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Auch nicht schlecht!) Die Stadt hatte vordergründig recht damit, das Befahren des Friedhofs war nach der Satzung grundsätzlich nicht gestattet. Allerdings wäre rechtlich auch eine Ausnahmeregelung möglich gewesen. Auch der seitens der Stadt mehrfach geäußerte Hinweis auf das Angebot eines ehrenamtlichen Dienstes, die Eheleute mit dem Rollstuhl zur Grabstätte zu fahren, überzeugte den Petitionsausschuss nicht. So teilte der Petent nämlich mit, dass eine Anfrage bei Landtag dem Sozialdienst, der empfohlen worden ist, erfolglos geblieben war. Sie würden gar nicht über Rollstühle verfügen und könnten ihn dementsprechend auch nicht mit dem Rollstuhl vom Parkplatz zum Grab fahren. Der Petitionsausschuss kann die Argumente der Stadt nicht nachvollziehen und hat mit einem Beschluss seine Rechtsauffassung und weitere Vorschläge mitgeteilt. Wir sind gespannt darauf, wie die Stadt über den neuen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung entscheiden wird, und hoffen auf einen guten Ausgang für diese Position. Wir werden schauen, was daraus wird. Eine andere Petition, die ich Ihnen mitteilen möchte, ist zum Bleiberecht. Petitionen zum Ausländerrecht sind derzeit kein zahlenmäßiger Schwerpunkt der Petitionsarbeit. Das liegt auch an den gesetzlichen Änderungen des Bundesgesetzgebers. Sie nehmen angesichts der menschlichen Schicksale trotzdem einen sehr wichtigen Stellenwert ein. Nach der Flüchtlingskrise in Europa im Jahr 2015 sind viele der damals nach Deutschland geflohenen Menschen inzwischen gut integriert und engagieren sich verstärkt für ihre berufliche Zukunft. Eine große Anzahl der Menschen hat in Deutschland eine neue Heimat gefunden und bemüht sich nun um die deutsche Staatsangehörigkeit. Weiterhin kommen Menschen schutzsuchend nach Deutschland. Die Zahl der Geflüchteten ist im Jahr 2022 erneut stark gestiegen. Etwa 1 Million Geflüchtete stammen aus der Ukraine, aber auch aus Syrien, aus der Türkei, aus Afghanistan und aus dem Irak kommen weiterhin Menschen nach Deutschland. Daher beschäftigen den Ausschuss auch immer noch Eingaben von Menschen, die von Abschiebung bedroht sind. Insgesamt sind noch 10 % der Eingaben im Jahr 2022 dem Ausländerrecht zuzuordnen. Geht es um Bleibeperspektiven von gut integrierten Menschen häufig zur Erlangung einer Arbeitserlaubnis melden sich immer mehr Chefs und Mitarbeiter oder Gewerkschafts- und Betriebsräte von kleinen und mittelständischen Betrieben bei uns und setzen sich für den Verbleib ihrer Kolleginnen und Kollegen ein, die aus ihrem Betrieb nicht mehr wegzudenken sind. So war ein ortsansässiger Unternehmer aus dem Münsterland – Münster spielte ja auch in der vorigen Rede eine Rolle – sehr froh darüber, endlich ein Ehepaar für seinen großen, überregionalen Betrieb im Hotel- und Gaststättengewerbe gefunden zu haben. Beide leisteten hervorragende Arbeit. Der Chef zeigte sich glücklich darüber, sie in seinem Team zu haben. Leider waren die Eheleute und ihr Sohn von der Abschiebung bedroht. Die Ausländerbehörde bemängelte fehlende Integrationsleistungen. Mithilfe des Petitionsausschusses 03.05.2023 haben wir einen Erörterungstermin hier im Landtag durchgeführt. Dabei wurde deutlich, welche großen Anstrengungen zur Integration die gesamte Familie bislang doch erbracht hatte. Der Sohn spielte Fußball, war gut integriert, hatte hervorragende Noten in der Schule und einen großen Freundeskreis aufgebaut. Und siehe da: Beide Elternteile hatten die deutsche Sprache sogar sehr gut gelernt und konnten auch Sprachzertifikate vorweisen. Besonders beeindruckte aber, dass die junge Familie in unterschiedlichen Bereichen ehrenamtlich engagiert war. Der handwerklich begabte Vater half in der Fahrradwerkstatt der Caritas mit. Er war auch Spielzeugwart in einer Flüchtlingsunterkunft und reparierte dort so manches defekte Gerät. Beide Eheleute hatten sich in der Flüchtlingsunterkunft bei der Betreuung von Kindern eingebracht. Dieses Engagement war für die Familie selbstverständlich, da sie etwas von der Hilfe zurückgeben wollte, die sie selbst erfahren hatte. Gegenüber der Ausländerbehörde hatte sie es nicht für notwendig erachtet, dieses für sie selbstverständliche Engagement zu erwähnen. Mithilfe des Petitionsausschusses konnten all diese Aspekte vorgetragen und so eine neue Beurteilungsgrundlage für die Behörden geschaffen werden. Die Familie hat nun eine Arbeitserlaubnis und eine Bleibeperspektive und arbeitet in diesem Betrieb. Ganz andere Probleme schilderte uns eine Petentin aus einer Kommune im Rheinland. Sie begehrte für sich und ihre Mutter zunächst eine Niederlassungserlaubnis als Vorbereitung auf eine Einbürgerung. Beide leben seit 2014 in Deutschland. Während die Mutter hier erfolgreich eine Ausbildung absolvierte, die deutsche Sprache gut beherrschte und seit über einem Jahr als Pflegekraft in einem Seniorenheim arbeitete, konnte die Tochter ihr Abitur machen und studiert nunmehr Volkswirtschaftslehre. Eine kleine Vorzeigefamilie mit toller Integrationsgeschichte! Beide Frauen waren zuvor aus Angst vor der Mafia aus Russland geflohen. Die Tochter wurde dort seinerzeit ohne Registrierung bei einer Hausgeburt geboren, nachdem ihre Mutter zuvor als Armenierin aus Aserbaidschan geflohen war. Die wenigen vorhandenen Papiere waren ihnen auf der Flucht abgenommen worden oder verloren gegangen. Die Tochter selbst war noch nie im Besitz von Ausweispapieren oder anderen Dokumenten gewesen. Selbst Zeugnisse wurden ihr während der Schulzeit mangels russischer Papiere nicht erteilt. Sie wurde lediglich mit der Teilnahme im Unterricht geduldet, von sämtlichen Prüfungen jedoch ausgeschlossen. Gleichwohl – oder gerade deshalb – stellte sich für die Ausländerbehörde die Frage nach dem sogenannten Identitätsnachweis. Landtag Die junge Frau schilderte in dem Erörterungstermin ihren Lebenslauf und erzählte, wofür sie die amtlichen Papiere benötigte. Sie wollte ihren Verlobten bald heiraten, mit ihm verreisen können und ein normales Leben wie alle anderen jungen Menschen führen. Dank der Kooperation von Landesregierung und Ausländerbehörde konnte der Familie eine Lösung aufgezeigt werden. Sollten keine Nachweise über die Identität aufzubringen sein, könnten mittels eines sogenannten Abstammungsgutachtens die Verwandtschaft von Mutter und Tochter nachgewiesen und so der erforderliche Beweis über die Identität erbracht werden. Bis dahin – und das rührte die Tochter schließlich zu Tränen – erklärte sich die Ausländerbehörde bereit, einen sogenannten Reisepass für Ausländer zu erstellen, der es ihr ermöglicht, im Rahmen der Vorgaben der Aufenthaltsverordnung mit ihrem Verlobten zu verreisen. Ein schöner Fall mit Happy End! Nicht zuletzt – wie bereits erwähnt – befasste sich der Petitionsausschuss auch mit zahlreichen Eingaben rund um die Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit. In den letzten Monaten erreichten den Ausschuss Hunderte von Petitionen aus dem Bereich „Staatsangehörigkeitsrecht“. Die Menschen benötigen Hilfe bei ihrer Einbürgerung. Aktuell haben vor allem viele Menschen aus Syrien die Chance auf Einbürgerung. Nach einigen Jahren der in vielen Fällen gelungenen Integration ist es nun an der Zeit, diese Bemühungen auch zu honorieren. Diese Menschen haben auch durchaus dank unermüdlichen und vielfältigen Engagements von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern die deutsche Sprache gelernt, sich mit der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung befasst und können ihren Lebensunterhalt bestreiten. All dies muss als gelungene Integration bezeichnet und gewürdigt werden. Uns erreichen allerdings viele Petitionen einbürgerungswilliger Menschen, die allein aufgrund der teils endlos erscheinenden Verfahrensdauer Hilfe suchen. Das ist insofern problematisch, als einige Berufe nur mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden können. Es ist absurd, wenn wir den Rechtsanspruch auf Ermessens- oder Anspruchseinbürgerung dadurch konterkarieren, dass – Stand heute; ich habe heute mit einer Ausländerbehörde Kontakt gehabt – dann, wenn sie einen Antrag persönlich stellen wollen, die Vorsprache erst im August des nächsten Jahres möglich ist und die Antragsbearbeitungsdauer bei rund 18 Monaten liegt. Eigentlich müsste man allen zurufen, am besten bei der Einreise nach Deutschland schon den Einbürgerungsantrag zu stellen, wenn man sich die zeitliche Abfolge ansieht. 03.05.2023 Ich möchte hier im Haus noch einmal wirklich dafür plädieren. Es ist ein nicht hinzunehmender Zustand, dass Einbürgerungsberechtigte, die auf einem rechtlichen Anspruch einen Einbürgerungsantrag stellen, zum Teil drei oder vier Jahre auf die Bearbeitung des Antrags warten müssen. Ich bitte das Hohe Haus, dieses Thema hier auch noch einmal in den betreffenden Fachausschüssen genauer unter die Lupe zu nehmen. (Beifall von der SPD und der FDP) Letzten Endes konnten wir in einigen Fällen den Petenten, die einen Beamtenjob als Soldaten ausüben wollten, auch helfen, weil in solchen Fällen die Einbürgerungsanträge vorgezogen worden sind, dann doch die deutsche Staatsbürgerschaft zu erlangen. Aber das sind leider alles Einzelfälle. Der Petitionsausschuss verkennt dabei nicht, dass die Kommunen nicht nur auf die steigenden Zahlen an Einbürgerungswilligen reagieren müssen, sondern auch auf die vielen akut hilfsbedürftigen Menschen aus der Ukraine. Dazu wird die Arbeit noch immer von einem hohen Krankenstand innerhalb der Behörden erschwert. Ich bitte darum, dass wir uns diese Situation vor Ort noch einmal genau anschauen. Der vierte Punkt, den ich hier im Parlament vorstellen möchte, betrifft den Zensus. Im letzten Jahr wurde mit dem Zensus 2022 die ursprünglich für 2021 vorgesehene und wegen der Coronapandemie verschobene Volkszählung in Deutschland durchgeführt. Hierzu erreichten den Petitionsausschuss auch Eingaben. Dazu wurde allerdings weniger grundsätzlich Kritik an der Volkszählung geübt – das war in den 80er-Jahren anders –, sondern es standen vor allem Beschwerden über die konkrete Durchführung im Vordergrund. Teilweise wurde bemängelt, dass zur Haushaltsbefragung Termine an Sonntagen und damit an einem gesetzlichen Ruhetag genannt wurden. Andere Beschwerden betrafen die Gestaltung der Informationsschreiben zur Auskunftspflicht für die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, bei denen die gesetzlich vorgeschriebenen Hinweise über die Folgen einer Nichterfüllung dieser Pflicht von Petenten als – ich darf zitieren – „prophylaktische Drohung gegenüber unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern“ kritisiert wurden. In diesen Fällen konnte der Petitionsausschuss durch Informationen zu den jeweiligen tatsächlichen und rechtlichen Hintergründen zur Aufklärung der Petenten und Befriedung der Konflikte beitragen. Teilweise kam es im Ablauf des Zensus jedoch auch zu Situationen, die von den Betroffenen als besonders belastend empfunden wurden. In einem Fall erging eine Aufforderung zur Teilnahme am Zensus an den bereits 2020 verstorbenen Vater eines Landtag Petenten, der daraufhin den ausführenden Landesbetrieb auf den Tod seines Vaters hinwies. Dennoch erhielt der Petent weitere an seinen Vater adressierte Aufforderungen zur Mitwirkung am Zensus, in denen zuletzt auch aufgrund der bisherigen Nichterfüllung der Auskunftspflichten konkret dem Toten mehrfach ein Bußgeld angedroht wurde. Der Petitionsausschuss kann die Verärgerung des Petenten über die als pietätlos empfundene Vorgehensweise sehr gut verstehen. Im Rahmen des Petitionsverfahrens konnte der Sachverhalt aufgeklärt werden. Offensichtlich war hier ein technischer Übertragungsfehler passiert – so die Auskunft. Der für die Ausführungen der Volkszählung in NRW zuständige Landesbetrieb hat sich unverzüglich beim Petenten für den seelischen Schmerz und die entstandenen Umstände entschuldigt und klargestellt, dass selbstverständlich keine Angaben für den verstorbenen Vater zu machen sind und auch kein Bußgeld droht. Die Eingabe des Petenten und die Behandlung durch den Ausschuss haben im Ergebnis dazu beigetragen, den Landesbetrieb für Verfahrensfehler stärker zu sensibilisieren. Insbesondere wurden interne Prozesse dahin gehend angepasst, dass Hinweise auf das Versterben von im Grundbuch eingetragenen Personen künftig vorrangig und sorgfältig geprüft werden. Lassen Sie mich noch einen Punkt aus dem Bereich „Bauen, Wohnen und Verkehr, Umwelt- und Naturschutz“ ansprechen. In den letzten Jahren hat sich der Anteil der Eingaben, die sich mit Fragen aus dem Baurecht und dem Umweltrecht beschäftigen, gesteigert und verstetigt. Dazu möchte ich einen besonderen Fall schildern. Die Petenten bewohnen einen ehemaligen landwirtschaftlichen Hof im Außenbereich und haben diesen unter Einsatz erheblicher finanzieller Ressourcen und ihrer persönlichen Arbeitskraft zu einem Tierschutzhof ausgebaut. Hier haben sie eine Vielzahl an Tieren aufgenommen, die vernachlässigt, misshandelt oder vor der Schlachtung gerettet wurden, darunter Pferde, Hunde, Katzen, Ziegen und Hühner, aber auch Papageien. Ein Großteil der für die Unterbringung der Tiere notwendigen Gebäude – darunter Ställe, ein Heulager und eine große Vogelvoliere – war jedoch ohne Baugenehmigung errichtet worden. Aufgrund der Lage im Außenbereich waren diese Gebäude auch nicht nachträglich genehmigungsfähig. Es drohte eine Abrissverfügung. Der Tierschutzhof stand komplett vor dem Aus. Im Rahmen eines Ortstermins konnte der Petitionsausschuss einen Eindruck von dem hohen Engagement der Petenten für den Tierschutz gewinnen und mit den Bauaufsichtsbehörden Möglichkeiten zur 03.05.2023 Rettung dieses grundsätzlich sehr unterstützenswerten Projektes erörtern. Zwar kann und will der Petitionsausschuss die Behörden nicht verpflichten, sich über die weitgehend bundesrechtlichen Vorgaben zur Genehmigungsfähigkeit baulicher Anlagen im Außenbereich hinwegzusetzen. Aber wie so oft konnten im persönlichen Gespräch unter dem Eindruck der Gegebenheiten vor Ort Spielräume genutzt und Kompromisse gefunden werden, die sich im Rahmen des rechtlich Machbaren bewegen. Im Ergebnis müssen die Petenten einen Großteil der Aufbauten von ihrem Grundstück zwar entfernen, erhalten dazu jedoch mindestens drei Jahre Zeit, um gegebenenfalls andere Unterbringungsmöglichkeiten für die betroffenen Tiere zu finden. Für einen Teil der Tierhaltung, insbesondere für die besonders schwer vermittelbaren Großtiere, wurde durch die Baubehörde eine Genehmigung der für die Haltung benötigten baulichen Anlagen in Aussicht gestellt. Insgesamt also ein gutes Ergebnis mit einer gesicherten Perspektive für die gute Sache! Liebe Kolleginnen und Kollegen, gerade die Krisenzeiten, die wir in den letzten Jahren erleben mussten, zeigen uns, dass es fundamental wichtig ist, den Sorgen und Nöten von Bürgerinnen und Bürgern Gehör zu schenken und auf ihre Anliegen einzugehen. Mit seiner Kontrollfunktion gegenüber der Regierung bzw. gegenüber den Behörden erfüllt der Petitionsausschuss eine wichtige Aufgabe für das Parlament. Denn als Abgeordnete im Parlament und somit als Legislative gehört es zu unseren Kernaufgaben, die Exekutive zu kontrollieren. Die Zusammenarbeit aller im Landtag vertretenen Fraktionen und insbesondere auch der neuen Kolleginnen und Kollegen verlief und verläuft stets außerordentlich gut und vertrauensvoll. Ich möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, an dieser Stelle ermutigen, bei den zahlreichen Bürgeranfragen, die Sie in Ihren Wahlkreisbüros erhalten, auch die Möglichkeit eines Petitionsverfahrens im Blick zu behalten und gegebenenfalls die Bürgerinnen und Bürgern auf eine Petitionseingabe hinzuweisen. Wir müssen auf Bürgerinnen und Bürger zugehen, ihnen die Hand reichen und das, was in unseren Möglichkeiten steht, tun, um ihre Anliegen zu prüfen und ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Petitionsreferat stehen uns dabei kompetent, unermüdlich und immer wieder mit viel Herzblut zur Seite. Ihnen gilt mein besonderer Dank. Denn gemeinsam arbeiten wir auf Augenhöhe, um jedem einzelnen Fall, jedem Einzelschicksal, gerecht zu werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von allen Fraktionen) Landtag
