André Kuper
Vielen Dank, Herr Keith. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Krischer. Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wir reden über Autobahnen in Deutschland. Es hat eine jahrelange, eine mehrere Jahre andauernde Diskussion zwischen Bund und Ländern gegeben. Diese Diskussion hat dazu geführt, dass man die Verfassung geändert hat, dass man gesagt hat, der Bund solle allein, einzig und allein, für die Autobahnen zuständig sein, damit das Gezerre aufhört, das es offensichtlich in der Vergangenheit zwischen Bund und Ländern gab, damit eine konsistente Planung und Bewirtschaftung allein unter der Regie des Bundes stattfindet. Meine Damen und Herren, das ist seit dem 1. Januar 2021 der Fall. Jetzt, zwei Jahre später, ist Herr Wissing Verkehrsminister, und es passiert etwas Interessantes: Die Länder, auch Nordrhein-Westfalen, werden plötzlich gefragt, ob sie ein bestimmtes Rechtsregime für Autobahnplanungen, mit denen sie gar nichts mehr zu tun haben, anwenden wollen. Offensichtlich scheint diese Zuständigkeitsverlagerung bei Herrn Wissing nicht so ganz zu funktionieren, sonst gäbe es diese Nachfrage nicht, sonst müsste es nicht sein, dass sich hier an der Stelle rückversichert wird. Wir haben dann am 18. April einen Brief bekommen, dass wir zu 66 Teilprojekten bis zum 28. April – also innerhalb von zehn Tagen – (Zuruf von der FDP) Stellung nehmen sollen, ob wir hier zu allen – nicht zu einem einzelnen oder einem Teil der Projekte, sondern zu allen – Projekten Einvernehmen erteilen. 03.05.2023 Jedes verantwortungsvolle Regierungshandeln gebietet, dass man mindestens erst einmal (Zuruf von der FDP) die Frage stellt: Was hat denn diese Rechtsänderung für Konsequenzen? Wohlgemerkt, es geht überhaupt nicht darum, ob gebaut wird oder nicht – das war sowieso klar, es wird in jedem Fall gebaut –, sondern es geht einzig und allein darum, dass ein anderes Rechtsregime angewendet werden soll. Da muss man doch die Frage stellen, was das für Konsequenzen hat. Das fängt schon damit an, dass man fragt: Wieso eigentlich diese 66 Projekte aus dem fest disponierten und dem vordringlichen Bedarf? Es sind interessanterweise nicht alle. Warum wird das in anderen Ländern anders gemacht? Also, ganz offensichtlich konsistent war diese Auswahl an der Stelle nicht. Die zweite Frage, die man sich doch stellen muss, ist doch die naheliegendste. Wir wollen doch alle Beschleunigung; selbst wenn man über das eine oder andere Projekt streitet, will am Ende niemand, dass es künstlich in die Länge gezogen wird. Aber die Frage muss man doch stellen: Bringt dieses Gesetz tatsächlich für jedes einzelne Projekt eine Beschleunigung, gerade dann, wenn es zum Beispiel – und wir haben Beispiele dabei – komplett zu Ende geplant ist? Oder wenn die Planung noch gar nicht angefangen hat, beschleunigen wir dann etwas, das es überhaupt nicht gibt? Diese Frage ist doch sehr berechtigt. Weiter muss man die Frage stellen – und das ist auch verantwortungsvolles Regierungshandeln –: Bedeutet diese Beschleunigung dann auch, dass Schutzstandards abgesenkt werden oder nicht? Wobei selbstverständlich ist, dass wir natürlich wollen, dass Menschen vor dem Lärm von Autobahnen geschützt werden, dass wir selbstverständlich ein Interesse haben, dass unsere Natur und Landschaft möglichst wenig in Mitleidenschaft gezogen werden. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass jemand etwas anderes sagt. Dann muss man auch die Frage stellen und deutlich machen: Welche Folgen hat das für die notwendigen Sanierungsprojekte in Nordrhein-Westfalen? Denn wir haben ein Riesenproblem mit der Sanierung. All diese Fragen haben wir gestellt. Wir haben bis heute keine Antwort bekommen. Ich kann nur daraus schließen, dass es ganz offensichtlich so ist, dass diese Fragen nicht beantwortet werden können. Verantwortungsvolles Regierungshandeln heißt auch, dass wir die Verantwortung für diese Maßnahme bei dem belassen, der nach der Verfassung dafür verantwortlich ist, der diese Verantwortung dann auch trägt. Deshalb haben wir das Einvernehmen erteilt, damit es am Ende nicht heißt, ihr seid schuld, wenn da irgendetwas nicht funktioniert. Verantwortlich ist allein der Bundesverkehrsminister. Landtag Wir jedenfalls werden für Erhalt und Ausbau der Infrastruktur, für eine nachhaltige Mobilität weiter streiten und im weiteren Gesetzgebungsverfahren sehr genau darauf achten, dass die Interessen des Landes Nordrhein-Westfalen gewahrt bleiben. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
