Susanne Schneider
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Kurz habe ich überlegt, ob ich es mir so einfach mache wie die Kollegen von der SPD-Fraktion. Dann hätte ich einfach meine Rede von November 2021 aus der Schublade geholt und sie hier noch mal vorgetragen. Schließlich haben Sie auch Ihren Antrag über weite Passagen wortgleich aus der letzten Wahlperiode übernommen. (Thorsten Klute [SPD]: Da war ich noch nicht hier! – Kirsten Stich [SPD]: Das hat Herr Klute nicht getan!) 03.05.2023 Dieses Mal wird noch ein wenig stärker auf den Aspekt „Einsamkeit“ fokussiert. Ansonsten ist es einfach ein erneuter Anlauf mit altem Inhalt. (Kirsten Stich [SPD]: Deswegen wird er ja nicht schlechter!) Gleich geblieben ist sogar die Begrifflichkeit. „Gemeindeschwester“ klingt für mich ein wenig nach dem letzten Jahrhundert. Die veraltete Bezeichnung „Gemeindeschwester“ ist ja auch nicht wirklich gendersensibel. Sonst ist Ihnen das Gendern doch immer so unheimlich wichtig. Für mich wäre der Fachbegriff „Community Health Nursing“ oder eben „Gesundheits- und Sozialraumbegleitung“ treffender gewesen. Das Vorbild aus Rheinland-Pfalz ist hinlänglich bekannt. Das Angebot läuft dort ja schon seit 2015. In der ersten Modellphase wurde das Projekt Gemeindeschwester plus vollständig vom Land übernommen. Von 2019 bis 2021 lief das Projekt in Kooperation und gemeinsamer Finanzierung durch Land, gesetzliche Krankenkassen und Krankenkassenverbände. Seitdem sollen unter Einbeziehung der Gemeindeschwester plus gesundheitsfördernde Strukturen und Angebote in der Lebenswelt Kommune gestärkt werden. Die wissenschaftliche Begleitung hat durchaus eine positive Bilanz des Projektes gezogen. Fraglich ist jedoch, ob sich dieser Ansatz einfach eins zu eins auf unser Bundesland übertragen lässt. Als FDP-Landtagsfraktion befürchten wir, dass mit dem Projekt Gemeindeschwester plus nur Geld für ein zusätzliches Angebot ausgegeben wird, für das angesichts der vorhandenen Strukturen kein Bedarf besteht. Nötig wäre aus unserer Sicht eine Gesamtbetrachtung auf kommunaler bzw. auf regionaler Ebene zu Prävention, Gesundheitsförderung, Pflege und Gesundheitsversorgung. Dazu könnten auch präventive und aufsuchende Angebote mit einer Lotsenfunktion im Sinne von Community Health Nursing zählen. Eine isolierte Umsetzung einzelner Elemente wie des Gemeindeschwester-plus-Projekts sehen wir nicht als zielführend an. Vielmehr sollte ein bundesweiter, umfassender Ansatz mit Einbindung in die regionalen Versorgungsstrukturen erfolgen. Mögliche Doppelstrukturen zu bestehenden Angeboten müssen dabei vermieden werden. Die Fortschrittskoalition auf Bundesebene hat gemeinsam vereinbart, das Berufsbild der Community Health Nurse zu etablieren und damit Pflegekräften mehr eigene Kompetenzen zu geben. Eine konkrete gesetzliche Umsetzung steht aber noch aus. Aus Sicht der FDP sollte eine Kooperation mit dem hausärztlichen Bereich gemeint sein, um die Versorgung breiter aufzustellen. Ein Beispiel wäre die Wundversorgung, die mit einer gewissen Eigen-Landtag verantwortung der Community Health Nurse erfolgen könnte. Ähnlich wie beim amerikanischen Modell des Physical Assistant könnten so entsprechend qualifizierte Pflegekräfte eingesetzt werden. Insbesondere im ländlichen Raum wäre ein Ziel die Entlastung bei der Versorgung. Unser Ansatz wäre es, den Fokus aufsuchender Beratung insbesondere auf Stadtteile bzw. Regionen mit Defiziten beim Versorgungsangebot bzw. sozialen Benachteiligungen zu legen und sie nach der jeweiligen Situation vor Ort auszurichten. Um Personen zu erreichen, die ein aufsuchendes Angebot besonders benötigen bzw. mit anderen Angeboten schwieriger erreichbar sind, wären mehrfache Kontakte nötig bzw. die Ansprache von Multiplikatoren in den Communitys sinnvoll. Die Einbeziehung digitaler Anwendungen für Community Health und entsprechende Kompetenzen wären ebenfalls anzustreben. Die FDP-Landtagsfraktion bleibt bei ihrer bisherigen Linie und lehnt den vorgelegten Antrag ab. – Vielen Dank. (Beifall von der FDP)
