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Dr. Dennis Maelzer

SPD 03.05.2023 Sitzungen 18/30

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es ist noch nicht lange her, da bat mich ein Mann um einen Termin, um über Fragen von Kinderschutz und Aufarbeitung zu sprechen. Er hatte eine weite Anreise von mehr als 100 Kilometern. Doch es war ihm wichtig, persönlich mit mir zu sprechen. Im Gespräch offenbarte er mir dann, dass ein körperliches Gebrechen, an dem er kürzlich litt, alte Erinnerungen an seine Kindheit ausgelöst hat, und zwar an einen Aufenthalt in einer Einrichtung, in der Übergriffe erlebt hat. Es war für ihn wichtig, dieses Kapitel seines Lebens aufzuarbeiten, in der Hoffnung, für sich einen Abschluss mit der Vergangenheit zu finden. Die Verbrechen, die in der Kindheit an diesem Mann begangen wurden, sind vermutlich mehr als 40 Jahre her. Sie sind nie geahndet worden. Dennoch oder vielleicht gerade deshalb riss eine körperliche Wunde die seelische Verletzung von damals wieder auf und machte es notwendig, sich wieder damit auseinanderzusetzen. Das zeigt, wie tiefgreifend die Folgen von Gewalt und Missbrauch an Kindern sind – für die meisten ein Leben lang. Manche benutzen in diesem Zusammenhang gar eine Metapher und sprechen von „Seelenmord“. Es ist ein Ausdruck, der die Monstrosität und die Tragweite des Verbrechens ausdrücken soll. Gleichwohl ist es ein Ausdruck, den ich mir nicht zu eigen machen würde. Ohne Seele sind wir Menschen nur eine leere Hülle, und als solche sollten wir Opfer von Missbrauch nicht betrachten. Wir sollten den Tätern mit diesem Begriff auch nicht zu viel Macht einräumen. Es sind nicht die Täter, die über das Schicksal der Opfer entscheiden. Ihre Handlungen mögen schlimme Verletzungen an Körper und Seele verursachen, aber sie sind es nicht, die für die Vernichtung dessen, was das tiefe Innere, Landtag die ganze Persönlichkeit von Missbrauchsbetroffenen ausmacht, verantwortlich sind. Betroffene bezeichnen sich deshalb teilweise auch als Überlebende. Ich finde diesen Begriff deutlich passender. Vielen ist eines wichtig: Selbstwirksamkeit. Als sie selbst in jungen Jahren Missbrauch und Übergriffen ausgesetzt waren, konnten sie sich kaum dagegen wehren. Doch das ist heute anders. Viele von ihnen haben eine solche Stärke entwickelt, dass sie nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere einstehen wollen. So wichtig es ist, dass es Menschen und Institutionen gibt, die ihre Stimme für Betroffene erheben, umso wichtiger ist es, dass Opfer von sexueller Gewalt selbst eine Stimme haben, sie nicht entmündigt, sondern ermächtigt werden. (Beifall von der SPD) Darum war es ein solcher Meilenstein, als sich 2015 auf der Bundesebene erstmals ein Betroffenenrat konstituierte. Die Mitglieder geben dem Thema ein Gesicht und eine Stimme. Sie tragen die Anliegen der Betroffenen in den politischen Diskurs und in die Öffentlichkeit. Die Errichtung eines solchen Gremiums war überfällig, denn wer wollte behaupten, er wisse besser, was für die Opfer sexueller Gewalt wichtig ist, als die Betroffenen selber. Das war auch der Kinderschutzkommission des Landtages immer wichtig. Wir haben uns darauf verständigt, den Blick nicht auf Einzelfälle, sondern auf die Strukturen des Kinderschutzes zu richten. Die Perspektive der Betroffenen sollte aber nicht aus dem Blick geraten. Darum war es uns immer ein gemeinsames Anliegen, den Betroffenenrat zu unseren Anhörungen einzuladen. Wir wussten: Niemand kann so beredt über Täterstrategien Aufschluss geben, wie die Betroffenen selbst. Niemand kann besser als sie selbst wissen, was die Taten für sie bedeutet haben, wie mit Ihnen im Anschluss umgegangen wurde, was es für einen erfolgreichen Heilungsprozess braucht und wie die Gesellschaft dabei unterstützen kann. Doch zuletzt folgten auf unsere Einladungen immer öfter Absagen. Sie kamen mit dem Hinweis, dass der Betroffenenrat auf Bundesebene überlastet sei, weil er so viele Anfragen erhalte. Das bedeutet: Wenn wir nicht handeln, droht die Perspektive der Betroffenen wieder in den Hintergrund zu rücken. (Beifall von der SPD) Aber ich frage Sie: Was sind all unsere Bemühungen für besseren Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen wert, wenn es uns nicht gelingt, die Opfer von Missbrauch daran zu beteiligen – (Beifall von der SPD) und das nicht durch irgendwelche Formate, nicht durch zufällige Begegnungen, sondern durch eine Institution, 03.05.2023 die wirklich die Stimme der Betroffenen wiedergeben kann? Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, weiß als ehemaliges Mitglied des Bundesbetroffenenrats genau, wovon sie spricht, wenn sie die Bundesländer dazu auffordert, eigene Betroffenengremien zu schaffen. Das hat sie bereits im vergangenen Jahr getan, als uns die Kinderkommission des Bundestages nach Berlin einlud. Frau Woestmann und ich waren bei dem Gespräch dabei. Das hat die UBSKM erneut getan, als sie vor einigen Monaten hier im Landtag dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss Rede und Antwort stand. Ich finde, wir sollten auf Kerstin Claus hören. Ich finde, wir sollten auf die Hinweise der Betroffenen hören und in Nordrhein-Westfalen einen eigenständigen Betroffenenrat gründen. (Beifall von der SPD) Der sollte eng mit der Kinderschutzkommission zusammenarbeiten. Wir würden sogar so weit gehen, zu sagen, dass sie mit beratender Stimme an jeder Sitzung der Kommission vertreten sein kann. Das wäre ein Signal, dass Nordrhein-Westfalen, das größte Bundesland, das Bundesland, in dem die Fälle von Lügde, Bergisch Gladbach und Münster möglich waren, verstanden hat: „Nicht über uns, sondern mit uns“ muss auch für die Betroffenen von Missbrauch gelten. (Beifall von der SPD) Nordrhein-Westfalen wird künftig einen Beauftragten für Kinderschutz und Kinderrechte bekommen. Das ist nichts Neues, das steht bereits fest. Die Frage lautet, wie dieses Amt ausgestaltet wird und mit welcher Legitimation es einhergeht. Kolleginnen und Kollegen, Sie wissen, es war nicht unser Ziel, dass der Antrag der SPD heute und an dieser prominenten Stelle behandelt wird. Unser Vorschlag an Sie lautete: Lassen Sie uns unsere Positionierung ohne Debatte überweisen, um dann einen gemeinsamen Antrag daraus zu entwickeln. – Ihre Antwort auf unser Angebot war es, einen eigenen Antrag hinterher zu schieben und ihn ohne weitere Gespräche und ohne Anhörung direkt abstimmen zu lassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und Grünen, es ist Ihr gutes Recht, so vorzugehen. Sie haben die Mehrheit in diesem Haus, und wenn Sie sie auf diese Art und Weise nutzen wollen, ist das ganz alleine Ihnen überlassen. Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, natürlich ist es auch Ihr gutes Recht, sich an einem solchen Verfahren zu beteiligen, ohne inhaltlich selbst Akzente zu setzen. Landtag Das alles unterscheidet sich jedoch stark von dem Vorgehen, wie wir es in den vergangenen Jahren hier als geübte Praxis erlebt haben. Wir nehmen diesen neuen Stil, der hier nach der Landtagswahl Einzug gehalten hat, zur Kenntnis. Wir waren es insbesondere mit Herrn Bothe, aber auch mit Herrn Stamp anders gewohnt. Ob dieser neue Stil wirklich die Interessen der Missbrauchsbetroffenen in den Mittelpunkt stellt, sollte jeder für sich in einer ruhigen Minute selbst reflektieren. Es ist nicht das erste Mal, dass wir Angebote zum gemeinsamen Vorgehen machen, die von Ihnen zurückgewiesen werden. (Zuruf von Matthias Kerkhoff [CDU]) Wir haben vorgeschlagen, einen gemeinsamen Haushaltsantrag einzubringen. Dann hätte das Geld zur Verfügung gestanden, damit die Arbeit eines Kinderschutzbeauftragten bereits im Laufe dieses Jahres hätte beginnen können. Das war von Ihrer Seite nicht gewollt. Die offizielle Begründung: Über die Ausgestaltung eines solchen Amtes müsse erst mit Expertinnen und Experten diskutiert werden. Wenn das der richtige Weg ist, warum trauen Sie sich dann nicht, auch Ihren Antrag in einen Diskussionsprozess mit einer Expertenanhörung zu geben, um am Ende eine bessere und wahrscheinlich sogar geeinte Vorlage zu bekommen? Wichtig wäre es doch, zu klären, wie eine größtmögliche Unabhängigkeit dieser Institution erreicht werden kann. Soll der Beauftragte lediglich durch die Regierung ernannt werden oder wird er auf Vorschlag der Regierung vom Parlament gewählt? Welchem Modell würden die Expertinnen und Experten wohl die breitere Legitimation zusprechen? Zu der Frage der Unabhängigkeit gehört untrennbar auch die Frage, mit welchen Ressourcen das Amt ausgestattet wird. Auch dazu finden wir in Ihrem Antrag wenig bis nichts. Wichtig wäre auch Klarheit gewesen, dass ein Beauftragter für Kinderschutz und Kinderrechte natürlich andere Aufgaben als die Opferschutzbeauftragte hat. Mit diesem Merkposten in Ihrem Antrag haben Sie leider der AfD eine Steilvorlage dafür geliefert, die Institution als unnötige Doppelstruktur zu diskreditieren. Ich finde das höchst bedauerlich. Wie sieht eigentlich das Verhältnis zu den Jugendämtern aus? Als SPD machen wir dazu den Vorschlag, die Vernetzung über die Ombudschaften Jugendhilfe vorzunehmen. Warum ist dazu in Ihrem Antrag eigentlich eine Leerstelle? Hängt es damit zusammen, dass das Ausführungsgesetz für die Ombudsstellen noch immer fehlt und sie nicht in die Fläche getragen worden sind? Gibt es denn in Ihrem Konstrukt noch die interministerielle Arbeitsgruppe zum Kinderschutz oder werden deren Aufgaben an den Kinderschutzbeauftragten oder an die Kinder-03.05.2023 schutzbeauftragte delegiert? Unser Antrag gibt darauf Antworten, Ihrer nicht. Meine Damen und Herren, Sie schreiben in Ihrem Antrag, es gehe darum, die Kinderrechte stärker bekannt zu machen. Reicht das wirklich? Hätte es nicht einen viel größeren Effekt, wenn wir uns gemeinsam dafür einsetzen würden, die Kinderrechte als vorrangig im Grundgesetz zu verankern, wie es im Antrag der SPD-Fraktion steht, oder wollen wir es weiter zulassen, dass die Rechte von Eltern, die leider häufig genug auch Täter sind, im Zweifelsfall wieder die Kinderrechte dominieren? Unsere Bereitschaft, in Fragen des Kinderschutzes zu Gemeinsamkeiten zu kommen, ist nach wie vor da. Wir sagen: All diese Fragen sind es wert, darüber deutlich intensiver miteinander zu diskutieren. Sie sind es wert, darüber mit Expertinnen und Experten zu beraten, und sie sind es wert, deutlich konsensorientierter miteinander besprochen zu werden. Die SPD-Fraktion steht dafür weiterhin bereit. Herr Präsident, wir werden unseren Antrag an den Fachausschuss überweisen. (Beifall von der SPD)

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