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Lena Teschlade

SPD 31.03.2023 Sitzungen 18/29

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Höchstzeiten der Coronapandemie war es das Kurzarbeitergeld, das ca. 6 Millionen Arbeitnehmer*innen, aber auch den Unternehmen durch die Krise geholfen hat. Kurzarbeit ist das staatliche Versprechen bzw. eine Versicherung an Arbeitnehmende, sie in schwierigen Zeiten nicht alleinzulassen. So geht echte Solidarität. Wir können klar sagen, dass es viele Betriebe ohne das Kurzarbeitergeld nicht mehr geben würde, und viele Menschen hätten ihren Arbeitsplatz verloren. Kaum hatten sich aber alle ein wenig erholt, kam es zum Angriffskrieg auf die Ukraine, und zum Beispiel Rohstoffmangel und Lieferengpässe haben zu erneuten Schwierigkeiten geführt. Es war daher absolut richtig und wichtig, Sonderregelungen wie die Absenkung des Mindesterfordernisses bei den vom Arbeitsausfall betroffenen Beschäftigten oder den Verzicht auf den Aufbau von negativen Arbeitszeitsalden weiter zu verlängern. Diese Sonderregelungen laufen zum 30. Juni 2023 aus und sollen in dieser Form wohl auch nicht verlängert werden. Es wird aber bereits darüber diskutiert, wie sich die Vereinfachungen der Beantragung regulär in das SGB III übertragen lassen, da sie sich als sinnvoll erwiesen haben. Eigentlich brauchen wir aber ein reguläres Transformationskurzarbeitergeld. (Vereinzelt Beifall von der SPD) Damit komme ich zum vorliegenden Antrag. Ich gebe zu, dass es mich ein bisschen überrascht hat, dass dieser Antrag ausgerechnet von der FDP eingebracht wurde und dass man dort offensichtlich erkannt hat, dass die Sonderregelungen während der Krise so erst mal sinnvoll waren. Außerdem möchte ich sagen, dass wir ausdrücklich begrüßten, wenn sich die Fraktion der FDP aus NRW in Berlin für ein Transformationskurzarbeitergeld einsetzen und starkmachen würde. (Beifall von der SPD) Bei genauerem Lesen ist der Antrags allerdings ein bisschen widersprüchlich. Zunächst werden Verfahrenserleichterungen für die Betriebe und die reguläre Übernahme ins SGB III gefordert, bereits im nächsten Absatz wird aber schnell wieder eingeschränkt und gefordert, dass die Regelungen zum Kurzarbeitergeld grundsätzlich darauf hin überprüft werden, inwiefern sie angesichts des Fachkräftemangels sinnvollen Arbeitsplatzwechseln möglicherweise entgegenwirken. Die von Ihnen im Antrag geforderte Prüfung ist als Bedingung für den Zugang zum Kurzarbeitergeld nicht zielführend. Das führe ich gerne kurz aus. Erstens. In Krisenzeiten sollen Unternehmen und Arbeitnehmer*innen möglichst einfach und unbürokratisch auf das Kurzarbeitergeld zurückgreifen können. Landtag Zweitens. Das Kurzarbeitergeld ist eine Versicherungsleistung der Arbeitnehmer*innen. Ob eine solche Leistung an die Möglichkeiten eines Arbeitsplatzwechsels geknüpft werden kann, ist sehr fraglich. Ob sich für diese Bedingung sinnvolle Kriterien finden lassen, ist noch viel fragwürdiger. Es wird auch darauf abgezielt, dass mit andauernder Kurzarbeit die Arbeitsmarktferne zunehme. Das hat mich schon sehr verwundert. Dem steht nämlich entgegen, dass es in der Kurzarbeit vielfältige Weiterbildungsmöglichkeiten gibt, die einen sozialen, sicheren Arbeitsplatzwechsel ohne vorherige Arbeitslosigkeit ermöglichen sollen. Der Antrag wirkt demnach in Summe etwas konfus. Es entsteht der Eindruck, die FDP wolle sich ein wenig für die Arbeitnehmer*innenrechte starkmachen und für die Unternehmen einsetzen. Sie bleibt am Ende aber nicht ganz konsequent und verweist doch wieder eher auf das altbewährte Mittel „der Markt regelt das“. Allerdings wissen wir: Der Markt regelt nicht. Sie werden daher nicht verwundert sein, wenn ich sage, dass wir diesem Antrag so nicht zustimmen werden. – Vielen Dank.

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