Jochen Ott
Danke schön, Herr Kollege, dass Sie die Zwischenfrage zu lassen. Bei den Ziffern II und III des Antrags gibt es, wie Sie auch gerade festgestellt haben, inhaltlich eigentlich keinen Widerspruch. Der Kern des Antrags ist, dass die Datenübermittlung stattfinden kann. Warum kann man bei einem solchen Antrag nicht einfach mal sagen, dass das stimmt und gemeinsam gewollt ist, und ihm zustimmen? (Beifall von der SPD)
