landtag.nrw.de ↗

Andrea Stullich

CDU 30.03.2023 Sitzungen 18/28

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In ihrem Gesetzentwurf stellt die AfD fest, dass das Verlautbarungsrecht beim WDR „im Gegensatz zu anderen Bundesländern […] inhaltlich-thematisch nicht näher umgrenzt“ sei. Deshalb soll die Regelung in § 8 des WDR-Gesetzes um eine entsprechende Formulierung aus dem Staatsvertrag für den Südwestrundfunk ergänzt werden, die den Katastrophenfall explizit hervorhebt. Das ist nach meiner Ansicht nicht notwendig. Denn die bisherige Formulierung im WDR-Gesetz ist ausreichend. Sie lautet wie beispielsweise auch beim NDR: „Der WDR hat der Bundesregierung und den obersten Landesbehörden für amtliche Verlautbarungen angemessene Sendezeit unverzüglich und unentgeltlich einzuräumen.“ Das ist ein eindeutiger und unmissverständlicher Auftrag. Landtag Dieser Verlautbarungspflicht des WDR will die AfD einen Zusatz aus dem SWR-Staatsvertrag hinzufügen, nämlich „in Katastrophenfällen und bei anderen erheblichen Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“. Dieser Zusatz würde aber den Anwendungsbereich gerade nicht erweitern. Denn Katastrophenfälle und andere erhebliche Gefahren werden von der bestehenden offenen Formulierung bereits erfasst. Insofern würde die vorgeschlagene Regelung amtliche Verlautbarungen nicht präziser machen, sondern im Gegenteil die Möglichkeiten eher einschränken. Die gewünschte Formulierung ist nicht zielführend, weil sie nichts besser macht. Liebe Kolleginnen und Kollegen, künftig wird ein Multi-Channel-System unterschiedlicher Medien und Quellen Warnmeldungen schnell, verlässlich und möglichst flächendeckend verbreiten. Für den Warnmix ist die bundesweite Einführung von Cell Broadcast im vergangenen Monat ein echter Fortschritt; denn das System kann sogar noch mehr Menschen gleichzeitig erreichen als das Radio. Mit dem Aufbauhilfegesetz 2021 hat der Bundesgesetzgeber durch eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes die rechtlichen Grundlagen für Cell Broadcast geschaffen. Es ist gut, dass die Bundesregierung aktiv geworden ist und dieser Mobilfunkdienst jetzt bundesweit verfügbar ist und flächendeckend warnen kann. Das ist auch dem politischen Druck unserer Landesregierung zu verdanken. Dafür herzlichen Dank. Den Gesetzentwurf der AfD braucht es nicht, weil er nichts besser macht. Der Überweisung stimmen wir gleichwohl natürlich zu. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Andrea Stullich Protokoll ↗