Sven Werner Tritschler
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das ist heute die zweite medienpolitische Debatte auf unseren Antrag hin. Deswegen noch ein kurzes Wort zur ersten Debatte: Herr Jablonski ist auch wieder dabei – offenbar der neue Medienexperte der Grünen. Er weiß zwar offensichtlich noch nicht genau, was ein Dreistufentest ist; aber Faktenwissen war ja noch nie eine grüne Stärke. Nur ist dies hier auch ein bisschen mit ausgeprägter Falschheit gepaart. Er gehört – ich habe es heute nachgeschaut – seit September 2022 dem Rundfunkrat an und hat es im ersten halben Jahr geschafft, die Hälfte der Sitzungen zu versäumen. (Christian Loose [AfD]: Ah!) Ausgerechnet er wirft anderen mangelnde Mitarbeit dort vor. (Christian Loose [AfD]: Hört, hört, Herr Jablonski! – Weitere Zuruf der AfD) Herr Jablonski, wenn Sie schon nicht hingehen und trotzdem das Geld einstecken, lesen Sie doch wenigstens das Protokoll. Dann wissen Sie auch, was ich da gesagt habe. Vielen Dank. (Beifall von der AfD) Landtag Aber kommen wir zu dem Gesetzentwurf. Die Hochwasserkatastrophe im vorletzten Jahr hat zu einem erfreulichen Umdenken im Katastrophenschutz geführt und in vielen Bereichen Handlungsbedarf aufgezeigt, der von den verantwortlichen Stellen über Jahre sträflich vernachlässigt wurde. Mit Ende des Kalten Krieges glaubten viele, man könne zum Beispiel auf öffentliche Alarmsirenen verzichten. Man sparte sie vielerorts ein. Jetzt baut man sie wieder auf. Mittlerweile haben wir auch die Probealarme erlebt. Die Lücken im Netz werden nach und nach geschlossen. Gleichzeitig ermöglicht es etwa der Mobilfunk, nicht nur zu warnen, sondern die Gewarnten auch mit weitergehenden Informationen zu versorgen. Damit werden die Sirenen aber noch nicht überflüssig. Denn Technologien wie der Mobilfunk und das Internet sind höchst störanfällig. Das hat uns gerade die Flutkatastrophe gezeigt. Wer eine Sirene hört, weiß allerdings noch nicht, warum er sie hört und welche Gefahr ihm droht. Deshalb wird Menschen empfohlen, im Alarmfall die Rundfunkgeräte einzuschalten – und dort im Besonderen nach Möglichkeit ein Programm der ARD. Allerdings hat die Flutkatastrophe auch gezeigt, dass darauf im Sendegebiet des WDR bisher kein Verlass ist oder war. Während hier im Land die Talsperren vollliefen und zahllose Menschen um Hab und Gut, wenn nicht sogar um Leib und Leben fürchten mussten, übernahmen die Radiosender des WDR das bundesweite Nachtprogramm der ARD. Tadellos wurde dort wie gewohnt über jede Verkehrsstörung zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen informiert. Nur das teils lebensgefährliche Hochwasser in NRW fand im Programm zunächst nicht statt. Stattdessen hörten die Zuhörer Popmusik aus Baden-Baden oder Oldies aus Erfurt. Wir haben heute Morgen schon über unseren Rundfunk gesprochen. Bekanntlich gehen die Vorstellungen hier weit auseinander. Es gibt aber einige wenige Kernbereiche, bei denen wir uns sicher einig sind, dass sie zentrale Aufgabe der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sein müssen. Sie müssen es insbesondere bei einer milliardenschweren Anstalt wie dem WDR sein. Zu diesem Kernbereich gehört – ich glaube, da sind wir uns einig – die Information der Bevölkerung im Katastrophenfall. Ausgerechnet da hat der WDR eben versagt. Und es war nicht das erste Mal – auch bei den Unwettern zu Pfingsten 2014 stand die Anstalt wegen ihrer unzureichenden Berichterstattung in der Kritik. Geändert hat sich aber offenbar nichts. In der Fachpresse wurde das Programm des WDR in der Flutnacht deshalb auch als unterlassene Hilfeleistung bezeichnet – eine schallende Ohrfeige für 30.03.2023 eine Anstalt, deren Sinn sowieso immer mehr Bürger hinterfragen. Wenn der WDR nun aber schon redaktionell versagt, hätte man zumindest von den Landesbehörden erwarten können, dass sie sich dieses reichweitenstarken Kommunikationsweges bedienen, um die Bürger zu warnen. Rechtlich möglich wäre das auch jetzt schon mit dem Verlautbarungsrecht, welches in § 8 des WDR-Gesetzes niedergelegt ist. Aber auch dieses Instrument wurde nicht genutzt, um die Bürger zu informieren. Man kann froh sein, dass dies zum Beispiel in Wuppertal vom Lokalradio übernommen wurde. Inzwischen hat der Parlamentarische Untersuchungsausschuss „Flut“, dessen Einsetzung alle Fraktionen hier zugestimmt haben, die Hochwasserkatastrophe aufgearbeitet und dazu auch eine Reihe von Sachverständigen gehört. Dabei brachte der Rechtswissenschaftler Professor Gusy eine Konkretisierung dieses Verlautbarungsrechts der Landesregierung ins Spiel. Wir haben diesen Gedanken aufgegriffen und legen Ihnen dazu heute den Gesetzentwurf zur Änderung des WDR-Gesetzes vor. Er soll nur ein Baustein zu einem besseren Schutz unserer Bevölkerung in Katastrophenfällen sein. – Wir danken und freuen uns auf die Debatte im Fachausschuss. (Beifall von der AfD)
