Herbert Reul
Herr Lürbke, es ist schade, aber jetzt muss ich leider auch so klar antworten. Die Anzahl der Fälle hat für die Frage, ob ich das für gut oder schlecht halte, keine Bedeutung. So einfach lautet der Satz. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) – Hören Sie doch erst mal zu. Schon einen einzigen Fall finde ich nicht in Ordnung. Wenn es 500 Fälle sind, finde ich diese 500 Fälle falsch. Ich wollte Ihnen erklären, dass das mit der Zahl nichts zu tun hat, sondern für mich ist der Tatbestand nicht in Ordnung. Zu den anderen Bundesländern: Ich habe eben gesagt, dass wir dabei sind, das zu überarbeiten. Das habe ich Ihnen gesagt; dann brauchen Sie mich nicht zu ermahnen. Ich habe gesagt, dass wir die Gebührenordnung seit Monaten überarbeiten, und zwar schon vor den Klimaklebern. Ich habe nur gesagt: Ich mache kein Sonderrecht für eine Gruppe. Daran, den unmittelbaren Zwang als umfassendes Kriterium zu nehmen, habe ich Zweifel. Ich glaube, es könnte besser sein, zusätzlich einzelne Ausnahmefälle aufzuschreiben, weil unmittelbarer Zwang auch der Gebrauch einer Waffe sein kann. Ich bitte darum, sich das klug anzuschauen. Ich glaube, es ist besser, einzelne Tatbestände aufzuschreiben und für diese Tatbestände Gebühren zu verlangen. Da sind wir am Ende gar nicht auseinander, glaube ich. Aber hier diese billige Geschichte … Wie gesagt, finde ich das wirklich nicht klug. Oder anders formuliert: Ich finde es schade, dass man so oberflächlich arbeitet. Denn das Problem ist unstrittig. Dass die Strafbehörden das bearbeiten müssen, ist auch unstrittig. Dass Gebühren für Fälle, bei denen die Polizei zusätzliche Lasten hat, bezahlt werden sollen, ist eigentlich auch unstrittig. Landtag
