Marc Lürbke
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, uns jetzt eine billige Nummer vorzuwerfen, finde ich im Gegenzug auch ziemlich billig. Ich schätze Sie sehr, aber wenn Sie hier noch einmal wiederholen, dass Ihnen fürchterlich egal ist, ob das 20, 50 oder 200 oder 500 Blockaden in Nordrhein-Westfalen sind, dann werden Sie Ihrem Anspruch als Innenminister in dieser Frage nicht gerecht. (Beifall von der FDP) Erklären Sie das den Menschen, die im Stau stehen. Erklären Sie das den Krankenwagen, die nicht durchkommen. (Widerspruch von den GRÜNEN) Sie brauchen doch diese Grundlage, um politische Entscheidungen treffen zu können. Dann sagen Sie, hier ginge alles durcheinander, hier würde alles durcheinandergeworfen, fangen aber selbst mit dem Martinszug an und stützen Ihre Argumentation darauf. Darum ging es uns gerade nicht, sondern wir haben eine klare Grenze gezogen. (Beifall von der FDP) Weil Sie die Zwischenfrage eben nicht zugelassen haben, Herr Minister, stelle ich Ihnen jetzt nur noch eine Frage: Sie sagten, andere Länder wären nicht zu vergleichen. Na ja, so einfach ist es dann auch nicht. Nehmen wir mal Hessen. Dort regiert Schwarz-Grün. Sind Sie der Auffassung, dass Ihr Kollege 30.03.2023 Peter Beuth, der CDU-Innenminister, keine Ahnung hat und das falsch macht? Sie sagen, dass die Hessen die Regelung für den unmittelbaren Zwang haben. Sie sagen auch, dass Sie das konsequent in Nordrhein-Westfalen verfolgen wollen. Dann wäre doch im Umkehrschluss die logische Konsequenz daraus, dass diese Regelung für den unmittelbaren Zwang auch in Nordrhein-Westfalen eingeführt wird, um dann eben auch eine Möglichkeit zu haben, diese Störer, die bewusst Straftaten provozieren, in die Haftung zu nehmen. Wollen Sie das also ändern? Wollen Sie auch für den unmittelbaren Zwang in Nordrhein-Westfalen Gebühren erheben? – Danke. (Beifall von der FDP)
