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Herbert Reul

30.03.2023 Sitzungen 18/28

Ich rede jetzt zu Ende, aber ich stehe nachher zur Verfügung; das ist doch klar. (Heiterkeit) Das sind also zwei verschiedene Sachen. Der Straftatbestand ist in Ordnung; das wird verfolgt und bestraft. Erwecken Sie bitte nicht den Eindruck, in Nordrhein-Westfalen würden wir die Leute machen lassen, was sie wollen. Das ist barer Unsinn. Zweitens. Ob und wie wir die Gebührenordnung verändern, daran arbeiten wir. Ich habe durchaus Sympathie dafür, das dabei einzubeziehen, aber nicht das alleine. Dann muss man sich das bitte ganzheitlich anschauen, wo es notwendig ist. Mir fallen noch ein paar Fälle ein, bei denen wir auch Gebühren erheben können. Dann wird es draußen auf der Straße ganz schön Stress geben, weil die Leute das gar nicht immer einsehen. Der Obersatz, Herr Lürbke, gilt aber auch: In der Regel ist der Einsatz der Polizei kostenlos. Es ist nämlich die Aufgabe des Staates, für Ordnung zu sorgen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Ich habe jetzt fünf Jahre lang dafür gekämpft: Ich bin nicht dafür, dass wir anfangen, Polizeieinsätze bezahlen zu lassen. Wo kommen wir denn da noch hin? Machen wir beim Martinszug demnächst einen Schild dran nach dem Motto: „Dieser Martinszug kostet 500 Euro oder so“? Das mache ich nicht. (Marcel Hafke [FDP]: Jetzt wirft der Innenmi- nister aber alles durcheinander!) Deshalb muss die Überschrift lauten: Polizeieinsätze sind in der Regel kostenlos. 30.03.2023 (Marcel Hafke [FDP]: Sie werfen alles in einen Topf!) Straftaten werden bestraft, übrigens bei dieser Tat mit bis zu drei Jahren Gefängnis oder mit Geld. Das kann alles längst passieren. Dann gibt es noch den Tatbestand der Gebühren, über den wir gerne reden können, weil ich glaube, dass wir da Nachholbedarf haben. Wir haben bei uns sehr zurückhaltende Gebührentatbestände. Da finden Sie bei mir also offene Türen. Nächster Hinweis zu anderen Bundesländern. Entschuldigen Sie, das ist einfach überhaupt nicht vergleichbar. (Zuruf) – Nein, die haben keinen Sondertatbestand für Klimakleber. Das ist doch Quatsch. Die haben einen Gebührenkatalog wie wir auch, nur haben die da mehr drin. Bei denen steht nämlich: Immer, wenn Polizei unmittelbaren Zwang anwendet, kann eine Gebühr erhoben werden. Das gilt generell. Das gilt für ganz viele Fälle, und auch für diese. (Zuruf von Ralf Witzel [FDP]) Insofern können die jetzt alle locker sagen: „Wir lassen eine Gebühr bezahlen“, weil sie einen solchen Gebührentatbestand längst haben. Den haben wir nicht. Deshalb kann ich keine Gebühr erheben. Dann kommt noch eine schwierige Frage, nämlich nicht nur danach, für welche Tatbestände man Gebühren erhebt, sondern auch danach, in welcher Höhe. Sie müssen in Relation zu den entstandenen Kosten stehen. Ich sage Ihnen: So billig und so einfach ist das nicht. Der Staat ist also dafür zuständig und wird sich auch darum kümmern. Er kümmert sich übrigens schon seit Wochen darum. Fragen Sie mal die Polizisten, was die machen. Meinen letzten Hinweis muss ich auch noch loswerden zu dieser billigen Nummer: Herr Reul, Sie haben gesagt, die Zahlen interessieren Sie nicht. Sie haben gar kein Interesse an der Frage. – Um Gottes willen: Bevor Sie über das Thema nachgedacht haben, habe ich schon öffentlich erklärt, was ich von dieser Klimakleberaktion halte. Da brauchen Sie mir nichts mehr zu erklären; das ist längst durch. (Zuruf von Marcel Hafke [FDP]) Die Anzahl ist aber irrelevant für die Frage, die wir hier verhandeln, weil es mir wurscht ist, ob es 50, 100 oder 500 machen. Es geht um die Frage: Ist das ein Tatbestand, der neben dem Straftatbestand auch ein Gebührentatbestand ist? Das hat aber nichts mit der Anzahl der Fälle zu tun. Soll ich die Polizei in Nordrhein-Westfalen damit beschäftigen, auszuzählen, wie oft das passiert ist? Landtag Darum will ich es nicht wissen. Ich brauche es nicht zu wissen, weil es für mich um eine ganz andere Frage geht. Der Straftatbestand ist geklärt und wird verfolgt. Die Frage nach dem Gebührentatbestand wird geprüft. Wenn notwendig, führen wir das ein; damit habe ich kein Problem. Dann ist das Ding erledigt. Das gilt dann aber nicht nur für einen Einzelfall; das mache ich auf keinen Fall. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Es wird hier keinen Sondertatbestand, kein Sonderrecht geschaffen. Wir schauen uns insgesamt an, wo Gebühren entstehen und die Polizei zu Recht eine Zahlung verlangen kann. Dafür bin ich sehr offen, aber dann bitte für alle Fälle. Sie werden sich wundern, welche Fälle wir dann auf den Tisch bekommen. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

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