Herbert Reul
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Das ist heute keine gute Debatte, wenn ich das einmal so sagen darf. (Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]) Bitte entschuldigen Sie diese Bewertung, aber Sie werfen alles durcheinander. Herr Lürbke, ich schätze Sie sehr, aber das war gerade keine Glanzstunde. Warum werfen Sie alles durcheinander? (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Ver- einzelt Beifall von der SPD) Damit wir es einmal klar haben: Was die Herrschaften auf den Straßen machen, halte ich auch für eine Nötigung und damit für eine Straftat. Dann wird das auch bestraft. Das ist unstrittig. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie werfen das hingegen mit den Gebühren durcheinander. Das ist jedoch etwas ganz anderes, denn das sind Straftaten. Bei Mord bezahlen Sie nachher auch keine Gebühren. Das habe ich noch nie gehört. Sie müssen das intellektuell voneinander trennen. Das eine ist eine Straftat, und das andere sind Gebühren für durch die Polizei erbrachte Leistungen. Erstens. Diese Taten, die hier vollzogen werden, werden in Nordrhein-Westfalen verfolgt, und den Hinweis, ich hätte diese Personen gewähren lassen, finde ich den Hammer. Ich meine, von Anfang an gesagt zu haben, wie ich es verstehe, und ich habe die Polizei mit Material ausgestattet, damit sie diese Personen sofort von den Straßen lösen. Natürlich habe ich die Polizei auch angewiesen, Straftatbestände zu verfolgen. Das ist vollkommen logisch. Da gibt es in keinem Fall einen Unterschied. Das Zweite ist das Thema „Gebühren“. Das ist aber etwas ganz anderes. Wir haben eine Gebührenordnung der Polizei in Nordrhein-Westfalen, die wir seit einigen Monaten überarbeiten, weil wir der Auffassung sind, genau hinschauen zu müssen, wo es Tatbestände gibt, für die Gebühren erhoben werden sollten. Da könnte das dazugehören. Es gibt aber noch viele andere Tatbestände, und man kann sich nicht einen herauspicken, sondern muss sich das insgesamt anschauen. Das ist allerdings viel schwieriger, als sie glauben, denn sonst wären wir längst fertig. Also, den Antrag brauche ich dafür nicht. Wir sind schon lange dran, unsere Gebührenordnung zu überarbeiten. Herr Wagner, der Hinweis, dass bei ruhestörendem Lärm eine Gebühr bezahlt werden muss, ist falsch. Das zählt nämlich auch nicht dazu. Landtag (Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zu- ruf von Markus Wagner [AfD]) – Nein, das gehört nicht dazu. Das ist nämlich eine Ordnungswidrigkeit. Die bekommen eine Strafe, die auch Geld sein kann. Sie werfen hier alles durcheinander. Das ist wirklich ein Durcheinander sondergleichen. So was habe ich noch nie erlebt. (Beifall von der CDU, der SPD und den GRÜNEN)
