Marc Lürbke
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Zweck heiligt im Rechtsstaat nicht die Mittel. Der Zweck heiligt keine Straftaten. Das ist eigentlich ein ganz einfacher rechtsstaatlicher Grundsatz. Ein weiterer eigentlich ganz einfacher Grundsatz ist: Wer Straftaten bewusst oder sogar mit klarem Vorsatz begeht, der muss im Rechtsstaat auch für die Folgen belangt werden. Störer müssen für vorsätzlich provozierte Polizeieinsätze zur Kasse gebeten werden. (Beifall von der FDP) Eine Gruppe aber, die im schwarz-grünen Wohlfühl-NRW einfach von diesen beiden klaren Grundsätzen ausgenommen wird, sind die so genannten Klimakleber. Zur Erinnerung: Inzwischen kleben sich im gesamten Bundesgebiet, verstärkt auch in Nordrhein-Westfalen, nahezu täglich Personen auf Straßen, gefährden sich und andere, attackieren wahlweise Kunstwerke oder sogar im wahrsten Sinne des Wortes unser Grundgesetz. Und dabei halten sie sich für die Speerspitze einer klimapolitischen Aufklärungsbewegung. Aber so überzeugt sie auch von diesen Aktionen sind, so deutlich ziehe ich hier eine klare Linie. Pattex ist keine Position, und Ankleben ist kein Argument. Das hilft dem dringend nötigen Klimaschutz gar nicht. (Beifall von der FDP) Die teils völlig bekloppten Aktionen sind nicht nur ein Bärendienst für den Klimaschutz, sondern sie sind auch Straftaten und dann als solche zu ahnden. Damit ich nicht missverstanden werde: Wirksamer Klimaschutz – das ist ja nicht die Frage – ist eine der drängendsten Herausforderungen unserer Zeit. Aber eine immer radikaler werdende Minderheit vermeintlicher Klimaschützer und Klimaschützerinnen, die sich von lästigen Gepflogenheiten wie Dialog, dem Landtag besseren Argument und mehrheitlichen Entscheidungsprozessen längst verabschiedet hat, darf in Nordrhein-Westfalen nicht länger unter schwarz-grünen Welpenschutz gestellt werden. (Beifall von der FDP) Es ist doch nicht zu vermitteln, Herr Minister, dass radikale Klimagruppierungen in Nordrhein-Westfalen nahezu jedes Mal ohne Konsequenzen vom Asphalt gehen. Wir leben in einem Rechtsstaat, in dem jeder für seine Handlungen verantwortlich ist. Wer bewusst Straftaten begeht und durch seine Handlungen Polizeieinsätze provoziert, muss nach rechtsstaatlichen Grundsätzen auch finanziell dafür einstehen. Es kann nicht sein, dass die Allgemeinheit für den Spaß einiger weniger aufkommen muss. Am Ende ist der Bürger der Dumme, und das darf nicht sein. In Wahrheit sind die Bürger sogar doppelt die Dummen, denn Pendler und Krankenwagen stehen durch diese Blockaden im Stau und müssen dann auch noch für die vorsätzlich herbeigeführten Polizeieinsätze bezahlen. Das kann nicht im Sinne der Allgemeinheit sein, meine Damen und Herren. Wie lebensfremd die Reaktion und die Antwort der Landesregierung sind, mussten wir im vorigen Innenausschuss erleben. Herr Minister, ich hatte gefragt, wie viele Straßenblockaden es in Nordrhein-Westfalen in den vergangenen drei Jahren gegeben hat. Ihre Antwort war – ich habe mir das extra noch einmal angehört, damit ich auch sauber zitieren kann –: Wissen wir nicht, ist uns auch egal. Zitat: Ob 50, 20 oder 60 ist doch völlig irrelevant. Es können auch 200 sein. – Ich meine, das kann doch nicht Ihr Ernst sein. (Beifall von der FDP) Radikale Klimagruppierungen nehmen die Bürger in NRW zunehmend in Geiselhaft, und Sie sagen: Tja, keine Ahnung, kein Überblick; das wollen wir auch nicht wissen. – Das kann doch keine Grundlage für politische Entscheidungsprozesse sein. Deswegen, Herr Minister, empfehle ich dringend, den Bürgern im Land mal wieder zuzuhören. Dann werden Sie feststellen, dass die große Mehrheit der Menschen in diesem Land erwartet, dass solche Straftaten in einem funktionierenden Rechtsstaat Folgen haben müssen. (Zuruf von Herbert Reul, Minister des Innern) – Sie sind gleich dran, Herr Minister, dann können Sie das darlegen. –Erneut: Der Zweck heiligt im Rechtsstaat nicht die Mittel, und er rechtfertigt keine Ungleichbehandlung. (Herbert Reul, Minister des Innern: Vollkom- men richtig!) – Herr Minister, Sie verweigern die Inanspruchnahme der Störer mit der Begründung, dass man im Rahmen des gesetzlichen Auftrages handle. 30.03.2023 (Zuruf von Herbert Reul, Minister des Innern) Ich empfehle Ihnen die Lektüre des § 52 Abs. 1 Satz 2 des Polizeigesetzes Nordrhein-Westfalen. In Hessen, wo Schwarz-Grün regiert, werden mittlerweile Bescheide verschickt, in Bayern auch. Sachsen-Anhalt und andere Bundesländer planen ähnliche Modelle. Es ist an der Zeit, endlich aktiv zu werden. Herr Minister, sorgen Sie dafür, dass Störer für bewusst provozierte Straftaten und die damit verbundenen Polizeieinsätze konsequent zur Kasse gebeten werden. Es muss Schluss sein mit Wohlfühlrabatten. Wenn die Klimapolitik in Nordrhein-Westfalen eine Erfolgsstory sein soll, fangen Sie endlich an, antidemokratische Störer ins Abseits zu stellen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall von der FDP)
