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Dirk Wedel

FDP 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Ministerin, Sie waren so freundlich, die Argumente, die Sie heute vorgetragen haben, bereits letzte Woche im Kommunalausschuss vorzutragen. Deswegen habe ich mir erlaubt, dem einen oder anderen Argument noch einmal nachzugehen. Sie haben darauf abgehoben, dass es seit 1994 und damit seit der Föderalismusreform, die die Gesetzgebungskompetenz für die Erschließungsbeiträge den Ländern zuordnet, einen Konsens der demokratischen Fraktionen gegeben habe, wonach eine Ablösung, eine Ersetzung des Erschließungsbeitragsrechts nach Art. 125a des Grundgesetzes, nicht stattfinden möge. Sie haben wahrscheinlich übersehen, wie Sie ohnehin von diesem am 6. April 2022 verabschiedeten Gesetz nicht mehr viel wissen wollen, dass in der Begründung zur Beschlussempfehlung, in der damals der Änderungsantrag verarbeitet wurde, zu der 25- Jahres-Frist ausdrücklich stand, dass an der Stelle eine partielle Ersetzung des Erschließungsbeitragsrechts stattfinden sollte. Das heißt, das, was Sie hier gerade behauptet haben, ist schlicht und ergreifend falsch. (Beifall von der FDP und der SPD) Sollte es diesen Konsens, von dem Sie gesprochen haben, jemals gegeben haben, endete er im April 2022, und zwar sogar mit Ihrer Zustimmung. Der weitere Punkt, der etwas merkwürdig anmutet, ist die Einlassung, der Beginn einer Verjährungsfrist würde voraussetzen, dass auch die Erhebungsmöglichkeit liefe. Das Kommunalabgabengesetz verweist insofern auf die Vorschriften der Abgabenordnung. Genau das ist der Grund, weshalb es die bundesverfassungsgerichtliche Rechtsprechung überhaupt gibt. Man kann nämlich praktisch nicht an den Beginn dessen anknüpfen, ab wann eine Erhebung möglich ist, um der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit an der Stelle Rechnung zu tragen. Auch das ist eine etwas merkwürdige Einlassung von Ihnen. Dann kommen wir zu dem letzten Punkt, den ich noch vortragen möchte. Angeblich seien durch unseren Änderungsantrag die Vorschriften der Gemeindefinanzierung verletzt. Auf die Idee hätten Sie auch schon am 6. April 2022 kommen können. Damals 29.03.2023 hatten Sie diese Bedenken aber nicht. Insofern wundert mich das jetzt auch. Außerdem war es nicht besonders spezifiziert, wie Sie das hier dargestellt haben. (Beifall von der FDP und der SPD) Es ändert sich nichts daran. Eine ganze Menge der Argumente, die Sie vorgetragen haben, sind einfach nicht stichhaltig. Deswegen halten wir unseren Änderungsantrag selbstverständlich aufrecht. – Danke. (Beifall von der FDP und der SPD)

Protokoll ↗