André Kuper
Gut. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Ich vermute, Herr Wedel war es, oder? (Dirk Wedel [FDP]: Ja!) – Herr Wedel, lassen Sie mich erst kurz ausführen und drücken Sie sich dann bitte noch einmal ein. Dann können wir das klären. Die Investition in eine neue Erschließungsanlage erfolgt nahezu ausschließlich zugunsten eines genau bestimmbaren Personenkreises, nämlich den der Eigentümerinnen und Eigentümer der erschlossenen Grundstücke. Erst durch die Herstellung dieser Erschließungsanlage wird aus einem planerisch gegebenen Bauland ein tatsächlich nutzbares Bauland, da der Anschluss an eine öffentliche Straße Voraussetzung für die Erteilung einer Baugenehmigung ist. Deswegen ist dies nicht nur ein praktischer Nutzen, sondern ein eminent geldwerter Nutzen. Dieser Vorteil wirkt dauerhaft. Die Beitragsfreiheit einer Immobilie ist zugleich ein wertbildender Faktor. Das heißt, dass bei einem Verkauf vor Beitragserhebung der Wert dieser Immobilie geringer ist. Im Zusammenhang mit Grundstücksübergängen wird auch abgefragt, ob auf dem Grundstück noch eine Beitragslast liegt, ja oder nein. Der Antrag, den Sie als Oppositionsfraktionen hier vorgelegt haben, verletzt zudem die Grundsätze der Finanzierungsregelung für die Städte und Gemeinden aus der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Das kommt auch noch dazu. Ihnen mag das aus Oppositionssicht egal sein. Aus Sicht von Landesregierung und Mehrheit kann es nicht egal sein. 29.03.2023 (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Des Weiteren haben Sie in Ihrem Antrag den Unterschied zwischen Verjährungs- und Ausschlussfristen nicht verstanden. Denn das Verjähren setzt das Entstandensein eines Beitragsanspruches voraus. Daran fehlt es in den Fällen der 25-Jahre-Regelung nach Beginn der technischen Herstellung. Sie verdrängen darüber hinaus die Schwierigkeiten, die es in der Praxis mit dem Anknüpfen an das Merkmal des Beginns der technischen Herstellung gibt. Das möchte ich Ihnen nur einmal an einem einfachen Beispiel erläutern, das Sie derzeit in fast jeder Stadt in Nordrhein-Westfalen, in der neue Baugebiete auf den Weg gebracht werden, finden. Wenn Sie mit Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern sprechen, egal welcher Couleur, werden Sie genau dies als Antwort bekommen. Gemeinden errichten in der Regel bei der Erschließung von Neubaugebieten Baustraßen, die von vornherein zu genau diesem Zweck hergestellt sind. Man errichtet Baustraßen und stellt die Straße nicht fertig, weil in dem Fall, dass über eine fertige Straße das schwere Gerät fährt, um weitere Grundstücke zu erschließen, die bezahlte Straße schon kaputt ist, bevor das gesamte Baugebiet fertig ist. Sie haben die Situation, dass in Baugebieten, die ausgeschrieben waren, von Bauherrschaften derzeit aufgrund von Zinssteigerung, Baukostensteigerungen und Mangel an verfügbaren Handwerkern reihenweise die Baugesuche zurückgenommen werden, weil Familien vor dem Hintergrund der gesamtwirtschaftlichen Lage ihr Bauvorhaben nicht realisieren können. Deswegen können Sie gar nicht in einem Zuge durchbauen, wie Sie das vielleicht vermuten. Eines kommt noch hinzu. Das verkennen Sie ebenfalls, wenn Sie von dem bayerischen Recht sprechen. Im bayrischen Recht gibt es umfangreiche Ausführungen – darauf hat der Abgeordnete Korte hingewiesen –, um zu erklären, wann diese 25-Jahres-Frist gilt und wann sie nicht gilt. Es ist nicht so rechtssicher, wie Sie vermuten. Deswegen ist es sinnvoll, dass wir in Nordrhein-Westfalen ein Recht auf den Weg bringen, das auch Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger bedeutet. Wir haben schon – darauf darf ich einmal hinweisen – zum 1. Juni 2022 rückwirkend die 20 Jahre festgelegt. Daran ändert sich nichts. Wir haben unter dem Gesichtspunkt der Praktikabilität auch die 20 Jahre nach vorne. Das Entscheidende ist der Eintritt der Vorteilslage. Darauf hat der Abgeordnete Rock hingewiesen. Ich will Ihnen das auch noch einmal sagen, weil Sie von SPD und FDP an diesen Stellen den Menschen Falsches suggerieren, was nicht aufrichtig ist. Diese Landtag Frage, mit der wir es hier zu tun haben, ist nun einmal keine einfache. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, dass der Beitragsschuldner selbst feststellen können muss, bis zu welchem Zeitpunkt er mit seiner Heranziehung rechnen muss. Dies setzt die Erkennbarkeit des Zeitpunktes voraus, zu dem der beitragsrechtliche Vorteil entsteht und die Frist für eine mögliche Inanspruchnahme zu laufen beginnt. Deswegen ist der Eintritt der Vorteilslage für das Erschließungsbeitragsrecht nur dann anzunehmen, wenn eine dem Grundsatz nach beitragsfähige Erschließungsanlage für den Pflichtigen erkennbar – das ist das Entscheidende: für den Pflichtigen erkennbar – den zu stellenden technischen Anforderungen entspricht. Daher ist die Vorteilslage mit Blick auf die notwendige Erkennbarkeit im Einzelfall auch bereits vor dem Zeitpunkt der vollständigen technischen Umsetzung gegeben. Das ist etwas, was Sie den Bürgerinnen und Bürgern nicht sagen. Sie verkaufen etwas völlig anderes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie verkaufen etwas völlig anderes. Das ist vor dem Hintergrund der Rechtssicherheit, über die wir hier sprechen, aus meiner Perspektive auch nach vorneweg heraus nicht vertretbar. Was ich Ihnen letzte Woche im Ausschuss zugesagt habe, ist bereits eingeleitet. Sowohl die Stadt Mechernich als auch die Gemeinde Nettetal sind aufgefordert, ihre Fälle unmittelbar der Rechtsaufsicht, also der Kommunalaufsicht, vorzulegen, damit wir uns das entsprechend angucken. Das sage ich Ihnen ganz offen. Denn ich habe kein Interesse daran, dass solche alten Fälle zur Abrechnung kommen, obwohl das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen sehr deutlich gesagt hat: Entscheidend ist, was der Beitragspflichtige als Vorteilslage erkennt, und nicht, was im Hintergrund noch an Recht aufsteht. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Da ich die Redezeit schon überzogen habe und damit wahrscheinlich weitere Wortmeldungen provoziert habe, Herr Abgeordneter Wedel, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte nur noch einen Hinweis. Diese Landesregierung von CDU und Grünen fördert das Eigentum, und zwar auch in der Umsetzung dessen, was in der letzten Legislaturperiode auf den Weg gebracht wurde. Das Programm zur Unterstützung bei der Grunderwerbsteuer wird fortgeführt. Das ist das Entscheidende. Wir haben zum 1. März die Eigentumsgrenzen – Herr Abgeordneter Höne, das mag Sie doch besonders interessieren – im Hinblick auf den Zugang zum NRW.BANK.Wohneigentum deutlich angehoben. Wir haben sie mehr angehoben, als es die Bundes-29.03.2023 regierung gerade macht. Sie hingegen machen ein Programm ab Sommer 2023, das mit den Wertgrenzen von Nordrhein-Westfalen des letzten Jahres operiert. Vielleicht stehen Sie einfach mal früher auf, wenn es um die Eigentumsförderung auf der Bundesebene geht. (Lebhafter Beifall von der CDU und den GRÜNEN – Zuruf von Ott: Oh!) Wir in Nordrhein-Westfalen unterstützen den Traum vom Eigenheim über eine Eigentumsförderung, über das WEG oder über das Programm „Jung kauft Alt“ im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung. Damit ermöglichen wir auch Haushalten mit wenig Geld die Realisierung von Eigentum. (Jochen Ott [SPD]: Das will ich sehen!) Eines dürfen Sie auch nicht vergessen: Das Land Nordrhein-Westfalen entlastet mit überwiegenden Stimmen aus der letzten und aus der aktuellen Regierungsperiode die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer von den Beitragspflichten im Rahmen der Wiederherstellung von Straßen. (Jochen Ott [SPD]: Das will ich sehen!) Es sind 42,5 Millionen Euro, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler im gesamten Land Nordrhein-Westfalen für die Ausbaupflichten der Grundstückseigentümer hier übernommen haben. Das ist keine Selbstverständlichkeit, um das auch einmal deutlich zu sagen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Deswegen brauchen wir bei der Ersterschließung Klarheit sowohl für die Kommunen als auch für die Eigentümerinnen und Eigentümer, die von diesen Vorteilslagen, von Straßen, von Entwässerungsanlagen, von Grünflächen und von Vergleichbarem, profitieren. Weil das so ist, befindet sich ein Erlass in der Erarbeitung. Auch das haben wir Ihnen zugesagt. Es wird eine Erlasslage geben, wann die Vorteilslage erkennbar ist, die wir aus der vielfältigen Rechtsprechung im Land Nordrhein-Westfalen heraus haben. Denn es kommt darauf an, dass der Eigentümer die Vorteilslage erkennen kann, wann eine Anlage benutzbar ist, und nicht darauf, welches Recht nach hinten heraus fehlt. (Beifall von der CDU – Vereinzelt Beifall von den GRÜNEN) Das ist die Rechtsklarheit, die CDU und Grüne den Bürgerinnen und Bürgern hier gegenüber Ihren Twittermeldungen und Scheinheiligkeiten vorlegen. Das ist angewandte Politik im Land Nordrhein-Westfalen. Das Handwerk steht über dem Wort, das in dem Fall SPD und FDP hier führen. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag
