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André Kuper

29.03.2023 Sitzungen 18/27

Vielen Dank, Herr Kollege. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Scharrenbach. Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist keine leichte Aufgabe, die wir hier miteinander zu lösen haben, wenn es heute darum geht, allgemeine Fristen für die Erhebung von Abgaben festzusetzen. Denn auf der einen Seite stehen die berechtigten Interessen der Bürgerinnen und Bürger, und auf der anderen Seite stehen die berechtigten Interessen der Städte und Gemeinden. Wir haben im Land Nordrhein-Westfalen in der Umsetzung eines Bundesverfassungsgerichtsurteils eine Situation, die zu heilen ist. Das ist die Herausforderung, vor der wir stehen. Deswegen ist das, was SPD und FDP hier beantragen, nichts anderes als eine Scheinsicherheit, die sie nutzen, um das nach außen zu verkaufen. Es ist nichts anderes. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Landtag Das, was in das Landesgesetz eingefügt worden ist, im Besonderen mit der 25-Jahres-Regelung, liegt nicht in der Kompetenz des Landes. Das Land Nordrhein-Westfalen hätte das Bundesrecht in den vergangenen Jahrzehnten in das Landesrecht übertragen können, hat es aber im Konsens der demokratischen Fraktionen seit den 90er-Jahren nicht getan. Jetzt steht ein Paragraf in einem gültigen Gesetz, was Länderkompetenz überschreitet. Deswegen brauchen wir rechtliche Klarstellung – im beiderseitigen Interesse.

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