Dr. Robin Korte
Sehr geehrter Herr Kollege Wedel, vielen Dank, dass Sie auch die Zwischenfrage noch zulassen. Sie kündigen ja an, mit Ihrem Änderungsantrag das Erschließungsbeitragsrecht des Bundes einfach mal so in einer Fingerstrichaktion in einem Änderungsantrag, der uns heute Morgen erreicht hat, in Landesrecht überführen zu wollen. Ist Ihnen bekannt, dass es dafür in Bayern einen Dutzende Seiten langen Erläuterungskatalog gibt, der überhaupt erst diese 25-Jahre-Frist ab Baubeginn konkret darstellt, wie die überhaupt auszulegen ist? Und wie stehen Sie dazu? Halten Sie das nicht für eine übermäßige Bürokratie?
