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Dirk Wedel

FDP 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Zunächst einmal ist der bloße Umstand, dass es an der Stelle Fristen gibt, schlicht und ergreifend auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zurückzuführen. (Fabian Schrumpf [CDU]: Ja, 30 Jahre!) Daran ändern Sie ja jetzt nur punktuell etwas dadurch, dass Sie praktisch Fristen auf der einen Seite jetzt wieder an der Stelle abschaffen bzw. verlängern. Und auf der anderen Seite, wenn man schon auf diese Art und Weise argumentiert, könnte man natürlich auch genauso gut mit dem Vertrauensschutz argumentieren, den Sie an der Stelle jetzt den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr gewährleisten. (Beifall von der FDP, der SPD und Sven Wer- ner Tritschler [AfD]) Man muss gar nicht auf die Extrembeispiele aus der Anhörung abstellen, in denen die Erschließungsbeiträge nach fast 80 oder 60 Jahren erhoben wurden. Bürgerinnen und Bürger brauchen schnellstmöglich Planungssicherheit. Wenn Jahrzehnte nach dem Bau einer Straße nicht selten dem Zweit- oder Dritterwerber überraschend Beitragsbescheide über oft fünfstellige Summen zugestellt werden, wird schnell dem Finanzierungsplan des selbstgenutzten Eigentums die Grundlage entzogen oder die angesparte Altersvorsorge auf einen Schlag aufgebraucht. Ihre Aufgabe, Frau Ministerin, wäre es, die Bürgerinnen und Bürger vor solchen bösen Überraschungen zu bewahren und die beiden Fristen von zehn Jahren ab Vorteilslage und 25 Jahre ab dem ersten Spatenstich rechtssicher zu machen. (Beifall von der FDP und Justus Moor [SPD]) Natürlich ist es möglich, das seit 1994 fortgeltende Erschließungsbeitragsrecht des Bundes durch landesrechtliche Vorschriften zu ersetzen. Andere Bundesländern, beispielsweise Bayern, haben das vorgemacht. Mit unserem Änderungsantrag zeigen wir Ihnen, wie das auch in Nordrhein-Westfalen schlank Landtag und im Einklang mit der bundesverwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung geht. Wir haben Ihnen in dem Änderungsantrag nun wirklich an jeder Stelle die einschlägigen Fundstellen des Bundesverwaltungsgerichts dazugeschrieben. Wenn Sie die mal durchgelesen und gewürdigt hätten, wäre einigen der Beiträge der Koalitionsfraktion sachlich völlig der Boden entzogen. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Anders als Sie das intonieren, Frau Ministerin, geht damit auch kein Verlust an Rechtssicherheit einher, da die entsprechenden Paragrafen des Baugesetzbuchs schlicht durch Verweisung in das Landesrecht überführt werden und die einschlägige Rechtsprechung insoweit auch einschlägig bleibt. Meine Damen und Herren, allein in den letzten sechs Tagen haben ca. 3.800 Bürgerinnen und Bürger eine Onlinepetition gegen Ihren Gesetzentwurf unterschrieben. Machen Sie Politik für die Bürgerinnen und Bürger und nicht für langsame Kämmerer und stimmen Sie unserem Änderungsantrag zu! – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

Protokoll ↗