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Dirk Wedel

FDP 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Mit dem heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf soll in Umsetzung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Vorschrift in das Kommunalabgabengesetz aufgenommen werden, die eine zeitlich unbegrenzte Festsetzung von allen kommunalen Abgaben zum Vorteilsausgleich ausschließt. Dies ist aus Gründen des Gebots der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit geboten und im Ausgangspunkt auch gar nicht zu beanstanden. Für Erschließungsbeiträge war eine entsprechende Regelung in der letzten Wahlperiode zum 1. Juni 2022 mit breiter Mehrheit in das Ausführungsgesetz zum Baugesetzbuch aufgenommen worden. Konkret wurden als Begrenzung der Beitragspflicht zwei Fristen eingeführt, nämlich erstens zehn Jahre ab Landtag Vorteilslage und zweitens 25 Jahre ab der erstmaligen technischen Herstellung der Erschließungsanlage, also quasi ab dem ersten Spatenstich. Frau Ministerin Scharrenbach, in Ihrer Protokollrede zur zweiten Lesung des damaligen Gesetzes haben Sie am 6. April 2022 dazu wie folgt ausgeführt – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –: „Wir haben Ihnen hier ein ausgewogenes Gesetz vorgelegt. Damit werden sowohl die Interessen der Beitragspflichtigen, aber auch die der öffentlichen Haushalte angemessen berücksichtigt.“ (Henning Höne [FDP]: So war es!) Diese Auffassung teilen wir bis heute. (Beifall von der FDP und der SPD) Überhaupt nicht nachvollziehbar ist es deshalb, dass Sie in der Fachliteratur geäußerte kompetenzrechtliche Bedenken in Bezug auf die 25-Jahres-Frist ab dem ersten Spatenstich nunmehr zum Anlass nehmen, die Fristen, die Sie selbst noch im April letzten Jahres als angemessen bezeichnet haben, von zehn auf 20 Jahre ab Vorteilslage zu erhöhen bzw. die 25- Jahres-Frist ab dem ersten Spatenstich gleich komplett abzuschaffen. Damit würde sich Nordrhein-Westfalen bei den Bundesländern mit den längsten Fristen einreihen. Weshalb also dieser Sinneswandel, Frau Ministerin? Was hat sich zwischen April 2022 und jetzt geändert? – Zunächst einmal der Koalitionspartner der CDU. Während die FDP dafür gesorgt hat, dass bürgerfreundliche Fristen eingeführt worden sind, stehen Ministerin Scharrenbach, CDU und Grüne nunmehr dafür, Einnahmeerwartungen der Kommunen zu bedienen und dafür die Bürgerinnen und Bürger zu belasten. (Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der SPD) Das zieht sich wie ein Muster durch Ihre Politik. Nach den Abwassergebühren ist es nunmehr der nächste Fall, in dem Sie sich von den kommunalen Spitzenverbänden haben vor den Karren spannen lassen. (Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das nennt man anhören und lernen, Herr Kollege!) Mit der versprochenen Abschaffung der Straßenausbaubeiträge haben Sie es ja auch nicht allzu eilig. Wenn eine Rückmeldung von 62 Kommunen auf eine Abfrage des Städte- und Gemeindebundes bereits ein Volumen von 240 Millionen Euro ergibt, geht es hochgerechnet auf ganz Nordrhein-Westfalen also um viele hundert Millionen Euro. Das ist der eigentliche Grund für Ihren Sinneswandel, Frau Ministerin. (Beifall von der FDP) 29.03.2023

Protokoll ↗