Dr. Robin Korte
Lieber Herr Höne, ich glaube, dass Sie gerade ganz bewusst Äpfel mit Birnen vergleichen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ich will es Ihnen kurz darlegen. Das wissen Sie aber auch selber; Herr Wedel könnte Ihnen das sicherlich noch mal erläutern. Es ist auch in der Sachverständigenanhörung ausführlich dargelegt worden, dass es bei der Abrechnung von Erschließungsbeiträgen und anderen kommunalen Abgaben zum Vorteilsausgleich natürlich ganz andere Hürden gibt als bei Rechnungen, die ein Handwerker stellt. Sie haben es da mit dem Abschluss der Baumaßnahme, Rechts-29.03.2023 streitigkeiten über verschiedene Sachverhalte, dem Bebauungsplan und der Erschließungsbeitragssatzung zu tun. All das verzögert nicht selten die Beitragsverfahren um viele Jahre. Es ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz, hier jetzt auch noch die Frist bewusst so kurz zu setzen, dass sie durch Rechtsstreitigkeiten aufgehalten und überschritten werden kann. (Marcel Hafke [FDP]: Zehn Jahre – ganz kurz- fristig!) Das ist aus meiner Sicht der falsche Ansatz. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Damit komme ich zum Schluss. Erschließungsbeiträge haben einen Sinn und Zweck. Sie sind sozial gerecht und verursachergerecht, (Jochen Ott [SPD]: Sie sind nicht sozial ge- recht!) weil sie dafür sorgen, dass nicht die Allgemeinheit den Wertzuwachs eines privaten Grundstücks mit bezahlt. Wenn man hinter diesem Prinzip steht – und das tun ja zumindest offiziell alle demokratischen Fraktionen –, dann muss man auch dafür sorgen, dass ihre Erhebung rechtssicher und nach guten Regeln möglich ist. Das tun wir mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in der von uns im Ausschuss beschlossenen, geänderten Fassung. Ich appelliere noch mal an alle Demokratinnen und Demokraten, diesen verantwortlichen Weg mit uns zu gehen. – Herzlichen Dank. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Jo- chen Ott [SPD]: Wortbruch kann man nicht mitgehen!)
