Dr. Robin Korte
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Man könnte meinen, wenn man nicht gerade Jurist oder Verwaltungsfachwirt ist, kommunales Beitragsrecht sei eine trockene Angelegenheit. Das denkt man aber spätestens dann nicht mehr, wenn man diese bisweilen hitzige Debatte erlebt, denn hier geht es konkret um Fragen, die für viele Menschen und auch die Handlungsfähigkeit unserer Kommunen fundamental sind. Einerseits ist es die Frage, wann und wie wir Familien, die Wohneigentum besitzen oder erwerben möchten, Rechtssicherheit und Klarheit über die Beiträge geben, die sie für die Erschließung ihrer Grundstücke zahlen müssen, damit für die Menschen zu einem bestimmten Zeitpunkt sicher feststeht, dass sie sich nicht darauf vorbereiten müssen, dass ihnen zukünftig noch hohe Beitragslasten in Rechnung gestellt werden, und dass ihr Grundstück und sie selbst frei von dieser Last sind. Allerdings ist gleichzeitig eine andere Frage berechtigt, die Sie ausgeblendet haben, Herr Moor, nämlich: Wie geben wir den Kommunen die Sicherheit, dass sie diese Beiträge, für die sie mit Straßen- und Kanalbau zugunsten der Anlieger*innen in deutliche Vorleistung gegangen sind, rechtssicher erheben können? (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – An- gela Freimuth [FDP]: Zehn Jahre sind eine un- haltbare Frist!) Zwischen diesen beiden Polen, den jeweils für sich völlig berechtigten Ansprüchen der Anlieger*innen und der Kommunen, gilt es, einen klugen und vernünftigen Ausgleich zu schaffen. Genau diesen Ausgleich schafft dieses Gesetz, indem es sich an das Bundesrecht und die meisten anderen Bundesländer anschließt, indem es mit der 20-jährigen Verjährungsfrist genau die goldene Mitte zwischen den von Grundbesitzverbänden geforderten zehn Jahren und der vom OVG gesetzten Obergrenze von 30 Jahren wählt. Nicht zuletzt schafft dieses Gesetz eines, nämlich Rechtssicherheit und Klarheit sowie vor allem einen Schlussstrich unter eine schwierige Debatte, die derzeit – das muss ich leider dazusagen; das hat auch Ihr Beitrag gerade bestätigt, Herr Moor – ganz bewusst mit Halbwahrheiten bedient wird, wie Sie es eben getan haben, als Sie irreführenderweise wieder den Fall der Gemeinde Mechernich zitiert und dabei das OVG-Urteil aus 2021 völlig ignoriert haben. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Deshalb stimmen wir dem Gesetzentwurf zusammen mit unserem schon in der letzten Woche im Ausschuss eingebrachten Änderungsantrag auch heute guten Gewissens zu. Wer Verantwortung für unser Land, unsere Kommunen und die Menschen hier 29.03.2023 tragen möchte, dem kann ich nur dringend empfehlen, sich uns dabei anzuschließen. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von Jochen Ott [SPD]) Gleichwohl, auch das muss hier gesagt werden, sind das Verfahren und die Historie dieses Gesetzes insgesamt natürlich nicht glücklich und die öffentliche Debatte somit auch verständlich. Es ist in der Tat ärgerlich, dass ein Gesetz nach weniger als einem Jahr schon wieder geändert werden muss. Es ist ärgerlich, dass das notwendig ist, weil der letzte Landtag noch kurz vor der Wahl – ein Schelm, wer Böses dabei denkt, liebe FDP – eine Regelung verabschiedet hat, die in der kommunalen Praxis schlicht nicht funktioniert und rechtswidrig ist. (Henning Höne [FDP]: Sie haben doch mitge- stimmt! Sie waren noch nicht dabei, aber Ihre Fraktion hat mitgestimmt! – Lachen von der SPD und der FDP) – Ich war nicht dabei, aber meine Fraktion hat gegen die zehn Jahre gestimmt. (Henning Höne [FDP]: Sie hätten bestimmt al- leine dagegengestimmt!) Ärgerlich ist auch, dass damit im letzten Jahr einigen Anliegerinnen Dinge versprochen worden sind, die so gar nicht zu halten sind. Man kann oder besser könnte das kritisieren, liebe Oppositionsparteien, wenn man nicht, wie im Fall der FDP, das aktuelle, völlig untaugliche und gegen Bundesrecht verstoßende Gesetz selbst maßgeblich mit vorangetrieben hätte. Insofern bleibt Ihnen auch gar nichts anderes übrig, als uns heute per Änderungsantrag das alte, unausgegorene und offensichtlich rechtswidrige Gesetz als Änderungsantrag erneut vorzulegen. Diesen Änderungsantrag lehnen wir selbstverständlich ab. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU) Ernsthaft wundert mich das Verhalten der SPD. Sie schließen sich ohne jede Not diesem Änderungsantrag der FDP an, (Justus Moor [SPD]: Weil er gut ist! – Zuruf von Henning Höne [FDP]) der nichts anderes zur Folge hat – das muss hier deutlich gesagt haben –, als dass er den Einzug eines großen Teils der Erschließungsbeiträge für unsere Kommunen unmöglich machen würde, weil Sie nämlich eine für die Kommunen nicht praktikable Zehnjahresfrist beibehalten wollen und weil Sie die Spatenstichregelung wieder aus dem Grabe auferstehen lassen, ohne dass es dafür irgendwie ein rechtssichereres Fundament gäbe – die Spatenstichregelung, die aktuell dazu führt, dass viele Kommunen aufgrund fehlender Rechtsklarheit die Erhe-Landtag bung von Erschließungsbeiträgen vollständig ausgesetzt haben, (Elisabeth Müller-Witt [SPD]: Gott sei Dank!) und zwar mit einem absehbar eklatanten finanziellen Schaden in mindestens dreistelliger Millionenhöhe für die öffentlichen Haushalte, für die Allgemeinheit, für die öffentliche Daseinsvorsorge. Liebe SPD, bei Ihrer Verantwortung in Kommunen, bei Ihrer Verankerung dort und bei Ihrem immer wieder ins Spiel gebrachten Gerechtigkeitssinn sollte man schon meinen, dass Sie es besser wissen sollten und dass Sie hier mehr Verantwortung zeigen könnten. (Beifall von den GRÜNEN und der CDU – Zu- ruf von der SPD: Verantwortung für die Men- schen!)
