landtag.nrw.de ↗

Fabian Schrumpf

CDU 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Heute schaffen wir Rechtssicherheit und Klarheit bei der Erhebung von kommunalen Abgaben für die Bürgerinnen und Bürger in unserem Land. Dies beschränken wir nicht nur auf die baurechtlichen Erschließungsbeiträge, auf die sich die öffentliche Diskussion zuletzt verengt hat. Vielmehr geht es heute um alle Abgaben zum sogenannten Vorteilsausgleich, also beispielsweise auch um Kanalanschluss oder sanierungsrechtliche Ausgleichsbeiträge. So vervollständigen wir den Auftrag unseres Bundesverfassungsgerichts, welches 2021 entschieden hat, dass der jeweilige Landesgesetzgeber Verjährungsfristen für solche kommunalen Abgaben zu regeln hat. Die dazu im vergangenen Jahr getroffene Regelung bezog sich ausschließlich auf Erschließungsbeiträge und war daher unvollständig, was wir nun beheben werden. Als maßgeblichen Zeitpunkt für den Beginn der Verjährungsfrist gibt dabei die Rechtsprechung den Eintritt der Vorteilslage vor. Dieser Begriff wird durch die Rechtsprechung bereits umfassend definiert. Nichtdestotrotz berufen Sie sich von der Opposition nun auf vermeintlich extreme Fälle von Erschließungsbeiträgen, die noch nach Jahrzehnten erhoben 29.03.2023 werden sollen. Dabei nehmen Sie dann immer wieder Bezug auf dieselbe Handvoll von Straßen in unserem Land. Doch das ist schlichtweg unseriös. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Sie wissen es doch selber besser. Gerade in solchen Extremfällen muss immer erst geprüft werden, ob die Vorteilslage nicht schon längst eingetreten und damit die von der Rechtsprechung festgelegte Höchstfrist von 30 Jahren nicht längst erreicht ist. Dann kann nämlich überhaupt kein Beitrag mehr rechtmäßig gefordert werden. Anstatt also die Menschen durch billige politische Stimmungsmache zu verunsichern, sollten Sie sich lieber die Mühe machen, den Menschen zu erklären, worum es hier tatsächlich geht und welche Mittel Sie bereits jetzt gegen mutmaßlich rechtswidrige Bescheide haben. Ja, auch das steht in unserer Jobbeschreibung als Abgeordnete, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Vollends den Vogel schießt dann natürlich der heutige Entschließungsantrag der FDP ab. Allen Ernstes so zu tun, als ob die Verjährungsfrist von Abgaben zum Vorteilsausgleich etwas mit dem Zustandekommen von Eigenheimfinanzierungen zu tun hat, ist doch wirklich nur noch politischer Klamauk. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Wenn Sie also tatsächlich meinen, dass Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch des Bundes abgeschafft werden sollen, dann benennen Sie es auch bitte so. Wenn Sie den breiten Konsens zu Abgaben zum Vorteilsausgleich tatsächlich aufkündigen wollen, können wir Sie nicht daran hindern, das auf Bundesebene umzusetzen. Selbstverständlich gehe ich dann aber auch davon aus, dass Ihr Finanzminister Lindner auch für einen entsprechenden finanziellen Ausgleich für unsere Kommunen sorgen wird. Liebe Kolleginnen und Kollegen, für die geforderte Bestimmung der gesetzlichen Ausschlussfrist hat uns das Verfassungsgericht aufgegeben, eine dezidierte Abwägung zu treffen. Das mag zwar für SPD und FDP politisch nicht opportun sein, ist aber rechtstaatlich zwingend geboten. (Zuruf von Stefan Zimkeit [SPD]) Der im vergangenen Jahr eingeführten Frist von zehn Jahren, auf die auch die Oppositionsfraktionen mit ihrem Änderungsantrag zurückgreifen, stehen bekanntlich erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken entgegen, dies insbesondere, weil dabei das Interesse der Allgemeinheit an einer realistischen und praktikablen Gebührenerhebung in der Abwägung wohl nicht ausreichend Berücksichtigung findet. Landtag So hat auch die Sachverständigenanhörung ergeben, dass in der Praxis viele Faktoren, die nicht immer im Einflussbereich der Kommunen selbst liegen, zur Verzögerung der Abrechnung führen können, sodass zehn Jahre nicht ausreichen. Das Verfassungsgericht fordert von uns aber eben nicht eine Regelung, die den Kommunen einseitig bei der Abrechnung Beine macht, sondern eine saubere Abwägung der wechselseitigen Interessen. Genau das tun wir mit der vorliegenden Regelung. Dabei orientieren wir uns an der Frist von 20 Jahren, die in der Mehrzahl aller Bundesländer gilt. Das ist seriöse Politik, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Beifall von der CDU und den GRÜNEN) Meine Damen und Herren, zur Herstellung eines verfassungsrechtlich konformen Zustandes und im Interesse der Rechtssicherheit für unsere Bürgerinnen und Bürger bitte ich Sie um Zustimmung zum vorliegenden Gesetzentwurf. – Vielen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Alle Reden von Fabian Schrumpf Protokoll ↗