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Dr. Benjamin Limbach

29.03.2023 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jeder Straffällige hat einen verfassungsrechtlich verbrieften Anspruch auf Resozialisierung. Resozialisierung ist ein Gebot der Menschenwürde und darüber hinaus aktiver Opferschutz. Genau deshalb ist die Schaffung eines solchen Gesetzes in der aktuellen Koalitionsvereinbarung festgelegt worden. Wir freuen uns, dass auch die FDP-Fraktion dieses Vorhaben grundsätzlich unterstützt und, wie wir gehört haben, auch die SPD-Fraktion. 29.03.2023 Wir verfolgen das Ziel, die Wiedereingliederung von straffälligen Menschen als gesamtgesellschaftliche Aufgabe stärker in den Blick zu nehmen, denn die Resozialisierung muss weit über die Grenzen des Strafvollzuges hinausgehen. Die in dem Antrag beschriebenen Problemlagen entstehen im Wesentlichen nach der Entlassung und vollziehen sich daher regelmäßig außerhalb dessen, was in einer Justizvollzugsanstalt überhaupt geleistet werden kann. Exemplarisch zu nennen sind hier Unterkunft, medizinische und psychologische Versorgung, Arbeit, Suchtberatung, Schuldnerberatung, sinnvolle Freizeitgestaltung und vor allem ein stabiles soziales Umfeld wie Familie und Freunde. Vor diesem Hintergrund ist es für ein umfassendes Resozialisierungsgesetz zunächst erforderlich, einen Prozess einzuleiten, in dem alle Organisations- und Handlungsformen benannt werden und sich alle Akteure innerhalb und außerhalb der Justiz, die die Eingliederung von straffälligen Menschen fördern können, einbringen. Im Hinblick auf diese Vielzahl der beteiligten Akteure und die Komplexität der Aufgabe, die zum Teil unterschiedlichen Strukturen aufeinander abzustimmen, darf und kann dem Ergebnis dieses Prozesses nicht vorgegriffen werden. Daher wäre zum jetzigen Zeitpunkt eine Aussage, wie konkret die inhaltliche Ausgestaltung in einzelnen Teilbereichen eines nordrhein-westfälischen Resozialisierungsgesetzes auszusehen habe, deutlich verfrüht. Meine Damen und Herren, auch wenn wir uns einig sind, dass ein Resozialisierungsgesetz in Nordrhein-Westfalen weiterführend ist, dürfen wir nicht vergessen, dass ein solches Gesetz kein Allheilmittel ist. Sowohl während der Haft als auch danach ist ein erfolgreiches Übergangsmanagement ganz wesentlich von der Mitarbeitsbereitschaft der betroffenen Personen abhängig. Sofern in dem Antrag ausgeführt wird, dass insbesondere Untersuchungsgefangene in ein Resozialisierungsgesetz einbezogen werden müssten, bestehen jedoch von meiner Seite als Minister der Justiz erhebliche Bedenken, denn die Unschuldsvermutung, die für den Bereich der Untersuchungshaft gilt, dürfte dem Resozialisierungsgedanken erst einmal entgegenstehen. Die in dem Antrag geforderte Aufnahme von Untersuchungsgefangenen in ein Resozialisierungsgesetz zur Abwendung von Wohnraum- und Arbeitsplatzverlust ist aus meiner Sicht aber auch nicht notwendig, denn der Justizvollzug übernimmt den Bereich des Übergangsmanagements, der während der Haft anfällt, unabhängig davon, ob Untersuchungshaft oder Strafhaft vollstreckt wird. Bereits zu Beginn der Inhaftierung werden im Rahmen eines teilstandardisierten Zugangsverfahrens Landtag neben vielen anderen Maßnahmen Bemühungen von Bediensteten in Justizvollzugsanstalten unternommen, Wohnraum zu erhalten und die negativen Folgen der Haft möglichst gering zu halten. Auf den Erhalt des Arbeitsplatzes bestehen bei Vollstreckung von Untersuchungshaft aber kaum Einflussmöglichkeiten seitens des Vollzuges. Zum Schluss möchte ich noch auf die psychisch kranken Gefangenen eingehen, weil die Personengruppe in dem Antrag der FDP besonders erwähnt wird. Während der Haft stehen für psychisch kranke Gefangene inzwischen 36 Akutbehandlungsplätze im Justizvollzugskrankenhaus in Fröndenberg zur Verfügung. Nach Umbaumaßnahmen werden es im Sommer dieses Jahres insgesamt 53 Akutbehandlungsplätze sein. Die ambulante Behandlung erfolgt durch Anstaltsärztinnen und Anstaltsärzte, die von konsiliarisch tätigen Fachärztinnen und Fachärzten für Psychiatrie unterstützt werden. Zur Vermeidung stationärer Aufenthalte auf einer akutpsychiatrischen Station im JVK in Fröndenberg, aber auch zur Nachsorge, wird derzeit in Anlehnung an die Konzeption „psychiatrische Tagesklinik“ die psychiatrisch intensivierte Behandlung – kurz PIB – in den Justizvollzugsanstalten eingeführt. Hier wäre es wünschenswert, nach der Entlassung eine Weiterbehandlung garantieren zu können. Allerdings ist eine Weiterbehandlung in der Regel vor allen Dingen vom Willen des zu Entlassenden abhängig, der sich naturgemäß jeder gesetzlichen Regelung entzieht. Meine Damen und Herren, ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)

Protokoll ↗