Angela Erwin
Alle Opfer von Straftaten verdienen unsere bestmögliche Unterstützung. Deshalb arbeiten wir weiter für sie. Das tun wir durch die geplante Ausweitung des Rechts auf psychosoziale Prozessbegleitung, die Stärkung des Täter-Opfer-Ausgleichs, den leichteren Zugang zu Beratungsverfahren und zur Prozesskostenhilfe, eine Weiterentwicklung des Opferhilfefonds und die Stärkung der Vernetzung und Kooperation aller beteiligten Akteure innerhalb und außerhalb des Vollzugs. Viele dieser Maßnahmen könnten in ein neues Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz Eingang finden, und das wird sich im Laufe des Beratungsprozesses, der im Übrigen ganz viele unterschiedliche Ressorts betreffen wird, zeigen. Die Resozialisierung und der Opferschutz werden hingegen nicht dadurch verbessert, indem die Opposition dieses Hauses die Regierung in der Umsetzung ihrer eigenen Ziele drängelt. Zur Wahrheit von Regierungsverantwortung gehört nämlich auch, dass nicht alles auf einmal passieren kann. So verhält es sich auch hier. Der Gesetzentwurf muss vorbereitet, abgewogen und fachlich, handwerklich gut umgesetzt eingebracht werden. Der Gesetzentwurf wird kommen. Bei diesem Thema verbieten sich allerdings Schnellschüsse, um eine noch bessere Resozialisierung und einen noch besseren Opferschutz zu erreichen. Der heutige Antrag ist jedoch mehr eine heiße Nadel als der große Wurf. Der Überweisung des Antrags in den Ausschuss stimmen wir aber selbstverständlich zu. – Herzlichen Dank. (Beifall von der CDU und den GRÜNEN)
