landtag.nrw.de ↗

Angela Erwin

CDU 29.03.2023 Sitzungen 18/27

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Dr. Pfeil, Sie greifen in diesem Antrag ein Thema aus unserem Koalitionsvertrag auf. Das zeigt mir bzw. uns, dass Sie unseren Koalitionsvertrag und die darin formulierten Ziele offensichtlich besonders toll finden. In unserem Koalitionsvertrag ist sehr deutlich von einem Resozialisierungsgesetz die Rede, denn – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – in den Zeilen 4.277 ff. unseres Zukunftsvertrages heißt es: „In einem neuen Landesresozialisierungs- und Opferschutzgesetz werden wir den Opferschutz Landtag und die Resozialisierung stärken sowie einheitliche Standards schaffen und den Übergang vom Strafvollzug in die Freiheit weiter strukturieren. Dafür schaffen wir die nötigen personellen Ressourcen. Wir werden die Vernetzung und Kooperation aller beteiligten Akteure innerhalb und außerhalb des Vollzugs stärken. Die Freien Träger sollen eine wichtige Rolle bei der erfolgreichen Resozialisierung von Inhaftierten einnehmen.“ (Marc Lürbke [FDP]: Dann können Sie ja zu- stimmen!) – Herr Kollege Lürbke, warten Sie doch erst einmal ab. – Auf den ersten Blick könnte man bei Ihrem Antrag sagen: Mensch, es ist doch gut, wenn sich alle so einig sind und jetzt schon die Opposition die Ziele der regierungstragenden Fraktionen aufgreift und deren Umsetzung fordert. – Wie häufig im Leben lohnt sich aber ein genauerer, ein zweiter Blick, denn was Sie hier machen entspricht hinten und vorne nicht einem solch honorigen Ziel. Wenn ich das Zitat eines ehemaligen Landespolitikers und jetzigen Bundesministers abwandele, könnte ich Ihnen jetzt entgegenhalten, lieber anständige Gesetze auf der Weg zu bringen, als Halbgares mit der heißen Nadel zu stricken. (Beifall von Claudia Schlottmann [CDU]) In der Sache ist für uns als CDU klar, dass wir einen besseren Schutz und damit eine bessere Resozialisierung benötigen. Wir brauchen aber auch mehr Opferschutz, der in Ihrem Antrag vollkommen zu kurz kommt. Sie wollen ein reines Resozialisierungsgesetz auf den Weg bringen, während wir beide Facetten in einem Resozialisierungs- und Opferschutzgesetz umsetzen wollen. Das ist der große Unterschied. Wie wichtig uns der Opferschutz ist, haben wir nicht nur in unserem Koalitionsvertrag deutlich gemacht, sondern wir als CDU haben uns dafür in den letzten Jahren permanent eingesetzt. Außerdem konnten wir im Übrigen gemeinsam mit Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, ein Opferschutzportal installieren und die breit angelegte Kampagne für eine psychosoziale Prozessbegleitung in Strafverfahren umsetzen. Für uns ist klar, dass der Opferschutz immer vor dem Täterschutz kommt. (Beifall von der CDU)

Alle Reden von Angela Erwin Protokoll ↗